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Geld muss jetzt in die Pflege fließen

Cornelia Rundt
Cornelia Rundt
Foto: Sozialministerium Niedersachsen

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Foto: Sozialministerium Niedersachsen

BERLIN (KOBINET) Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt kritisiert den von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe geplanten Aufbau eines Pflegevorsorgefonds. Die Pflegebedürftigen und die Pflegenden bräuchten jetzt stärkere Unterstützung und nicht in Jahrzehnten, fordert die Ministerin.



„Das Geld muss jetzt in die Pflege fließen und die Pflegebedürftigen finanziell entlasten, zum Beispiel bei den derzeit von den Pflegebedürftigen aufzubringenden Kosten der Ausbildung von Altenpflegefachkräften“, erklärte Cornelia Rundt. „Es kann nicht sein, dass Beitragseinnahmen, die bereits heute dringend für die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege benötigt werden, in einen Fonds einfließen sollen und somit den Pflegebedürftigen über viele Jahre nicht zur Verfügung stehen.“ Außerdem seien die Anlagebedingungen für solch einen Fonds ungünstig, es drohe ein Wertverlust. Schließlich sei nicht auszuschließen, dass der Pfegevorsorgefonds in Zukunft missbräuchlich für andere Zwecke als für die Pflege verwendet wird.

Niedersachsens Gesundheitsministerin kam am Freitag in Berlin mit den Gesundheitsministerinnen und -ministern der SPD aus anderen Bundesländern zusammen. Der Gesetzentwurf zu geplanten Leistungsverbesserungen in der Pflege geht ihres Erachtens grundsätzlich in die richtige Richtung. So sind die Verbesserung des Personalschlüssels für zusätzliche Betreuungskräfte im stationären Bereich von 1:24 auf 1:20 und die Ausweitung dieser Regelung auf alle Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen zu begrüßen. Allerdings müssten darüber hinaus auch die Pflegekräfte entlastet werden, deren Arbeitsverdichtung inzwischen unerträglich hoch und deren Bezahlung deutlich zu niedrig ist, so Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. „Positiv zu bewerten sind auch die neu geschaffenen Möglichkeiten für Pflegebedürftige und ihre Familien, Kurzzeit- und Verhinderungspflege zukünftig flexibler nutzen zu können. Dies entlastet die familiäre Pflegesituation deutlich.“

Die vorgesehene Erhöhung der Leistungsbeträge ist laut Rundt überfällig. Die Leistungen der Pflegeversicherung haben in den Jahren seit ihrer Einführung 1995/96 erheblich (bis zu 40 Prozent) an Wert verloren, da sie seitdem nur geringfügig erhöht wurden – die Anhebung um 4 Prozent ist daher nach Einschätzung von Niedersachsens Gesundheitsministerin „ein erster richtiger Schritt, der jedoch bei weitem noch nicht den Kaufkraftverlust der Vergangenheit ausgleicht“. „Außerdem wollen wir nicht weiter hinnehmen, dass der stationäre Bereich im Vergleich zu den ambulanten Leistungen überproportional von der Systematik einer prozentualen Erhöhung profitiert“, erklärte Cornelia Rundt. „Ich fordere eine gleichmäßige Erhöhung in allen Bereichen in Form von Festbeträgen, damit die Benachteiligung der ambulanten Pflege reduziert wird.“

Aus Sicht der Länder darf es nicht bei diesem jetzigen 1. Schritt einer Reform der Pflegeversicherung bleiben. Wichtig ist, dass der Bund seine Zusage zur Umsetzung auch des 2. Schrittes der Reform einhält. Cornelia Rundt fordert: „Demenzkranke müssen schleunigst in der Pflege angemessen berücksichtigt werden. Die Abkehr von einer rein somatischen Sicht auf die Pflege und ein neuer, teilhabeorientierter Pflegebedürftigkeitsbegriff müssen unbedingt noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.“ Dabei geht es auch um die Umstellung von Pflegestufen auf Bedarfsgrade.