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Klage gegen Anrechnung des Einkommens und Vermögens

Antje Claßen-Fischer und ihr Mann Rüdiger Fischer
Antje Claßen-Fischer und ihr Mann Rüdiger Fischer
Foto: Rüdiger Fischer

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Antje Claßen-Fischer und ihr Mann Rüdiger Fischer
Foto: Rüdiger Fischer

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Foto: Rüdiger Fischer

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Foto: Rüdiger Fischer

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Foto: Rüdiger Fischer

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Foto: Rüdiger Fischer

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Antje Claßen-Fischer und ihr Mann Rüdiger Fischer
Foto: Rüdiger Fischer

BERLIN/STUTTGART (KOBINET) Antje Claßen Fischer und ihr Mann Rüdiger Fischer wollen sich nicht damit abfinden, dass sie aufgrund der Tatsache des Assistenzbedarfs von Antje Claßen-Fischer arm gemacht werden. Sie klagen derzeit beim Landessozialgericht Stuttgart gegen die Anrechnung des Einkommens und Vermögens für die Persönliche Assistenz. Dabei sind sie jedoch auf Unterstützung für die damit verbundenen Anwaltskosten angewiesen. Das NETZWERK ARTIKEL 3 nimmt hierfür zweckgebundene Spenden entgegen.

„Unser Glück dauerte nur einen kurzen Moment, als wir geheiratet hatten. Seitdem haftet mein Mann voll für meine behinderungsbedingten Kosten mit und wurde deshalb mit mir in die Armut getrieben. Obwohl wir beide einen guten Hochschulabschluss und Berufe mit einem guten Einkommen haben, bleibt uns nur wenig mehr als das Existenzminimum und das lebenslang. Jeder von uns muss 40 Prozent seines Einkommens abgeben und wir dürfen zusammen gerade 3.200 Euro ‚Vermögen‘ besitzen. Wie sehr muss er mich lieben, dass er mich trotz dessen geheiratet hat“, schilderte Antje Claßen-Fischer die gegenwärtige Situation, die sie zusammen mit ihrem Mann Rüdiger Fischer erleben muss, im Zusammenhang der Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe. Erst kürzlich hatte das Ehepaar bei der Vorstellung eines Gutachtens der Humboldt Law Clinic zur Unvereinbarkeit der Anrechnung des Einkommens und Vermögens mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Grundgesetz deutlich gemacht, was dies konkret bedeutet. In einer Reihe von Fernsehberichten wurde zudem über die für viele andere behinderte Menschen ähnliche Situation von Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer berichtet. (Link zu Fernsehberichten im MDR-Magazin Exakt)

Das NETZWERK ARTIKEL 3 ruft nun dazu auf, die Klage von Antje Claßen-Fischer und von Rüdiger Fischer beim Landessozialgericht Baden-Württemberg durch eine zweckgebundene Spende zu unterstützen. Denn das Ehepaar befindet sich sozusagen in einer Zwickmühle. Einerseits müssen sie einen großen Teil ihres Einkommens abgeben und dürfen zusammen nicht mehr als 3.200 Euro ansparen und andererseits kostet die Klage natürlich Geld, das sie dann nicht mehr haben. Wer sich also zum Ende des Jahres überlegt, wo durch eine Spende etwas Gutes getan werden kann, die Klage von Antje Claßen-Fischer könnte positive Auswirkungen für viele behinderte Menschen und ihre Angehörigen haben.

Spenden im Rahmen der von einem Bündnis von Behindertenverbänden getragenen Kampagne für gesetzliche Regelungen können zweckgebunden unter dem Stichwort „Klage Ehepaar Claßen-Fischer auf das Konto des NETZWERK ARTIKEL 3, Bank für Sozialwirtschaft Berlin BLZ 10020500, Konto: 3007500 überwiesen werden. Das NETZWERK ARTIKEL kann dafür auch eine steuerabzugsfähige Spendenquittung ausstellen.