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MüNCHEN (KOBINET) Der bayerische Landtag hat die Einführung eines erhöhten Blindengeldes für taubblinde Menschen beschlossen. Für taubblinde Menschen wird das Blindengeld in Höhe von monatlich 535 Euro auf 1.070 Euro verdoppelt, und zwar rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres.
„Der Freistaat Bayern steht zu seiner besonderen Verantwortung für blinde Menschen. Bayern war das erste Bundesland, das am 1. Oktober 1949 ein Blindengeld als reine Landesleistung eingeführt hat. Heute setzen wir wieder ein Zeichen. Ich freue mich sehr, dass der Landtag die Einführung eines erhöhten Blindengeldes für taubblinde Menschen beschlossen hat“, so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer. „Damit können wir Menschen helfen, die in ihren Orientierungs- und Kommunikationsmöglichkeiten in besonderem Maße eingeschränkt sind und deshalb einen erhöhten Assistenzbedarf im täglichen Leben haben.“ In der nächsten Legislaturperiode will die Sozialministerin zudem die Situation schwer sehbehinderter, aber nicht völlig blinder Menschen näher betrachten. Auch diese Personengruppe sei im Alltag vielfachen Erschwernissen ausgesetzt, vor allem wenn noch eine schwere Hörstörung hinzukommt. „Auch diesen Menschen werde ich mein besonderes Augenmerk widmen“, erklärte Christine Haderthauer.
„Taubblinde Menschen und ihre Bedarfe rücken zunehmend ins Bewusstsein der Politik“, beobachtet die Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) Renate Reymann. „Das ist auch das Ergebnis einer intensiven Arbeit der Selbsthilfe und macht mich zuversichtlich, dass künftig weitere sehr dringende Maßnahmen für die Betroffenen ergriffen werden, etwa die Einführung eines Merkzeichens im Schwerbehindertenausweis oder die Finanzierung von Taubblindenassistenz.“ Taubblinde Menschen sind nach Aussage des DBSV in fast allen Bereichen des Alltags auf persönliche Assistenz, Dolmetschung oder Spezialhilfsmittel angewiesen. Mit dem Nachteilsausgleich können sie ihren erheblichen Bedarf zumindest teilweise und ohne Einsatz von Einkommen und Vermögen abdecken. Ein Taubblindengeld gewähren nach Informationen des DBSV bislang die Länder Berlin und Schleswig-Holstein.
Das Blindengeld dient als Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen etwa für Hilfs- und Pflegeleistungen oder die Anschaffung von blindengerechten Hilfsmitteln. Es wird einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt und setzt keine Pflegebedürftigkeit voraus. Auch taubblinde Menschen haben bisher das normale Blindengeld in Höhe von 535 Euro monatlich erhalten. Anträge auf Taubblindengeld können in Bayern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayreuth gestellt werden.