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Merkzeichen für Taubblindheit abgelehnt

Silvia Schmidt
Silvia Schmidt
Foto: SPD

BERLIN (KOBINET) Im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages wurde heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen der Antrag der Sozialdemokraten abgelehnt, Taubblindheit als eigenständige Behinderung anzuerkennen und das Merkzeichen Taubblindheit (TBI) einzuführen. "Trotz positiver Resonanz aus den Reihen der Betroffenenverbände hielten es die Regierungsfraktionen bisher nicht für nötig, die Initiative zu unterstützen oder einen eigenen Antrag einzubringen. Die bewegenden Fallbeispiele und die dokumentierte Darstellung der Lebenswirklichkeit der Betroffenen liegen bereits seit langem vor, umso unverständlicher ist die Verweigerungshaltung der Regierung Merkel", bedauerte Silvia Schmidt, die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, in einer Pressemitteilung.

Berlin (kobinet) Im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages wurde heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen der Antrag der Sozialdemokraten abgelehnt, Taubblindheit als eigenständige Behinderung anzuerkennen und das Merkzeichen Taubblindheit (TBI) einzuführen. „Trotz positiver Resonanz aus den Reihen der Betroffenenverbände hielten es die Regierungsfraktionen bisher nicht für nötig, die Initiative zu unterstützen oder einen eigenen Antrag einzubringen. Die bewegenden Fallbeispiele und die dokumentierte Darstellung der Lebenswirklichkeit der Betroffenen liegen bereits seit langem vor, umso unverständlicher ist die Verweigerungshaltung der Regierung Merkel“, bedauerte Silvia Schmidt, die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, in einer Pressemitteilung.

Silvia Schmidt und die SPD-Bundestagsfraktion sehen dringenden Handlungsbedarf. Taubblindheit soll mit dem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion mit der Drucksachennummer 17/11676 vom 27.11.2012 (http://dip.bundestag.de/btd/17/116/1711676.pdf) als Behinderung eigener Art anerkannt werden. Neben dem eigenständigen Merkzeichen für Taubblindheit, werden eine aufsuchende Beratung, Kommunikationsassistenz und die dazugehörige Ausbildung von Taubblindendolmetschern gefordert. Das Anliegen des Antrags zur Einführung eines Merkzeichens wird auch vonseiten der Länder unterstützt, die sich im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 am 28./29.11.2012 festgelegt haben, eine solche Regelung einzuführen.

Gemäß Art. 24 Abs. 3 Buchstabe c) der UN-Behindertenrechtskonvention ist Taubblindheit eine eigenständige Behinderung und kann nicht einfach als Kombination von Taubheit und Blindheit beschrieben werden. Menschen die blind und zugleich taub sind, haben nicht mehr die Möglichkeit, den jeweils nicht funktionierenden Sinn auszugleichen. Um taubblinde Menschen innerhalb des sozialen Unterstützungs- und Hilfesystem sichtbar zu machen, soll das eigenständige Merkzeichen „TBI“ eingeführt werden.