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Wie Monitoring verbessert werden kann

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Foto: ICC

UNBEKANNT (KOBINET) Am 14. März 2014 fand in Genf eine Veranstaltung zur Frage eines wirksamen Monitorings im Rahmen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen statt.

Rund 60 Expertinnen und Experten aus verschiedenen Staaten tauschten im Palais des Nations der UNO ihre Erfahrungen aus.

Die Veranstaltung war somit sehr interessant und erfolgreich und fand im Rahmen der Jahresversammlung vom ICC (International Coordinating Committee of National Human Rights Institutions) statt.

Einer der wesentlichsten Punkte war, wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen verstärkt in das Monitoringmandat eingebunden werden können.

 

Triggs: Teilnahme an Staatenprüfung ist wichtig

„Es war eine wichtige Erfahrung an der Staatenprüfung teilzunehmen“, betonte die Präsidentin der australischen Menschenrechtskommission, Gillian Triggs.

Vor allem die langjährige Zusammenarbeit mit Verwaltung und Regierung und die damit gewachsene Anerkennung für die Kommission und ihre Mitglieder hätten für alle Seiten eine positive Erfahrung garantiert.

Triggs hebt besonders hervor: „Der australische Behindertenkommissar, Graeme Innes, hat neben einem Eröffnungs- und einem Schlussstatement auch während der Staatenprüfung auf Fragen geantwortet.“

In ihrem Bericht an den Fachausschuss der Konvention habe die australische Menschenrechtskommission Schwerpunkte gewählt, insbesondere sei auf Zugang zu Justiz, Gewalt in Einrichtungen und Beschäftigung eingegangen worden.

 

McVea: Empowerment ist wichtig

Virginia McVea, Direktorin der nordirischen Menschenrechtskommission, ging auf die Bedeutung des Wortes „Monitoring“ ein, dass in seinem Ursprung „warnen“ ausdrückt.

Sie bereitet sich gerade für ihren Bericht zur Staatenprüfung Großbritanniens im Herbst 2014 vor. In diesem Zusammenhang „scheint uns nicht nur das Empowerment von Menschen mit Behinderungen, sondern vor allem das Empowerment jener Institutionen, die dieKonventionsverpflichtungen erfüllen müssen, wichtig“, so McVea mit einem Verweis auf die Ermächtigung im Sinne Machiavellis.

 

Araya: Erwartungen klar formulieren ist wichtig

Jorge Araya, Sekretär jenes UN-Fachausschusses der die Staatenprüfungen durchführt, dankte Australien und Österreich für die Vorbildwirkung, die die Teilnahme der Kommission bzw. des Monitoringausschusses für die Staatenprüfungen habe.

Der UN-Fachausschuss wird sich in nächster Zeit intensiver mit der Frage der Einbeziehung von Monitoringgremien beschäftigen und seine Erwartungen klarer formulieren. Derzeit arbeite der Fachausschuss mit Hochdruck an seiner „Allgemeinen Erklärung zu Rechts- und Geschäftsfähigkeit“. Ein Beschluss wird höchtwahrscheinlich in der Sitzung im April 2014 zustande kommen.

Am 8. April 2014 gibt es dazu noch eine öffentliche Lesung, die auch im Internet mitverfolgt werden könne. Als nächstes Thema sei eine „Allgemeine Erklärung zu Frauen und Mädchen mit Behinderungen“ geplant, kündigte Araya an.

 

Schulze: Institutionelle Stärke ist wichtig

„Partizipation von SelbstvertreterInnen ist das Um und Auf der Konventionsumsetzung und damit auch des Monitoring“, betonte Marianne Schulze, Vorsitzende des österreichischen Monitoringausschusses.

Die öffentlichen Sitzungen des Monitoringausschusses seien, auch angesichts der bescheidenen Ausstattung, ein unverzichtbarer Garant für Qualität der Arbeit, so Schulze. Von den Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses a Österreich sei bis dato lediglich jene zur korrigierten deutschen Übersetzung der UN-Konvention in Angriff genommen worden.

Die öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses zu den Handlungsempfehlungen sei wichtig gewesen; mehr als 300 Menschen haben daran teilgenommen. Es wurde dabei u.a. auch transparent gemacht, dass die Zuständigkeiten für die einzelnen Empfehlungen nicht hinreichend klar sind.

Mit Verweis auf die australische Erfahrung meinte Schulze abschließend: „Die institutionelle Schwäche des Monitoringausschusses macht sich gerade auch im völlig anderen Umgang der Delegation mit den Möglichkeiten der Staatenprüfung bemerkbar.“