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5 Jahre UN-Konvention: Genug geredet!

Wollen gemeinsam lernen
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Foto: mittendrin e.V.

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Foto: mittendrin e.V.

KöLN (KOBINET) Zum fünften Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland haben die Elternvereine behinderter Kinder genug von schönen Reden und klugen Papieren. "In vielen Bundesländern wird Aktivität für inklusive Bildung nur vorgetäuscht", sagt Eva-Maria Thoms vom Elternverein mittendrin e.V. heute und beschreibt in einer Presseinformation die unbefriedigende Situation.

In politischen Debatten und hochkarätigen Tagungen werden vollmundige Bekenntnisse zur Inklusion präsentiert, aber für die betroffenen Kinder und Jugendlichen habe sich in vielen Bundesländern noch gar nichts verändert. In Sachsen zum Beispiel ist Jugendlichen mit geistiger Behinderung der Zugang zu öffentlichen weiterführenden Regelschulen immer noch verboten. Auch Baden-Württemberg kennt noch den Sonderschulzwang. „Wir sind inzwischen fassungslos, dass selbst ein grüner Ministerpräsident nach fast drei Jahren Amtszeit noch nicht einmal erste gesetzliche Verbesserungen vorgenommen hat“, sagt Sabine Klemm vom Selbsthilfeverein Autismus Karlsruhe e.V..

Die Juristen Sven Mißling und Oliver Ückert, die die Lage im Auftrag des Deutschen Instituts für Menschenrechte untersucht haben, attestieren allein den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die ersten notwendigen Gesetzesänderungen in Angriff genommen zu haben. Aber: „Kein Land erfüllt alle im Recht auf inklusive Bildung angelegten Kriterien“. Am wenigsten Aktivität fanden die Juristen vor allem in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

Wie wenig in fünf Jahren wirklich passiert ist, zeigt die Statistik. Seit dem Schuljahr 2008/2009 ist zwar der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf, die an deutschen Regelschulen unterrichtet werden, von 18,4 auf 28,1 Prozent gestiegen. Aber offensichtlich nur, weil mehr Kindern das Etikett „Förderbedarf“ verpasst wurde. Denn der Anteil der Kinder an Förderschulen hat sich so gut wie gar nicht verändert: 4,9 Prozent waren es im Jahr 2008/2009, 4,8 Prozent 2012/2013.

Auch in den Bundesländern, die erste Schritte unternommen haben, hält sich allen schönen Reden zum Trotz der Widerstand gegen behinderte Kinder an Regelschulen hartnäckig.

In Niedersachsen wird ein konsequent anmutendes Schulgesetz mangels passender Verordnungen nicht in die Praxis umgesetzt. „Pädagogische Mitarbeiter erhält die allgemeine Schule erst dann, wenn die Förderschule versorgt ist. Auch bezüglich der Förderschullehrerstunden hat die Förderschule Vorrang“, kritisiert Svenja Bruck von Mittendrin-Hannover e.V.. Auch Nordrhein-Westfalen ist von selbstverständlicher Teilhabe behinderter Schülerinnen und Schüler noch weit entfernt. Einige Kommen versuchen, sich rechtswidrig der Verpflichtung zur Integration von behinderten Kindern in die Regelschulen zu entziehen. Schulen versuchen mit hinhaltendem Widerstand und offen gezeigtem Unwillen, Eltern abzuschrecken.

„Es reicht nicht aus, dass sich einige wenige Regelschulen auf Basis von persönlichem Engagement im Sinne einer Schwerpunktschule in Richtung Inklusion auf den Weg begeben und die restlichen Schulen meinen, sich nun wieder abwartend nach hinten lehnen zu können“, sagt Martin Rawe vom Elternverein Gemeinsam leben lernen e.V. in Hilden, „Die UN-BRK geht alle etwas an. Alle Schulen sind in der Verpflichtung, diese umzusetzen. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK müsste inzwischen allen klar sein, dass eine qualitativ hochwertig Umsetzung der Inklusion nur durch eine grundlegende Veränderung des gesamten Systems Schule möglich sein wird.“