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Antworten auf Sparschweinaktion

Foto zeigt Sparschwein
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FLADUNGEN-BRüCHS (KOBINET) Ralph Milewski hat sich Ende Oktober an der Aktion für ein Recht auf Sparen und eine einkommens- und vermögensunabhängige Unterstützung beteiligt und sein Sparschwein an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales geschickt. Nun bekam er eine Antwort aus dem Ministerium und das Sparschwein zurück geschickt.



„Frau Bundesministerin von der Leyen dankt lhnen für lhr Schreiben und die Ubersendung des Sparschweins anlässlich des Weltspartages mit dem Sie lhre Forderung zur Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen und deren Herauslösung aus der Sozialhilfe unterstützen. Wie Sie wissen, haben sich Bund und Länder bereits im Frühjahr 2012 über Parteigrenzen hinweg darauf versländigt, däss in der ansiehenden Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz eingeführt werden soll. ln diesem werden auch die von lhnen angesprochenen Fragen rund um das Thema Vermögensbildung zu prüfen sein, selbstverständlich unter Einbeziehung des lnklusionsgedankens einerseits und des Grundsatzes Subsidiarität im Sozialrecht andererseits. Hier wird es Aufgabe des Gesetzgebers sein, im Lichte der Behindertenrechtskonvention und der Grenzen sozialstaatlicher Leistungsfähigkeit eine kluge Abwägung zu treffen. lch bitte um Verständnis, dass wir die Ergebnisse dieses Abwägungsprozesses heute noch nicht vorwegnehmen können. lhr Sparschwein sowie die damit übersandten 32 Cent sende ich lhnen zu meiner Entlastung zurück“, schrieb Herr Becker aus dem Referat IVc 2 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an Ralph Milewski.

Auch Florian Seelmann-Eggebert hat eine Antwort auf die Übersendung seines Sparschweins an den Hamburger Senator für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Scheele bekommen, der auch an den Koalitionsverhandlungen zum Bundesteilhabegesetz beteiligt ist. In dem von der persönlichen Referentin des Senators verfassten Antwortbrief wird deutlich, dass in der Diskussion noch verschiedene Dinge wie das Bundesteilhabegeld, das Bundesteilhabegesetz und die derzeitige Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen durcheinander geworfen werden. In dem Brief heißt es: 

„Vielen Dank für Ihr Schreiben an Senator Scheele, in dem Sie ihn um Unterstützung zur Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen bitten. Herr Scheele hat mich als seine persönliche Referentin gebeten, Ihnen zu antworten. Herr Scheele ist von der Idee der Schaffung eines Bundesteilhabegeldes überzeugt und setzt sich bereits seit längerem in den verschiedenen Runden auf Bundesebene dafür ein. Derzeit wird das Thema auch in den Koalitionsverhandlungen im Bund diskutiert. Herr Scheele, der in der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales bei den Koalitionsverhandlungen dabei ist, hat das Thema dort eingebracht. Derzeit sind aber noch keine abschließenden Aussagen darüber möglich, ob letztlich ein Bundesteilhabegeld eingeführt wird oder nicht. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Zwischennachricht unsere Position zum Bundesteilhabegesetz deutlich gemacht zu haben.“