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HANNOVER (KOBINET) Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt spricht sich entschieden gegen eine Sterbehilfe für Kinder aus, wie sie künftig in Belgien möglich sein soll. "Wenn ein Kind stirbt, dann ist das für alle Beteiligten eine schreckliche Tragödie", erklärte Cornelia Rundt.
„Kinder sollten aber an der Hand eines ihnen zugewandten Menschen sterben, nicht durch die Hand eines anderen“, so Cornelia Rundt weiter. Es sei vielmehr von elementarer Bedeutung, dass für Kinder eine qualitativ hochwertige Palliativmedizin vorgehalten werde.
„Die Ausweitung der aktiven Sterbehilfe auf Kinder und Jugendliche, die durch die Entscheidung des belgischen Senats rechtlich ermöglicht wird, ist eine Entscheidung gegen die Schwächsten in der Gesellschaft. Sie widerspricht jeglicher Vorstellung von Mitmenschlichkeit. Gerade Kinder brauchen einen besonderen Schutz, wenn sie krank sind. Die Tötung eines Kindes kann hier niemals die Lösung sein, sondern eine den Bedürfnissen entsprechende umfassende Versorgung und Begleitung der betroffenen Kinder und deren Familien“, erklärte Benno Bolze, Geschäftsführer des Deutschen Hospitz- und Palliativ Verbandes (DHPV), anlässlich der Zustimmung der Abgeordnetenkammer Belgiens zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe auch für Kinder in dieser Woche.
Schwere, lebensverkürzende Krankheiten machen auch vor Kindern und Jugendlichen nicht halt. Die Gesellschaft muss hier Unterstützung und Antworten bieten, damit die erkrankten Kinder und ihre Familien solche schwierigen Situationen bewältigen können, so die Forderung des DHPV. Hierzu brauche es vor allen Dingen den Ausbau der ambulanten Versorgung. Die Kinderhospiz- und Palliativarbeit sei weltweit ein wichtiger Teil der Hospizbewegung und Palliativmedizin insgesamt. „Der Unterstützungsbedarf ist bei Kindern aus vielerlei Gründen anders und muss eigenen Regeln folgen. Dieser Ausbau der Versorgungsstrukturen ist dringend notwendig, um schwerstkranken und sterbenden Menschen, in diesem Fall den Kindern und Jugendlichen und ihren Familien, das Gefühl zu geben, dass sie Teil der Gesellschaft sind und in ihren Wünschen und Bedürfnissen ernst genommen werden“, so Benno Bolze weiter.
Hintergrund
Mitte Dezember 2013 hatte der belgische Senat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der es ermöglichen soll, dass aktive Sterbehilfe auch bei Kindern rechtlich zulässig ist. Mit der Zustimmung der Abgeordneten des Justizausschusses des Parlaments am 28. Januar hatte das Vorhaben eine weitere politische Hürde genommen. Nun hat auch die Abgeordnetenkammer einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt.