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Für zügige Reform des Schulgesetzes

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STUTTGART (KOBINET) Für eine zügige Reform des Schulgesetzes in Baden Württemberg setzt sich das Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) Stuttgart angesichts der Benachteiligungen ein, die durch den "Fall Henri" deutlich geworden sind.

Britta Schade, Dipl. Psychologin und hauptamtliche Beraterin des ZsL erklärte: „Jedes Kind muss die Möglichkeit bekommen, wohnortnah in die von ihm gewünschte Schule aufgenommen zu werden. Dazu muss jedem Kind der dafür notwendige individuelle Unterstützungsbedarf zugesichert werden.“ Das ZsL hält eine entsprechende Reform des Schulgesetzes für dringend erforderlich, damit die Situation, mit der nun Henri aus Walldorf und seine Eltern konfrontiert sind, in Zukunft nicht mehr möglich ist. „Schulkonferenzen dürfen Menschen mit Behinderungen ihre grundgesetzlich verankerten Rechte nicht länger verweigern“, so Britta Schade weiter. „Es kann nicht sein, wie jetzt geschehen, dass einem Kind per Konferenzbeschluss verweigert wird, die Realschule Walldorf wie auch das dortige Gymnasium zu besuchen. Dies geschieht, obwohl das zuständige staatliche Schulamt dieses Projekt ideell und durch entsprechende Rahmenbedingungen zu unterstützen bereit ist.“

Ohne entsprechende Verankerung von Rechtsvorschriften in der Schulgesetzgebung sei es trotz der offiziellen Bekenntnisse zu Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung, fünf Jahre nach Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention und trotz geltender Rechts- und Verwaltungsvorschriften möglich, dass ein Kind mit Down Syndrom von Schulen abgewiesen werden kann. Seit mehr als 30 Jahren setzt sich die Behindertenbewegung für eine selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen ein. Das ZsL in Stuttgart unterstützt diese Zielsetzung und fordert zur Achtung und Würdigung der Vielfalt von Menschen müsse die Schule beitragen, indem dort inklusiv gelebt werde. „Gemeinsamer Unterricht kann gelingen, wie wir in vielen anderen Ländern sehen können. Es kann und darf keine Ermessensentscheidung einzelner bzw. kleiner Gruppen sein, ob ein Kind in die Regelschule darf oder nicht“, sagt Britta Schade und betont: „Inklusion für einzelne – nicht so ‚behinderte‘ Schüler – oder ein Wahlrecht der Schule, welches Kind aufgenommen wird, gibt es nicht!“

Erst am Sonntag wurde in der ARD Sendung Günther Jauch unter dem Motto „Mit Down Syndrom aufs Gymnasium – freie Schulwahl für behinderte Kinder“ über das Thema diskutiert.

Link zur Sendung von Günther Jauch