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SENFTENBERG (KOBINET) Einen Sieg in erster Instanz hat Ingo Karras erreicht. Ihm war als Leiter des Studienzentrums für barrierefreie Lehre und Forschung von der Hochschule Lausitz gekündigt worden, nachdem er öffentlich seinen Arbeitgeber kritisiert hatte. Das zuständige Arbeitsgericht hat die Kündigung für unwirksam erklärt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung über eine mögliche Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wurde der Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeiter zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beschäftigen.
Mit seiner Entscheidung habe das Arbeitsgericht „die Rechte von verantwortungsbewussten Mitarbeitern und Whistleblowern gestärkt“, erklärte Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für die Lausitz und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof. „Ingo Karras sollte entlassen werden, weil er seine Arbeit machte und dabei auch bereit war, Fehlentwicklungen öffentlich zu machen. Dieses mutige Handeln verdient Respekt und sollte viele Nachahmer finden. Sein Erfolg vor Gericht ist daher auch ein Signal an andere Hinweisgeber, sich nicht einschüchtern zu lassen“, so Nešković.