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Bundesteilhabegesetz muss bessere Mobilität sichern

DiskussionsteilnehmerInnen
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Foto: Sanchez,Daniel

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LOBBACH (KOBINET) Unter dem Motto "Bundesteilhabegesetz für bessere Mobilität - wir diskutieren" diskutierte der Verein Mobil mit Behinderung gestern in Lobbach mit der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Verena Bentele, dem Sozialexperten Dr. Harry Fuchs und mit Carl Wilhelm Rössler, Anwalt für Sozialrecht und Mitglied im Forum behinderter Juristinnen und Juristen über die Ziele für ein gutes Bundesteilhabegesetz.

Moderiert wurde die Diskussion im Vorfeld der heutigen Mitgliederversammlung von Mobil mit Behinderung von Ottmar Miles-Paul. Er koordiniert die Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz. Nach der Einführung von Heinrich Buschmann, dem Vorsitzenden von Mobil mit Behinderung, begann Verena Bentele mit einem klaren Statement, dass das sogenannte „Sparverbot“ für Menschen mit Behinderung, die auf Unterstützung durch persönliche Assistenz im Alltag angewiesen sind, abzuschaffen sei. Ebenso sei nicht hinnehmbar, dass Menschen mit Behinderung aufgrund ihrer Bedarfe durch Einkommens- und Vermögenseinbußen bestraft werden. Sie sprach sich klar für eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistungsgewährung aus.

Dr. Harry Fuchs betonte, dass Menschen mit Behinderung durch ihre Bedarfe zwar Kosten verursachen, jedoch nicht als Kostenfaktoren abgestempelt werden dürfen. Die Hilfe für diese Personengruppe muss unter Wahrung der Menschenwürde und abgestimmt auf den Einzelnen gewährt werden. Weiterhin stellte er klar, dass bereits heute sämtliche gesetzlichen Grundlagen zur Abdeckung aller Bedarfe vorhanden sind.

Carl-Wilhelm Rössler machte auf die Monopolstellung der Dienstleister für Menschen mit Behinderung in allen Sektoren aufmerksam. Als Beispiel nannte er die unverhältnismäßig hohen Kosten für Fahrdienste. Derzeit tendieren die Kostenträger eher dazu, Gelder für behinderungsbedingte Leistungen an etablierte Firmen zu geben, als Menschen mit Behinderung zur selbstbestimmten Teilhabe zu befähigen. Seine zentrale Aussage ist, dass theoretisch ausreichend Gelder vorhanden sein sollten, um sämtliche Bedarfe zu decken, jedoch deren zielgerichtete Verwendung ein gesellschaftliches Umdenken erfordert.

Bezüglich des geplanten Bundesteilhabegesetzes wurde hervor gehoben, dass es besonders wichtig ist, Menschen mit Behinderung von Beginn an in den Gesetzgebungsprozess mit einzubeziehen. Der UN-Behindertenrechtskonvention folgend ist es außerdem erforderlich, im Teilhaberecht auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen zu verzichten.

Seit der Vereinsgründung im Jahr 2001 sorgt Mobil mit Behinderung bundesweit für einen regen Informationsaustausch, mit dem Wege gesucht werden, individuelle Mobilität zu erhalten oder zu erreichen. Inzwischen helfen die rund 4.000 Mitglieder sich gegenseitig mit Rat und Tat, auch mal mit moralischer Unterstützung, die niemanden aufgibt.

Link zu Mobil mit Behinderung