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In den eigenen vier Wänden leben

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BERLIN (KOBINET) Da auch Menschen mit Behinderung in den eigenen vier Wänden wohnen wollen, fordern die Diakonie Deutschland und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe eine freie Wahl der Wohnform für Menschen mit Behinderung.



Die Verbände fordern, dass das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung im Wohnbereich gestärkt werden muss. „Auch Menschen mit Behinderung wollen in den eigenen vier Wänden wohnen. In Deutschland müssen aber viele gegen ihren Willen in Heimen leben, weil dort die notwendigen Unterstützungsleistungen in der Regel kostengünstiger erbracht werden als in der eigenen Wohnung“, erklärte Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand der Diakonie Deutschland in Berlin. „Insbesondere Menschen mit hohem Hilfebedarf werden regelmäßig auf eine Unterbringung in einer Einrichtung verwiesen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention soll jeder Mensch mit Behinderung dort leben können, wo er will. Das kann eine Wohnheimgruppe sein – das kann die eigene Wohnung sein. Wir müssen den Willen der Betroffenen ernst nehmen und passgenaue, bedarfsgerechte Unterstützung im Wohnbereich ermöglichen“, erklärte Michael Conty, Vorsitzender des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe. Die Bundesregierung müsse daher sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung ihren Aufenthaltsort und ihre Wohnform unabhängig von den Kosten für ihre Unterstützung frei wählen können. Außerdem sollten Behörden einen Antrag auf Wohnen mit ambulanter Unterstützung nicht mehr nur nach eigenem Ermessen ablehnen dürfen.

Zurzeit werde ambulante Sozialhilfeleistung nur gewährt, wenn sie nicht mit „unverhältnismäßigen Mehrkosten“ gegenüber einer „zumutbaren“ stationären Leistung verbunden ist. Was „unverhältnismäßig“ und „zumutbar“ ist, dürften die Kostenträger bestimmen, wie es im so genannten Mehrkostenvorbehalt im Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgehalten ist. Diese Bestimmung verletzt nach Ansicht der Verbände jedoch das Recht auf eine frei wählbare Wohnform und sei mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar.

Soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung umfasst nach Ansicht der Verbände den Zugang zu allen gesellschaftlichen Bereichen. Dafür müssten Anbieter und Behörden gemeinsam die notwendige Infrastruktur schaffen sowie bedarfsgerechte Angebote planen und ausgestalten. Auch barrierefreier Wohnraum mit erschwinglichen Mieten gehöre dazu.