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Reformstau in deutscher Behindertenpolitik

UNO-Flagge mit Behindertenrechten
UNO-Flagge mit Behindertenrechten
Foto: BIZEPS

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Foto: BIZEPS

BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Am 26. März 2014 ist es fünf Jahre her, dass in Deutschland die Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen gültiges Recht geworden ist. Seit fünf Jahren wird nun über die UN-Konvention heftig debattiert, passiert ist aber laut der Bundesvereinigung Lebenshilfe noch viel zu wenig. Sie appelliert heute mit einer Presseerklärung an die neue Bundesregierung, den bestehenden Reformstau endlich zu beseitigen.



Die vorherige Bundesregierung hatte sich in ihrem Staatenbericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen eine gute behindertenpolitische Arbeit bescheinigt und einen tiefgreifenden Veränderungsbedarf verneint. Die Zivilgesellschaft hatte eine andere Einschätzung: Mehr als 80 Organisationen schlossen sich zur „BRK-Allianz“ zusammen und veröffentlichten einen Schattenbericht zur Lage von Menschen mit Behinderungen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe gehörte zu den Gründungsmitgliedern der Allianz und war in verschiedenen Funktionen an der Erstellung des Schattenberichts beteiligt.

Im Herbst dieses Jahres werden die Vereinten Nationen in Genf die Umsetzung der Konvention Deutschland unter die Lupe nehmen. Im Vorfeld der sogenannten Staatenprüfung wird im April eine Sitzung der Arbeitsgruppe des zuständigen Ausschusses stattfinden. Dieser formuliert die Fragen, zu denen die Bundesregierung dann im Herbst über den Staatenbericht hinaus Stellung nehmen soll. Joachim Busch, Mitglied im Bundesvorstand und Rat (geistig) behinderter Menschen der Bundesvereinigu ng Lebenshilfe, wird als Selbstvertreter im April nach Genf fahren. Dort wird er – zusammen mit den Mitgliedern der Koordinierungsgruppe der BRK-Allianz – aus seiner Sicht schildern, welche Probleme und Schwierigkeiten Menschen insbesondere mit geistiger Behinderung in Deutschland haben.

Um die in der Konvention benannten Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen, sind aus Sicht der Lebenshilfe längst überfällige Reformen zwingend notwendig. „Noch in dieser Legislaturperiode muss die nicht mehr zeitgemäße Eingliederungshilfe durch ein modernes Bundesteilhabegesetz ersetzt werden“, fordert die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Ulla Schmidt. „Außerdem müssen das Betreuungs- und Geschäftsfähigkeitsrecht überarbeitet und die Wahlrechtsausschlüsse, die bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen treffen, gestrichen werden.“

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe entnimmt den positiven Reaktionen aus der Politik – zuletzt anlässlich des Parlamentarischen Abends der Lebenshilfe am 18. März in Berlin – eine große Bereitschaft zur Umsetzung dieser Forderungen und ist zuversichtlich, dass auch die anstehende Staatenprüfung dazu beitragen wird, den Reformstau in der deutschen Behindertenpolitik aufzulösen.