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MüNCHEN (KOBINET) Nachdem in den letzten Monaten mehrfach über die Anrechnung von Vermögens- und Einkommenswerten bei der Gewährleistung von lebensnotwendigen Hilfen für Menschen mit Behinderungen berichtet wurde und eine Petition von Constantin Grosch für ein Recht auf Sparen und gleiches Einkommen knapp 85.000 UnterstützerInnen erreicht hat, beschäftigt sich nun das bayerische Landessozialgericht in München am 21. Februar mit dem Thema.
Neu dabei ist nach Informationen von Constantin Grosch, dass erstmals das im September 2013 vorgestellte Gutachten der Berliner Humboldt Law Clinic für Grund- und Menschenrechte als Beweismittel eingebracht wurde. Das in Kooperation mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) erstellte Gutachten stellte erstmals juristisch dar, dass die aktuelle Anrechnung des Vermögens und des Einkommens gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen könnte und somit nicht verfassungskonform sei.
Das Landessozialgericht muss nun am 21. Februar um 10:15 im Sitzungssaal 001 in der Ludwigstraße 15, in München darüber entscheiden, ob es im Zuge einer verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle das Bundesverfassungsgericht anruft. Es wäre nach Informationen von Constantin Grosch das erste Mal, dass ein Landgericht in Deutschland damit Zweifel an der Verfassungkonformität der gesetzlichen Regelung hegen würde. Im Anschluss daran müsste das Bundesverfassungsgericht feststellen, ob es der Argumentation des Gutachtens folgen und damit das Gesetz für verfassungswidrig erklärt oder von dieser abrückt und so das Recht auf Vermögen und Einkommen in großen Teilen für Menschen mit Behinderungen versagt.
In dem spezifischen Fall geht es um Jonas Pioch, welcher auf Grund der spinalen Muskelatrophie im Rollstuhl sitzt. Dieser soll seine Ersparnisse zur Finanzierung einer persönlichen Assistenz einsetzen. Er ist damit ein Beispiel von vielen in Deutschland. (siehe Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 7.10.2013) Zur Zeit ist es Menschen mit Behinderungen, die auf eine Assistenz angewiesen sind, nicht möglich, mehr als 2.600 Euro an Vermögen zu besitzen. Gleiches gilt auch für Lebensgefährten und Angehörige. Menschen wie Jonas Pioch ist es damit nicht möglich, für das Alter vorzusorgen, auf einen Urlaub oder Anschaffungen zu sparen oder zu erben.
Auch die Politik hat in der Vergangenheit das Problem erkannt. Bereits 1973 stellte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag einen Änderungsantrag. Einen ähnlichen Antrag brachte die Fraktion nochmals 2001 in den Bundestag ein – jedes Mal zur Zeit in der sie in der Opposition tätig war. Die ehemalige Bundesministerin für Soziales, Ursula von der Leyen (CDU), sah allerdings noch im vergangenen Jahr keinen Grund zur Eile. Dies könnte sich nun aber ändern: „Sollte das Landessozialgericht tatsächlich das Bundesverfassungsgericht anrufen, könnte dies die Verfassungwidrigkeit der aktuellen Regelung feststellen und so die Politik zur zeitnahen Änderung zwingen“, heißt es in der von Constantin Grosch verbreiteten Presseinformation.