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Zusagen für Bundesteilhabegesetz einhalten

Alexander Schweitzer
Alexander Schweitzer
Foto: MSAGD RLP

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MAINZ (KOBINET) Sowohl die behinderten Menschen als auch die Kommunen warteten seit mehreren Jahren auf die Reform der Eingliederungshilfe. Gemachte Zusagen müssten jetzt auch eingehalten werden. Dies erklärte der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer anlässlich eines Schreibens des Deutschen Landkreistages an Bundeskanzlerin Angela Merkel.



Alexander Schweitzer wies darauf hin, dass Rheinland-Pfalz den Gesetzgebungsprozess eng begleiten und als Vorsitzland der Arbeits- und Sozialministerkonferenz darauf drängen werde, dass das Bundesteilhabegesetz, auf das die Menschen mit Behinderungen, die Träger von Diensten und Einrichtungen sowie die Kommunen warten, möglichst noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht wird. „Die Koalitionsparteien haben sich in den Verhandlungsrunden darauf verständigt, das Bundesteilhabegesetz zügig einzuführen“, sagte Alexander Schweitzer.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe habe in den letzten Jahren Grundzüge für diese Gesetz erarbeitet. „Es liegen also bereits zwischen Bund und Länder abgestimmte Gesetzesformulierungen vor. Nun gilt es, die im Grundlagenpapier von Bund und Länder entwickelten Vorschläge mit allen Beteiligten abzustimmen und diese am Gesetzgebungsprozess zu beteiligen“, so der Minister. Hierzu zählten laut Schweitzer die Behindertenverbände, die kommunalen Spitzenverbänden, die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der freien Wohlfahrtspflege sowie anderen Trägervertreter.

Ziel des Gesetzes ist es Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Ein für die Kommunen zentrales Ergebnis ist, dass sich die Koalitionsparteien darauf verständigt haben, dass sich der Bund mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen wird. Da die Kommunen auch Träger der Eingliederungshilfe sind, wird diese Kostenbeteiligung des Bundes bei ihnen zu einer Kostenentlastung führen.