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Einkommen anrechnen verfassungswidrig

Hubert Hüppe im Gespräch mit Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer heute im Kleisthaus
Hubert Hüppe im Gespräch mit Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer heute im Kleisthaus
Foto: Wiebke Schär

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Hubert Hüppe im Gespräch mit Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer heute im Kleisthaus
Foto: Wiebke Schär

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Foto: Wiebke Schär

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Foto: Wiebke Schär

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Foto: Wiebke Schär

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Foto: Wiebke Schär

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Hubert Hüppe im Gespräch mit Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer heute im Kleisthaus
Foto: Wiebke Schär

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Hubert Hüppe im Gespräch mit Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer heute im Kleisthaus
Foto: Wiebke Schär

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Hubert Hüppe im Gespräch mit Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer heute im Kleisthaus
Foto: Wiebke Schär

BERLIN (KOBINET) Die derzeit praktizierte Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention rechtlich unvereinbar und stellt einen Verstoß gegen die Verfassung dar. Zu diesem Ergebnis kommt ein juristisches Gutachten, das heute in Berlin die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) vorstellte. Die Autorinnen Larissa Rickli und Anne Wiegmann von der Juristischen Fakultät der Berliner Humboldt-Universität (Law Clinic für Grund- und Menschenrechte) empfehlen, die deutsche Rechtslage entsprechend zu ändern.



Die Autorinnen Larissa Rickli und Anne Wiegmann von der Juristischen Fakultät der Berliner Humboldt-Universität (Law Clinic für Grund- und Menschenrechte) empfehlen in ihrem heute im Kleisthaus im Beisein des Bundesbehindertenbeauftragten Hubert Hüppe vorgestellten Gutachten, die deutsche Rechtslage entsprechend zu ändern.

„Gerade im Hinblick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen stellt das Rechtsgutachten ein wichtiges Signal für die Schaffung eines einkommens- und vermögensunabhängigen Bundesteilhabegesetzes außerhalb des Sozialhilferechtes dar“, erklärte ISL-Pressesprecher Hans-Günter Heiden. Denn behinderte Menschen müssen nicht nur regelmäßig einen Teil ihres Einkommens abgeben, wenn sie Leistungen zur Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben beziehen. Sie dürfen auch nur 2.600 Euro ansparen. Der Rest muss ans Sozialamt abgeführt werden, bzw. bevor dieses Vermögen verbraucht ist, werden keine Leistungen gewährt. Auch Partner werden mit in die Haftung genommen, so dass ein Ehepaar beispielsweise zusammen nur 3.200 Euro ansparen darf. „Damit werden behinderte Menschen, ihre PartnerInnen und Kinder arm gemacht“, so Hans-Günter Heiden.

„Unser Glück dauerte nur einen kurzen Moment, als wir geheiratet hatten. Seitdem haftet mein Mann voll für meine behinderungsbedingten Kosten mit und wurde deshalb mit mir in die Armut getrieben. Obwohl wir beide einen guten Hochschulabschluss und Berufe mit einem guten Einkommen haben, bleibt uns nur wenig mehr als das Existenzminimum und das lebenslang. Jeder von uns muss 40 Prozent seines Einkommens abgeben und wir dürfen zusammen gerade 3.200 Euro ‚Vermögen‘ besitzen. Wie sehr muss er mich lieben, dass er mich trotz dessen geheiratet hat“, schilderte die Sozialpädagogin Antje Claßen-Fischer die gegenwärtige absurde Situation, die sie zusammen mit ihrem Mann Rüdiger Fischer erleben muss.