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Barrierefreiheit im E-Justice-Gesetz verankert

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BREMEN (KOBINET) Nach Ansicht des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) ist es gelungen, im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eine Reihe von Verbesserungen in Sachen Barrierefreiheit zu verankern. Dies sei ein gutes Beispiel für eine intensive Begleitung eines Gesetzgebungsverfahrens.



Auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages heißt es: „Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 13. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (17/12634) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13948) angenommen.“ Das Gesetz enthält jetzt in seinem Artikel 19 auch Regelungen zur Barrierefreiheit, heißt es in einer Presseinformation des DVBS.

Der Richter am Finanzgericht Andreas Carstens und der Vorsitzende Richter am Landgericht i. R. Uwe Boysen, die das Gesetzgebungsverfahren für den DVBS und den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) begleitet und immer wieder auf Nachbesserungen gedrungen haben, freuen sich fast uneingeschränkt über die jetzt verankerten Regelungen. „Wenn ich bedenke, so Uwe Boysen, „dass die ersten Entwürfe überhaupt keine Vorkehrungen zur Barrierefreiheit enthielten und später vorgeschlagene Vorschriften die entsprechende Verpflichtung aus Artikeln 9 und 13 der UN-Behindertenrechtskonvention nur ungenügend umsetzten, so ist uns nach etwa 1 1/2jährigem zähen Ringen doch ein ziemlich großer Erfolg gelungen.“

§ 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes bestimmt jetzt in seinem neuen Absatz 3, dass sowohl in der Justiz verwendete elektronische Dokumente wie auch Formulare nach den Standards der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung – BITV barrierefrei gestaltet sein müssen. Das gilt auch für die elektronischen Übermittlungswege von und zu den Gerichten. „Auch wenn die Vorschrift – wie viele andere des Gesetzes – erst 2018 in Kraft tritt“, so Uwe Boysen weiter, „freue ich mich sehr, haben wir damit doch im rechtlichen Bereich einen wesentlichen Schritt in Richtung auf Chancengleichheit getan. Das macht mich auch für eine Änderung des E-Government-Gesetzes, die nach unserer Auffassung in der nächsten Legislaturperiode dringend erforderlich ist, durchaus optimistisch.“