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Kernforderungen zur Europawahl

Wappen der EU
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Foto: Public Domain

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BRüSSEL (KOBINET)

BRüSSEL (KOBINET) Das Europäische Behindertenforum (EDF) hat für die Europawahlen Kernpunkte zur Behindertenpolitik in einem Manifest formuliert und mischt sich damit in den Europawahlkampf ein. Ottmar Amm aus Marburg hat die Kernpunkte für die kobinet-nachrichten zusammengefasst und ins Deutsche übersetzt.



„Menschen mit Behinderung machen mit einer Gesamtzahl von ca. 80 Millionen 16 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU aus. In jeder vierten Familie in der EU lebt ein Mensch mit einer Behinderung. Die Wahlkampagne zur Europawahl bedeutet für die Kandidatinnen und Kandidaten für das EU-Parlament die einmalige Gelegenheit, sich verstärkt für konkrete Veränderungen einzusetzen, die die EU-BürgerInnen mit Behinderung in die Lage versetzen, ihre bürgerlichen, politischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Rechte in vollem Umfang wahrnehmen zu können“, heißt es in dem EDF-Manifest. Das EDF fordert alle Kandidatinnen und Kandidaten zum Europäischen Parlament und alle politischen Parteien auf, die folgenden Kernpunkte in ihre Wahlprogramme zur Europawahl 2014 aufzunehmen.

  1. Den Einsatz für die Vision eines inklusiven, nachhaltigen und demokratischen Europas
  2. Die Reform der europäischen Wirtschafts- und Sozialpolitik mit dem Ziel der Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte gegenüber EU-BürgerInnen mit Behinderung
  3. Die Zugänglichmachung von Waren und Dienstleistungen für alle durch das Europäische Gesetz über Barrierefreiheit, ein seit langem erwartetes Gesetz über die Barrierefreiheit beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt. Die angekündigte EU-Anordnung über die Barrierefreiheit von Internetseiten ist ebenfalls ein äußerst wichtiges Gesetz und Teil der „Digital Agenda“ der EU, die sich zur Zeit noch in der Verhandlung befindet, das öffentliche Internetseiten für alle Menschen mit Behinderung zugänglich macht. Die Barrierefreiheit des öffentlichen Verkehrs und öffentlicher Infrastruktur ist hier ebenfalls von Bedeutung, wie der Abbau von Barrieren für die Bewegungsfreiheit von Menschen mit Behinderungen und ihre Familien.
  4. Barrierefreier Zugang zu EU-Fonds
  5. Die Annahme der angekündigten EU-Richtlinie zur Antidiskriminierung, einer weithin begrüßten Gesetzesinitiative, die geschaffen wurde um Menschen mit Behinderung unter anderen vor Diskriminierung in allen Lebensbereichen zu schützen
  6. Die rasche Ratifizierung des optionalen Zusatzprotokolls zur UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung. Die EU und einige ihrer Mitgliedsstaaten, obwohl Unterzeichner der Konvention, haben immer noch nicht das Zusatzprotokoll ratifiziert, das wichtige Richtlinien enthält, um die Umsetzung der Konvention zu stärken.
  7. Die Etablierung von Mechanismen innerhalb der EU-Institutionen, die die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung unter Einbeziehung der Betroffenen sicherstellen.