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BERLIN (KOBINET) Bei der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) stößt die Düsseldorfer Erklärung der Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes auf breite Zustimmung. Der Verband von behinderten Menschen für behinderte Menschen begrüßt das klare Votum der Behindertenbeauftragten für ein einkommens- und vermögensunabhängiges Leistungsgesetz, das aus der Sozialhilfe herausgelöst wird.
„Ich freue mich, dass es den Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes gelungen ist, sich mit der Düsseldorfer Erklärung auf ein solch umfassendes und fundiertes Papier zu einigen. Vor allem freue ich mich darüber, dass der Entwurf für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe des Forums behinderter Juristinnen und Juristen auf fruchtbaren Boden bei den Behindertenbeauftragten gestoßen ist. Dies gibt Hoffnung, dass es uns gelingt, endlich auch die Sozialgesetzgebung in Deutschland an die UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen“, erklärte die Geschäftsführerin der ISL, Dr. Sigrid Arnade.
Nach Ansicht der ISL bieten die verabschiedeten elf Punkte der Behindertenbeauftragten in der Düsseldorfer Erklärung eine gute Grundlage für Bund und Länder, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zum Selbstbestimmten Leben, wie dies in Artikel 19 der Konvention verankert ist, umzusetzen. „Deshalb ist es auch ein gutes Zeichen, dass der nordrhein-westfälische Sozialminister Guntram Schneider bereits seine Unterstützung für die Düsseldorfer Erklärung zugesichert hat. Dies würden wir uns auch von den anderen Landes- und Bundessozialministerinnen und -ministern wünschen“, so Dr. Sigrid Arnade.
Damit der Prozess für die Entwicklung eines guten und an der Behindertenrechtskonvention orientierten Gesetzes aber wirklich gut gelingt, ist es nach Ansicht der ISL jedoch unerlässlich, dass das in der Behindertenrechtskonvention verankerte Partizipationsgebot gerade bei diesem Gesetzesvorhaben vorbildlich umgesetzt und behinderte Menschen und ihre Verbände entsprechend und frühzeitig beteiligt werden. „Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat durch ihren Gesetzentwurf nicht nur gezeigt, welche juristische Sachkompetenz hier gebündelt ist, sondern hat auch mit der Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren Erfahrung. Vertreterinnen und Vertreter des Forums behinderter Juristinnen und Juristen haben beispielsweise an der Entwicklung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes auf gleicher Augenhöhe mitgewirkt. Was damals ging, geht heute allemal“, erklärte Dr. Sigrid Arnade.