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Elektronische Akten ohne Behinderungen

Braillezeichen
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Foto: omp

NAUMBURG (KOBINET) Uwe Bruchmüller, Richter am Oberlandesgericht Naumburg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS), sieht in den Justizverwaltungen des Bundes und der Länder dringenden Handlungsbedarf. Er fordert elektronische Akten der Justiz ohne Behinderungen.

Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen in der Justizverwaltung schreitet mit großen Schritten voran. Rechtsanwälte, Gerichte, Bürgerinnen und Bürger sollen papierlos miteinander kommunizieren können. Mit dem jüngst verabschiedeten Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten soll eine zeitgemäße Kommunikation bürgernah auf den Weg gebracht werden. „Als blinder Richter muss ich ohne fremde Hilfe in der Lage sein, neue, innovative Informationstechniken effizient nutzen zu können. Leider besteht aber die Gefahr, dass behinderte Menschen von der Nutzung neuer E-Government-Anwendungen ausgeschlossen werden, weil diese nicht barrierefrei sind. Dadurch werden zudem bewährte Arbeitsmöglichkeiten, bei denen besondere PC-Hilfsmittel erforderlich sind, stark gefährdet“, erklärte Uwe Bruchmüller.

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, dass Informations- und Kommunikationssysteme für alle nutzbar sind. Um diese Forderung auch für die digitale öffentliche Verwaltung durchzusetzen, hat der DVBS hart mit der Politik ringen müssen. Ergebnis: Elektronische Dokumente und Akten in der Justizverwaltung müssen künftig barrierefrei sein. So wird es künftig im neuen § 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes stehen.

Die Justizverwaltung ist nun aufgefordert, bereits bei der Entwicklung von IT-Anwendungen auch Zugänglichkeitsanforderungen zu berücksichtigen. Oft fehlt es jedoch am erforderlichen know-how. Deshalb bietet der DVBS mit seiner BIK-Beratungsstelle Entwicklungsabteilungen begleitende Beratung bei der barrierefreien IT-Gestaltung an. Hier können Justizverwaltungen IT-Anwendungen von der Entwicklung bis zur Freigabe durch Tests begleiten lassen. Außerdem kann im Rahmen des Projektes „BIT inklusiv“ der Aufbau von „Kompetenzzentren für barrierefreie  IT“ u. a. durch Qualifizierung von IT-Mitarbeiterinnen und -mitarbeitern unterstützt werden. Für Arbeitgeber, die ein Kompetenzzentrum für barrierefreie IT aufbauen möchten, erfolgen die Unterstützungsmaßnamen von „BIT inklusiv“ kostenfrei.

„BIT inklusiv“ wird vom Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) durchgeführt. Der DVBS vertritt als Berufsorganisation das Interesse, schwerbehinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Nutzung der Informationstechnik im Berufsleben zu sichern. „BIT inklusiv“ wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.

Erste Möglichkeiten für eine direkte Kontaktaufnahme und Gespräche boten sich bereits im Rahmen des EDV-Gerichtstages, der vom 25. bis 27. September in Saarbrücken stattfand. Im Foyer präsentierten sich „BIT Inklusiv“ und „BIK@work“ an einem Informationsstand des DVBS.