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Erste Entlastung für Kommunen beschlossen

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BERLIN (KOBINET) Im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz und der Reform der Eingliederungshilfe wird vor allem immer wieder die notwendige Entlastung der Kommunen ins Feld geführt. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine erste Entlastung der Kommunen beschlossen ohne dass dabei Verbesserungen für behinderte Menschen verbunden sind.

Demnach sollen Städte und Gemeinden zwischen 2015 und 2017 einem Bericht von SPIEGEL ONLINE zufolge um je eine Milliarde Euro bei der Eingliederungshilfe für Behinderte entlastet werden. Langfristig soll die Summe auf jährlich fünf Milliarden Euro steigen. Da das Bundesteilhabegesetz erst Mitte 2016 vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll, wird der Bund dem Gesetzentwurf zufolge in einem ersten Schritt 500 Millionen Euro aus den Kosten der Unterkunft und 500 Millionen Euro aus dem Gemeindeanteil der Gemeinden pro Jahr übernehmen. Während eine Reihe von Kommunen befürchten, dass das Geld, das über die Länder verrechnet wird, bei ihnen ankommt, hegen viele behinderte Menschen die Befürchtung, dass sich im Zuge dieser Finanzverschiebungen nichts an ihrer Situation ändern wird.

„So berechtigt das Anliegen der Kommunen ist, bei den Sozialleistungen für behinderte Menschen durch den Bund entlastet zu werden, so berechtigt sind auch die Forderungen behinderter Menschen, dass sich ihre Leistungen und die damit verbundenen Rahmenbedingungen endlich auch verbessern. Denn während die Kosten der Eingliederungshilfe in den letzten Jahren stetig angestiegen sind, bedeutet dies für viele behinderte Menschen immer noch hohe Abhängigkeit, Ausgrenzung in Sonderwelten und fehlende Hilfen und Rahmenbedingungen für eine echte Inklusion“, erklärte der Koordinator der von über 40 Verbänden und Organisationen getragenen Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz, Ottmar Miles-Paul.

Es gelte nun also im Prozess der Gesetzesentwicklung sehr genau darauf zu achten, dass die Belange behinderter Menschen im Finanzgeschacher zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und Leistungserbringern nicht auf der Strecke bleiben. Im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention müsse die Losung lauten, dass eine echte Inklusion mit den nötigen Hilfen so selbstbestimmt wie möglich gewährleistet wird.