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Sparschweinspender warten auf Reaktion

Alexander Schweitzer und Matthias Röschbei der Sparschweinübergabe
Alexander Schweitzer und Matthias Röschbei der Sparschweinübergabe
Foto: MSAGD RLP

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Alexander Schweitzer und Matthias Röschbei der Sparschweinübergabe
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Alexander Schweitzer und Matthias Röschbei der Sparschweinübergabe
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Alexander Schweitzer und Matthias Röschbei der Sparschweinübergabe
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Alexander Schweitzer und Matthias Röschbei der Sparschweinübergabe
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Alexander Schweitzer und Matthias Röschbei der Sparschweinübergabe
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Alexander Schweitzer und Matthias Röschbei der Sparschweinübergabe
Foto: MSAGD RLP

KASSEL (KOBINET) Weit über 50 Sparschweine wurden letzte Woche von behinderten Menschen, die von der Anrechnung ihres Einkommens und Vermögens betroffen sind und nicht mehr als 2.600 Euro ansparen dürfen, auf den Weg zu den SozialministerInnen der Länder und des Bundes geschickt. Ihre ehemaligen BesitzerInnen warten nun auf eine Reaktion der Beschenkten. Vom rheinland-pfälzischen Sozialminister Alexander Schweitzer gab es nun ein erstes Zeichen, dass die Sparschweine und die Botschaft angekommen ist.



Bei der Zusendung der Sparschweine ging es nicht nur darum, auf die Situation der Betroffenen hinzuweisen, die durch die derzeitigen Regelungen lebenslang arm gehalten werden, sondern waren auch konkrete Forderungen für ein zukünftiges Bundesteilhabegesetz verbunden. So fordern sie ein einkommens- und vermögensunabhängiges sowie bedarfsdeckendes Bundesteilhabegesetz und natürlich, dass sich die SozialministerInnen dafür einsetzen.

Während bisher Funkstille herrschte kam vom rheinland-pfälzischen Sozialminister Alexander Schweitzer gestern über Twitter ein Zeichen, dass nicht nur die Botschaft, sondern auch die Sparschweine angekommen ist. Er twitterte einerseits die in den kobinet-nachrichten vom 31. Oktober veröffentlichte Meldung über die Sparschweinübergabe an den rheinland-pfälzischen Landesbehindertenbeauftragten Matthias Rösch weiter. Zudem twitterte er ein Bild von der gestern erfolgten Weitergabe des Sparschweins durch den Landesbehindertenbeauftragten an ihn mit einem Verweis auf den kobinet-Artikel.

Die Trierer Richterin Nancy Poser hatte in ihrem Brief mit einem Sparschwein an die Bundesministerin Ursula von der Leyen und an den rheinland-pfälzischen Sozialminister Alexander Schweitzer eindrücklich geschildert, was die Anrechnung des Einkommens und Vermögens für sie bedeutet:

„Ich denke nicht, dass ich Ihnen an dieser Stelle die geltende Rechtslage erläutern muss, da diese Ihnen bekannt sein dürfte. Doch möchte ich in kurzen, knappen Sätzen wiederholen, was ich schon mehrfach öffentlich erklärt habe – nämlich die Auswirkungen auf mein Leben: Ich bin 33 Jahre alt, Richterin mit halber Stelle und ‚alleinstehend‘, wie es so schön heißt. Ich habe eine Muskelatrophie und deshalb eine 24 Stunden-Assistenz. Dies bedeutet aufgrund der Geltung des SGB XII, dass ich nicht über 2.600 € sparen darf und monatlich derzeit ca. 150 € abgeben muss. Dies entspricht etwa dem, was ich mit etwas Anstrengung von meinem Gehalt (1.500 € nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung) sparen könnte oder wovon ich mir mal ‚etwas leisten‘ könnte. Doch das geht nicht.
 
Wenn meine Richterkollegen mit dem Berufsverband nach Mainz zu einer Tagung in einem Hotel fahren, ist das für mich ein Problem: Benzinkosten bis Mainz, Essen im Restaurant, Verpflegung für meinen Assistenten, der bei 7,20 € Stundenlohn sonst hungrig daneben sitzen muss. Dann eine Juristenveranstaltung in Dresden, Übernachtung für 3 Tage und Tagungspauschale für 2 Personen. Das geht nicht – kann ich mir nicht leisten, weil ich eben nicht nur Richterin bin, sondern in erster Linie behindert. Das hier zuständige Sozialamt hat es auf den Punkt gebracht: Wir behandeln Sie doch wie alle anderen Behinderten auch! Doch ich möchte wie alle anderen Menschen in meiner Lebenssituation behandelt werden – Menschen, die knapp über 30 sind, Jura studiert haben und mitten im Leben stehen! Dazu gehört auch, dass ich gern irgendwann mit meinem Partner zusammenziehen würde. Kann und werde ich aber bei derzeitiger Gesetzeslage nicht – denn dann muss mein Partner all sein Erspartes abgeben, bis auf 614 €! Er muss sein Haus verkaufen, alles in meine Betreuung stecken – nur weil wir das Zusammenleben testen wollen?! Trennen wir uns dann nach einem Jahr, weil es mit dem Zusammenleben nicht klappt, ist er arm. Dies alles nicht, weil ich irgendeinen Vorteil bekomme, sondern weil mir Nachteile ausgeglichen werden, um am Leben teilhaben zu können. Das kann doch nicht wirklich unter gleichberechtigter Teilhabe im Sinne der UN-Konvention verstanden werden. Ich fordere Sie daher auf, sich im Rahmen der Schaffung des geplanten Bundesteilhabegesetzes dafür einzusetzen, dass die Unterstützung behinderter Menschen aus der Sozialhilfe herausgelöst und einkommens- und vermögensunabhängig sowie bedarfsgerecht geregelt wird. Nur nebenbei z um Finanzierungsaspekt – die Unterstützungsleistungen würden ebenso gezahlt, wenn ich nicht berufstätig wäre. Dann bekäme ich zusätzlich noch Leistungen für meinen Lebensunterhalt, Altersvorsorge etc. und würde dem Staat keine Steuern bringen! Wo werden hier Anreize für Behinderte geschaffen, den oft aufgrund körperlicher Einschränkungen sehr anstrengenden Berufsalltag auf sich zu nehmen?“, so Nancy Poser.