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UNBEKANNT (KOBINET) Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat die von den Bundesländern aufgestellten Aktionspläne und Maßnahmepakete begrüßt und zugleich Nachbesserungen angemahnt. Zur Veröffentlichung des "Evaluationsberichtes der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zum Hessischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" in dieser Woche erklärt deren Leiter Dr. Valentin Aichele: "Entscheidend ist, dass die Strukturen und Maßnahmen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, wie sie in den Aktionsplänen festgehalten sind, wirklich die Ziele der Konvention verfolgen. Nach punktueller Prüfung aller Aktionspläne ist die Rückbindung an die Rechte der Menschen mit Behinderung nicht immer gegeben. Wenn im Namen der Konvention Maßnahmen entwickelt und Prozesse gestaltet werden, müssen diese sich auch substantiell auf die Konvention beziehen."
Die Bundesländer sollten jetzt die entsprechenden Änderungsbedarfe ermitteln und zu konventionskonformen Strukturen und Maßnahmen im Rahmen der Aktionspläne kommen. Wichtig sei, dass die Aktionspläne von unabhängigen Stellen überprüft werden, so Aichele. Auch für den Hessischen Aktionsplan gilt nach Prüfung durch die Monitoring-Stelle: Auf der inhaltlichen Ebene sollte der Aktionsplan dahin gehend überarbeitet werden, eine Übereinstimmung zwischen den Darstellungen im Plan und der UN-Behindertenrechtskonvention in allen Punkten herzustellen.
Die Monitoring-Stelle hat 2013 den Hessischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention evaluiert. Der vom Hessischen Sozialministerium erteilte Auftrag umfasste sowohl eine Untersuchung des Aktionsplans in seiner veröffentlichten Form unter Einbeziehung seiner Entstehungsgeschichte als auch eine Befassung mit der Umsetzungssteuerung und Fortentwicklung des Aktionsplans. Dazu hat die Monitoring-Stelle mithilfe von Experteninterviews und einem standardisierten Fragebogen qualitative und quantitative Daten erhoben und in die Bewertung einbezogen.
Der Evaluationsbericht enthält Empfehlungen an die Hessische Landesregierung wie auch an die Zivilgesellschaft. Sie beziehen sich auf Fragen der Strukturen und der Vorgehensweise für die Entwicklung eines an den Menschenrechten orientierten Aktionsplans. Der Evaluationsbericht spricht allgemeine Fragen an, die auch für die Analyse und Bewertung von Aktionsplänen und Maßnahmen anderer Länder von besonderem Interesse sind und berücksichtigt werden sollten.