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Drei Themen zu Koalitionsverhandlungen

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BERLIN (KOBINET) Wenn in Berlin die politischen Karten neu gemischt werden, sind Lobbyaktivitäten gefragt. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) nutzt die Gelegenheit und wirbt in einem Schreiben an die Mitglieder der Koalitionsarbeitsgruppe Arbeit und Soziales dafür, drei grundlegende Themen auf die Agenda der Behindertenpolitik zu setzen.

In den vergangenen Tagen hat der Verwaltungsrat – das höchste Organ zwischen den Verbandstagen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes – getagt. Dabei wurden einem Bericht von DBSV direkt zufolge, drei Kernanliegen für die aktuellen Koalitionsverhandlungen und die bevorstehende Legislatur des Deutschen Bundestages identifiziert und den Mitgliedern der Koalitionsarbeitsgruppe Arbeit und Soziales mitgeteilt.

1. Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes

Der DBSV hat zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die Entwicklung eines Teilhabegesetzes durch das Forum der behinderten Juristen und Juristinnen (FBJJ) unterstützt. Der DBSV trägt folglich den im Mai präsentierten Entwurf eines Gesetzes für soziale Teilhabe des FBJJ mit. Es ist der einzige Lösungsansatz, der über Eckpunkte hinausgeht und bereits ausgearbeitet ist, und es ist der einzige Lösungsansatz, der von Selbstbetroffenen vorgelegt wurde. Im September wurden nun auch Eckpunkte der Länder-AG der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund spricht sich der DBSV dafür aus, in Zusammenarbeit mit den Ländern zu Beginn der Legislaturperiode ein Bundesteilhabegesetz zu erarbeiten, das sich an der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert. Dabei sollen die Hilfen für behinderte Menschen einkommens- und vermögensunabhängig sowie bedarfsdeckend gestaltet, ein Bundesteilhabegeld eingeführt und Expertinnen und Experten behinderter Menschen und ihrer Verbände intensiv und frühzeitig am Gesetzgebungsprozess beteiligt werden.

2. Initiativen für mehr Barrierefreiheit

Es ist eine Herausforderung des demografischen Wandels wie auch ein Erfordernis der UN-Behindertenrechtskonvention, die Schaffung weitgehender Barrierefreiheit zu einem strategischen Ziel zu machen. Zur Erreichung dieses Ziels sprechen wir uns für die Schaffung einer unabhängigen Fachstelle für Barrierefreiheit aus. Der Deutsche Behindertenrat hat dafür bereits einen Umsetzungsvorschlag zur Erweiterung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) formuliert, dem wir uns anschließen. Darüber hinaus halten wir es für erforderlich, das BGG nach 12 Jahren insgesamt zu überarbeiten und zu aktualisieren. Ziele der Überarbeitung müssen u. a. sein: Sicherung der Barrierefreiheit im Zusammenhang mit der digitalen Revolution und der „digitalen Agenda“ der neuen Bundesregierung, Vorgaben für mehr Barrierefreiheit im privatrechtlichen Bereich, Stärkung der Position betroffener Personen und ihrer Verbände bei den Verfahren zur Erlangung von mehr Barrierefreiheit.

3. Schaffung des Merkzeichens TBL

Taubblinde Menschen brauchen

– Dolmetschleistungen für die Kommunikation mit Lormen, Abtasten von Gebärden oder Schrift,

– persönliche Assistenz, um sich außer Haus bewegen und den Alltag bewältigen zu können,

– Hilfsmittel, die beispielsweise Uhrzeit, Türklingel, Internetseiten und Briefe vermitteln und

– ein Merkzeichen „Tbl“ im Schwerbehindertenausweis als Nachweis ihrer speziellen Behinderung.

Der DBSV regt daher an, als Basis für alle weiteren Aktivitäten im Koalitionsvertrag die Schaffung eines Merkzeichens TBL im Schwerbehindertenausweis als Nachweis der speziellen Behinderung taubblinder Menschen zu verankern.