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Benachteiligungen beim SWR abbauen

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MAINZ (KOBINET) Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben gestern den konsolidierten Entwurf eines neuen Staatsvertrags über den Südwestrundfunk gebilligt. Das Regelungswerk soll den Staatsvertrag aus dem Jahr 1997 fortschreiben, um der gewandelten Medienwelt besser gerecht zu werden.



In den vergangenen Monaten hatten die Landesregierungen gemeinsam eine breit angelegte Anhörung zu dem Novellierungsvorhaben durchgeführt. Der konsolidierte Entwurf berücksichtigt nun zahlreiche Anregungen, die im Zuge dieser Anhörung an die Regierungen herangetragen wurden, heißt es in einer Presseinformation der rheinland-pfälzischen Landesregierung. So wird der SWR zum Beispiel im Rahmen der Programmgrundsätze beauftragt, mit seinen Angeboten auch auf den Abbau von Benachteiligungen behinderter Menschen hinzuwirken.

Der Vertragsentwurf wird nun den Landtagen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zugeleitet. Die Landtage werden dadurch förmlich von der Absicht der Landesregierungen unterrichtet, den Staatsvertrag zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung ist vor der parlamentarischen Sommerpause vorgesehen. Der Landesbehindertenbeirat von Baden-Württemberg hatte sich vor kurzem dafür ausgesprochen, dass der SWR vom Gesetzgeber verpflichtet werden muss, seine Angebote künftig auch für gehörlose, schwerhörige, blinde und sehbehinderte Men­schen in vollem Umfang gleichberechtigt zugänglich zu machen.