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Recht auf Gebärdensprache verweigert

Mama, ich muss dir was sagen
Mama, ich muss dir was sagen
Foto: betroffene Mutter

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SCHAUENBURG/OLDENBURG (KOBINET) Vor der großen "Aktion Gebärdensprache" morgen in Berlin mehren sich bei kobinet Hinweise, dass Sozialämter gehörlosen Kindern das Recht auf Gebärdensprache verweigern. Karin Kestner, Verlegerin und Gebärdensprachdolmetscherin, machte auf ein Plakat aufmerksam, das ihr von einer Mutter zugeschickt wurde. "Kinder und deren Eltern brauchen fachliche Anleitung, um regelrecht die Gebärdensprache für ihre Kinder zu erlernen. Deshalb müssen Hausgebärdensprachkurse von der Eingliederungshilfe finanziert werden - nach §§ 53 ff SGB XII in Verbindung mit Eingliederungshilfeverordnung § 16 und auch als persönliches Budget nach § 17 SGB IX. Rechtsanwalt Alfred Kroll steht Zwillingen bei, für die das Sozialamt Oldenburg den Antrag auf Kostenübernahme für einen Hausgebärdensprachkurs abgelehnt hat.



„Kinder und deren Eltern brauchen fachliche Anleitung, um regelrecht die Gebärdensprache für ihre Kinder zu erlernen. Deshalb müssen Hausgebärdensprachkurse von der Eingliederungshilfe finanziert werden – nach §§ 53 ff SGB XII in Verbindung mit Eingliederungshilfeverordnung § 16 und auch als persönliches Budget nach § 17 SGB IX“, stellt Karin Kestner fest.

Deutschlandweit gibt es Dozenten, die Hausgebärdensprachkurse für Eltern und Kinder anbieten. Doch der Anspruch wird oft von Sozialämter verweigert – auch unter Zuhilfenahme von Ärztinnen aus Gesundheitsämtern, die den Wert der Gebärdensprache negieren.

Dazu nennt Karin Kestner verschiedene haarsträubende Begründungen: Das Kind hat noch Hörreste und soll sprechen lernen. Das Kind hat ein Cochlear Implantat, es soll sich auf die Lautsprache konzentrieren, die Gebärdensprache stört die Entwicklung. Das Kind ist zu klein, um Gebärdensprache zu lernen.

„All dies ist natürlich völliger Blödsinn und das Gegenteil schon lange wissenschaftlich bewiesen“, so Kestner. „Gebärdensprache unterstützt auch – wenn die Kinder ein wenig hören, den Lautspracherwerb. Schriftspracherwerb wird durch Gebärdensprache erst möglich! Auch kleine Kinder haben das Recht auf Kommunikation, in der Sprache, die sie verstehen. Deshalb müssen die Eltern dazu befähigt werden!“

Rechtsanwalt Alfred Kroll steht Zwillingen bei, für die das Sozialamt der Stadt Oldenburg den Antrag auf Kostenübernahme für einen Hausgebärdensprachkurs abgelehnt hat.