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HANNOVER / BERLIN (KOBINET) Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass die Förderung der Patientenberatung in Deutschland deutlich ausgeweitet wird. Demnach erhöhen sich ab 2016 die Mittel für den Finanztopf der Patientenberatung nach SGB V § 65b von 5,2 Millionen auf 9 Millionen Euro. Das befürwortet auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen.
Derzeit ist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD gGmbH) mit der gesetzlichen Patientenberatung beauftragt. Die fünfjährige Förderphase läuft am 31.12.2015 aus. Zukünftig wird die Finanzierung für jeweils sieben Jahre vergeben. Das entschied der Bundestag im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die jährliche Ausschüttung steigt damit um 23 Prozent. Das freut auch den SoVD-Landesverband Niedersachsen (SoVD). Der Landesvorsitzende Adolf Bauer sagte: „Die Erhöhung der Bundesmittel für die gesetzliche Patientenberatung ab 2016 ist dringend nötig, damit allen Ratsuchenden geholfen werden kann.“ Mit dem Anstieg der Fördermittel kann die Zahl der Patientenberater deutlich aufgestockt werden, die dann auch telefonisch besser erreichbar sein werden.