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BERLIN (KOBINET) Der beim Bundesbehindertenbeauftragten angesiedelte Inklusionsbeirat fordert eine rechtstatsächliche und sozialwissenschaftliche Untersuchung zum Thema Betreuungsrecht.
Ob das in Deutschland geltende Betreuungsrecht den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht, wird bereits seit dem Inkrafttreten der Konvention in Deutschland diskutiert. Der Inklusionsbeirat hat aus diesem Anlass ein Positionspapier erstellt. Insbesondere werden in diesem Papier Fragestellungen für eine rechtstatsächliche und sozialwissenschaftliche Untersuchung zum Thema Betreuungsrecht dargestellt. Darin werden folgende vier Forderungen aufgeführt:
Der Inklusionsbeirat vertritt die Auffassung, dass wesentliche Problemstellungen des Betreuungsrechts, wie zum Beispiel die Regelungen über die Geschäftsfähigkeit und die Normierung zum Einwilligungsvorbehalt einer intensiven Prüfung durch den Gesetzgeber hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu unterziehen sind. Der Inklusionsbeirat fordert die Bundesregierung auf, für Möglichkeiten einer intensiven Diskussion in der Zivilgesellschaft, in der Fachwelt und der Politik hinsichtlich der Konformität von Betreuungsrecht mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu sorgen. Der Inklusionsbeirat setzt sich zudem für eine umfängliche sozialwissenschaftliche Forschung mit dem Ziel ein, Ursachen von Umsetzungsdefiziten im Betreuungswesen zu identifizieren, um an deren Beseitigung arbeiten zu können. Last but not least unterstreicht der Inklusionsbeirat, dass die Selbstbestimmung der Betroffenen maßgebliches Ziel des Betreuungswesens ist und weist auf die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen, wie das Empowerment für Menschen mit geistiger Behinderung, eine Kampagne mit dem Motto „Selbstbestimmung stärken“ und eine hohe Fachlichkeit der Betreuerinnen und Betreuer hin.