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UNBEKANNT (KOBINET) Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung hat sich der Deutsche Behindertenrat (DBR) heute zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes positioniert. Mit diesem Papier wollen die Organisationen einen engen inhaltlichen Schulterschluss demonstrieren. „Ziel des Gesetzes muss die volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen sein, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Dafür müssen die Leistungen der bisherigen Eingliederungshilfe aus der Fürsorge herausgelöst und als Teilhabeleistung in das neue Bundesteilhabegesetz überführt werden“, sagt SoVD-Präsident und DBR-Sprecher Adolf Bauer. „Die Leistungen sind einkommens- und vermögensunabhängig zu erbringen.“
Zudem fordern DBR, BAGFW und Fachverbände übereinstimmend, das Bedarfsdeckungsprinzip zu sichern, das Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihren Rechtsanspruch auf plurale, prozesshafte und barrierefreie Beratung zu gewährleisten. Nicht zuletzt setzen sich die Organisationen gemeinsam dafür ein, ergänzend zu den individuell erforderlichen Teilhabeleistungen als weiteren Nachteilsausgleich eine pauschalierte Geldleistung im Bundesteilhabegesetz vorzusehen.