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ZDF-Beitrag über Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer
Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer
Foto: Antje Claßen-Fischer

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Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer
Foto: Antje Claßen-Fischer

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Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer
Foto: Antje Claßen-Fischer

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Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer
Foto: Antje Claßen-Fischer

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Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer
Foto: Antje Claßen-Fischer

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Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer
Foto: Antje Claßen-Fischer

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Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer
Foto: Antje Claßen-Fischer

MAINZ (KOBINET) Aktueller hätte die Planung des ZDF Magazins Menschen nicht sein können. Gestern ging in Magdeburg die Arbeits- und Sozialministerkonferenz u.a. mit dem Thema Bundesteilhabegesetz zu Ende. Am Samstag sendet das ZDF Magazin Menschen um 17.45 Uhr einen Beitrag mit dem Ehepaar Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer aus Berlin, der deutlich macht, was die Anrechnung des Einkommens und Vermögens für behinderte Menschen und ihre PartnerInnen konkret bedeutet.

„Welche absurde Konsequenz die Ehe mit einem behinderten Menschen haben kann, erlebt das Ehepaar Fischer in Berlin. Antje Claaßen-Fischer hat spinale Muskeldystrophie, SMA, eigentständig bewegen kann sie nur noch ihre Finger. Für ein selbst bestimmtes Leben, ist sie auf Persönliche Assistenz angewiesen, die monatlich rund 8.000 Euro kostet. Obwohl beide einen Hochschulabschluss und Berufe mit gutem Einkommen haben, bleibt beiden wenig mehr als das Existenzminimum und das lebenslang. Da Frau Fischer-Claßen über den Sozialhilfeträger eine Assistenz finanziert bekommt, die sie im Alltag unterstützt, müssen beide Ehepartner 40 Prozent ihres monatlichen Einkommens dafür abgeben. Zudem dürfen sie gemeinsam nur 3.214 Euro ansparen. Auch ein Erbe würde vom Sozialamt bis auf 2.600 Euro eingezogen. Erst wenn das Vermögen verbraucht ist, werden Leistungen gewährt. So will es das Gesetz. Die Begründung liefert dafür das 12. Sozialgesetzbuch. Dort steht, dass die Sozialämter sich das Geld für personelle Hilfen im Alltag wie eine Assistenz zu einem großen Teil von Menschen mit Behinderungen oder deren Ehepartnern zurückholen können. Für das Ehepaar Fischer ist es somit nicht möglich für einen langen Urlaub, eine Wohnung oder das Alter etwas anzusparen. ‚Damit werden behinderte Menschen, ihre Partner und Kinder arm gemacht‘, so Uwe Frevert vom Vorstand der Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL)“, heißt es in der Ankündigung des Filmbeitrages von Jan-Manuel Müller.

Weiter heißt es in der Ankündigung der Sendung unter der Überschrift „Wer spart wird bestraft“: „Die derzeit praktizierte Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit vier Jahren gilt und das ‚Recht auf gleiche Teilhabe‘ festschreibt. Zu diesem Ergebnis kommt ein juristisches Gutachten der Berliner Humboldt Law Clinic für Grund- und Menschenrechte, das im Auftrag der ISL erstellt wurde.“