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Foto: AG Barrierefreiheit
MANNHEIM (KOBINET) Mitglieder und UnterstützerInnen der Mannheimer AG Barrierefreiheit hat ihrem Ärger darüber Luft gemacht, dass der generalsanierte Jugendstilbau der Mannheimer Kunsthalle, der sogenannte "Billingbau", nicht barrierefrei hergestellt wurde.
„Elf Stufen verhindern, dass RollstuhlfahrerInnen, gehbehinderte Menschen und Personen mit Kinderwagen ohne fremde Hilfe überhaupt in das Gebäude kommen. Aber selbst innerhalb des Gebäudes gibt es zahlreiche Stufen, die eine barrierefreie Fortbewegung mobilitätseingeschränkter Menschen innerhalb des Jugendstilbaus verunmöglichen“, heißt es in einer Presseinformation der AG Barrierefreiheit. Die AG Barrierefreiheit hatte mehrmals eine barrierefreie Lösung angemahnt und auch den Gemeinderat informiert, stieß aber bei Kunst- und politisch Verantwortlichen bisher auf wenig Gegenliebe. Für die AG bleibt es unverständlich, dass für den Billingbau überhaupt eine Baugenehmigung erteilt worden ist, obwohl auch die Landesbauordnung Baden-Württemberg die barrierefreie Herstellung solcher Anlagen fordert. Ausschließlich ästhetische und denkmalpflegerische Gesichtspunkte dürften nicht dazu herhalten, das Prinzip der Barrierefreiheit auszuhöhlen. In Artikel 3 des Grundgesetzes, so die AG Barrierefreiheit, ist das Nicht-Diskriminierungsverbot festgeschrieben – von Denkmalschutz sei in der Verfassung nichts zu lesen.
Das Jugendstilgebäude ist nur ein Teil der kompletten Kunsthalle. Demnächst wird mit dem Abriss eines weiteren älteren Gebäudekomplexes begonnen. Dort wird ein Neubau entstehen, der mit dem jetzt „sanierten“ Billingbau verbunden wird. Über einen Aufzug soll man dann zwar in den ersten Stock des Billingbaus gelangen können, kommt dann aber als Rollstuhlfahrer nicht weiter, weil sich dort erneut Stufen befinden. Insbesondere sind im ersten Stock des Billingbaus zwei große Ausstellungsräume, die nach jetzigem Planungsstand ebenfalls nicht barrierefrei zu erreichen wären. Die AG Barrierefreiheit fordert die stufenlose Erreichbarkeit aller öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten innerhalb der Kunsthalle.
Frühestens in drei Jahren wird der Neubau fertig gestellt sein. Bis dahin wären mobilitätseingeschränkte Menschen von der kulturellen Teilhabe ausgeschlossen. Es sei denn, die Verantwortlichen lassen sich etwas einfallen, um sicherzustellen, dass auch während des Provisoriums eine barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzung der Räume ermöglicht wird, hofft die AG Barrierefreiheit. Die Kunsthalle selbst wirbt mit dem Motto „Kunsthalle für alle“. „Wir fragen, wer sich hinter ‚alle‘ verbirgt. Denkmalschutz darf kein Freibrief dafür sein, das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz und die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention auszuhöhlen“, so die AG Barrierefreiheit Rhein-Neckar.