Menu Close
Hinweis: Dieser Beitrag wurde von der alten Website importiert und gegebenenfalls vorhandene Kommentare wurden nicht übernommen. Sie können den Original-Beitrag mitsamt der Kommentare in unserem Archiv einsehen: Link

Steuerhinterziehung – der Sumpf ist viel größer

Uwe Frevert
Uwe Frevert
Foto: Rolf Barthel

1024w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1152/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/QaNRfK5xPkoBV1mOEHWGdDJYenqXuc62Uzg97ACv4Zlhb08TwrIjs3tipMSy.jpg"/>
Uwe Frevert
Foto: Rolf Barthel

1152w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1280/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/QaNRfK5xPkoBV1mOEHWGdDJYenqXuc62Uzg97ACv4Zlhb08TwrIjs3tipMSy.jpg"/>
Uwe Frevert
Foto: Rolf Barthel

1280w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1536/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/QaNRfK5xPkoBV1mOEHWGdDJYenqXuc62Uzg97ACv4Zlhb08TwrIjs3tipMSy.jpg"/>
Uwe Frevert
Foto: Rolf Barthel

1536w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1920/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/QaNRfK5xPkoBV1mOEHWGdDJYenqXuc62Uzg97ACv4Zlhb08TwrIjs3tipMSy.jpg"/>
Uwe Frevert
Foto: Rolf Barthel

1920w" sizes="(max-width: 1024px) 1024px, (max-width: 1152px) 1152px, (max-width: 1280px) 1280px, (max-width: 1536px) 1536px, (max-width: 1920px) 1920px" src="https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/QaNRfK5xPkoBV1mOEHWGdDJYenqXuc62Uzg97ACv4Zlhb08TwrIjs3tipMSy.jpg"/>
Uwe Frevert
Foto: Rolf Barthel

KASSEL (KOBINET) Während in Bayern die Beschäftigung von Angehörigen durch Abgeordnete große Wellen geschlagen hat, ist Uwe Frevert von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) in Sachen Beschäftigung von Angehörigen in Privathaushalten eine besondere gesetzliche Befreiung zum Thema Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgefallen.



kobinet-nachrichten: Uwe, du bist einer der Protagonisten des Arbeitgebermodells, also der Selbstorganisation der Persönlichen Assistenz. Wie sieht es da mit Betriebsprüfungen aus und wie läuft das genau?

Uwe Frevert: Jeder von uns, der Persönliche AssistentInnen im Privathaushalt beschäftigt, muss einen Betrieb anmelden. Hierzu wird von der Agentur für Arbeit oder Mini-Job-Zentrale eine Betriebsnummer vergeben. Die behinderten ArbeitgeberInnen müssen diese Betriebsnummer bei allen Meldungen zur Sozialversicherung und dem Finanzamt mit angeben und können natürlich entsprechend geprüft werden.

kobinet-nachrichten: Es scheint eine Regelung zur Befreiung von Betriebsprüfungen zu geben. Welche Ausnahmen gibt es da?

Uwe Frevert: Das ist richtig, in § 28p Absatz 10 des Vierten Sozialgesetzbuches ist geregelt, dass in Privathaushalten keine Prüfungen durchgeführt werden. Normalerweise werden Listen der Betriebe systematisch von der Rentenversicherung durchgegangen und jeder Betrieb wird somit irgendwann geprüft. Nicht so zum Beispiel die Betriebe der Abgeordneten im Privathaushalt. So fällt es dann auch nicht auf, wenn für einen Familienangehörigen keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Es gibt niemanden, der prüft, ob es sich um eine Scheinselbständigkeit oder ob ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt, geschweige denn, ob hier Kinderarbeit geleistet wird.

kobinet-nachrichten: Wie kann das sein, seit 2009 werden doch die erforderlichen Meldungen automatisch per ELSTER übertragen?

Uwe Frevert: Nicht ganz, ausgenommen ist auch hier der Privathaushalt. Es gibt in Deutschland keine Software der Lohnbuchhaltung, die die besonderen Regelungen zur Beschäftigung von Personal im Privathaushalt kennt. Es gibt also keine Software, die hier automatische Meldungen vornimmt. Und in Privathaushalten, in denen wegen § 28p SGB IV auch nicht geprüft werden muss, fällt es dann auch nicht auf, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht gemeldet wird.

kobinet-nachrichten: Du hast berichtet, dass diese Befreiung von manchen Kostenträgern im Zusammenhang mit dem Persönlichen Budget auch ausgenutzt wird?

Uwe Frevert: Ja, im Rahmen unserer Beratungsarbeit über die Hotline zum Persönlichen Budget ist uns aufgefallen, dass diese Budgets nach § 17 SGB IX allzu oft sehr niedrig bemessen werden, so dass im Grunde für die angestellten Hilfspersonen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden können. Die Kostenträger, zum Beispiel die Krankenkassen, Sozialhilfeträger oder die Rentenversicherung, lassen sich dabei auch allerlei Überzeugungskünste einfallen, wie „das ist doch nur Nachbarschaftshilfe“ und „die Bezahlung ist eine Aufwandsentschädigung“ oder „für Selbständige sind von uns keine Sozialversicherungsbeiträge zu übernehmen“.

kobinet-nachrichten: Das heißt?

Uwe Frevert: Schwarzarbeit! Diese Schwarzarbeit in der Pflege ist den Behörden teilweise bekannt. Zwar sind dies Ausnahmen, denn in der Regel unterliegen die Beschäftigungsverhältnisse der behinderten Budgetempfänger einer umfassenden Kontrolle durch die Kostenträger, da die Ausgabe jedes Cents zu 100 Prozent nachgewiesen werden muss. Aber, ich selbst habe mehrere negative Betriebsprüfungen in Privathaushalten von behinderten ArbeitgeberInnen begleiten müssen: Es wird geprüft weil Säumnisse bekannt geworden sind. Aber, bei der behinderten SozialhilfeempfängerIn ist nichts zu holen, sie ist wegen der „Hilfe zur Pflege“ auf das Armenrecht des SGB XII angewiesen. Die behinderte Person muss in diesem Fall nur einen Offenbarungseid ablegen und der zuständige Kostenträger hat teilweise viel Geld gespart. (Siehe kobinet-nachrichten vom 13.8.2010) Das Verfahren wird anschließend eingestellt und es erfolgt keine Nachzahlung an Steuer oder Sozialversicherung.

kobinet-nachrichten: Und was hat das nun mit den Beschäftigten in Privathaushalten der Abgeordneten in Bayern zu tun?

Uwe Frevert: Bei den jetzt bekannt gewordenen Beschäftigungsverhältnissen der Familienangehörigen durch politische Mandatsträger ist doch nahe liegend, dass diese die Befreiung in § 28p Abs. 10 SGB IV ausnutzen werden. Personen mit gehobenen Einkommen, die die Pflege der Eltern oder Großeltern bewerkstelligen müssen, werden dies ebenso leichtfertig nehmen wie sie zu versteuerndes Einkommen auf ausländischen Nummernkonten hinterlegen. Das Fehlen geeigneter Software für Privathaushalte zur Lohnbuchhaltung und die fehlende Pflicht zur Betriebsprüfung leisten hier Vorschub zur Schwarzarbeit. Eine Pflicht zur elektronischen Datenübertragung ohne Software ist gar nicht möglich.