DÜSSELDORF (kobinet)
Rund 61 Prozent der Frauen-Häuser in Nordrhein-Westfalen brauchen einen Um-Bau.
Ein Frauen-Haus ist ein sicherer Ort für Frauen.
Manche Frauen haben Gewalt erlebt.
Diese Frauen finden im Frauen-Haus Schutz.
Beim Um-Bau baut man neue Türen oder Rampen ein.
Der Um-Bau muss barriere-frei sein.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können überall hin.
Rollstuhl-Fahrer kommen ohne Hindernisse in das Haus.
Das zeigt die Kienbaum-Ausgangs-Analyse.
Eine Analyse ist eine genaue Untersuchung eines Themas.
Man schaut sich etwas sehr genau an.
Die Analyse kam im Oktober.
Auch fehlende Beratung vor Ort ist ein Problem.
Beratung ist ein Gespräch mit einem Helfer.
Auch fehlendes Fach-Wissen ist ein Problem.
Fach-Wissen bedeutet: Jemand kennt sich sehr gut aus.
Das macht den Zugang schwer für Frauen mit Behinderung.
Zugang bedeutet: Ein Weg führt zu einem Ort.
Frauen mit Behinderung können den Weg schwerer benutzen.
Am 5. November gibt es eine Anhörung im Land-Tag Nordrhein-Westfalen.
Eine Anhörung ist ein Treffen.
Politiker hören sich Meinungen von anderen Menschen an.
Der Land-Tag ist das Parlament von Nordrhein-Westfalen.
Dort sitzen die gewählten Politiker.
Das Netzwerk fordert etwas Wichtiges.
Ein Netzwerk ist eine Gruppe von Menschen mit gleichem Ziel.
Das Netzwerk heißt: Frauen und Mädchen mit Behinderung und chronischer Erkrankung Nordrhein-Westfalen.
Eine chronische Erkrankung dauert sehr lange.
Manchmal bleibt sie für das ganze Leben.
Claudia Seipelt-Holtmann sagt: Gewalt-Hilfe muss funktionieren.
Gewalt-Hilfe ist Hilfe für Menschen.
Diese Menschen haben Gewalt erlebt.
Das ist zum Beispiel Beratung oder ein sicheres Haus.
Claudia Seipelt-Holtmann ist die Sprecherin.
Eine Sprecherin redet für eine Gruppe.
Die Sprecherin erklärt die Meinung der Gruppe.
Ab 2032 gibt es ein neues Gesetz.
Ein Gesetz ist eine Regel für alle Menschen.
Das Gesetz ist bundes-weit.
Das gilt für ganz Deutschland.
Das Gesetz heißt: Gewalt-Hilfe-Gesetz.
Das Gesetz sagt: Du hast ein Recht auf Schutz.
Niemand darf dir etwas Böses antun.
Du hast auch ein Recht auf Beratung.
In Nordrhein-Westfalen bereitet man jetzt Gesetze vor.
Das Netzwerk sagt: Frauen mit Behinderung müssen Angebote kennen.
Angebote sind Hilfen für Menschen.
Menschen können diese Hilfen bekommen.
Die Frauen müssen die Angebote erreichen können.
Die Frauen müssen die Angebote nutzen können.
Dafür braucht man mehr als barriere-freie Gebäude.
Ein Gebäude ist ein Haus zum Wohnen oder Arbeiten.
Man braucht verständliche Informationen.
Man braucht passende Beratung und Fach-Wissen.
Man braucht auch Angebote vor Ort.
Die Zusammen-Arbeit muss stärker werden.
Zusammen-Arbeit bedeutet: Mehrere Stellen helfen sich gegenseitig.
Die Zusammen-Arbeit ist zwischen Gewalt-Hilfe und Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe ist Hilfe für Menschen.
Diese Menschen brauchen Unterstützung.
Auch die Selbst-Vertretung muss mitmachen.
Selbst-Vertretung bedeutet: Menschen mit Behinderung sprechen selbst für sich.
Die Zusammen-Arbeit muss verlässlich finanziert werden.
Finanziert bedeutet: Jemand bezahlt dafür.
Frauen mit Behinderungen müssen weiter mit-planen.
Mit-planen bedeutet: Man sagt seine Meinung und Wünsche.
Ihre Selbst-Vertretung muss auch weiter mit-planen.
Am 9. November gibt es ein Treffen in Düsseldorf.
Ein Treffen ist eine Verabredung.
Menschen verabreden sich dafür.
Das Treffen ist auch online.
Online bedeutet: Im Internet mit Computer oder Handy.
Das Netzwerk-Büro Nordrhein-Westfalen organisiert das Treffen.
Das Netzwerk Gewalt-Schutz inklusiv organisiert auch das Treffen.
Inklusiv bedeutet: Alle dürfen mitmachen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Das Treffen heißt: Inklusiven Gewalt-Schutz verbessern.
Auf dem Programm stehen Gespräche mit Abgeordneten.
Abgeordnete vertreten Bürger in der Politik.
Es gibt einen Menschen-Rechts-Impuls.
Menschen-Rechte sind Regeln für alle Menschen.
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Die Trauma-Ambulanz Düsseldorf zeigt einen Weg.
Eine Trauma-Ambulanz hilft Menschen.
Diese Menschen haben etwas Schlimmes erlebt.
Die Trauma-Ambulanz zeigt: So baut man Barrieren ab.
Eine Barriere ist etwas im Weg.
Weitere Beispiele zeigen neue Angebote.
Es gibt Erfahrungen aus der Praxis.
Praxis ist das wirkliche Leben.
Teilnehmerinnen können Fragen stellen.
Das Treffen baut auf dem Jahr 2024 auf.
Damals gab es den Austausch: Nordrhein-Westfalen vernetzt sich.
Die Ergebnisse sollen in politische Gespräche einfließen.
Ergebnisse sind Dinge.
Diese Dinge kommen heraus.
Die Ergebnisse sollen auch in die Netzwerk-Arbeit einfließen.
Das gilt für die Planung der Gewalt-Hilfe.
Das gilt für die Istanbul-Konvention im Land.
Die Istanbul-Konvention ist ein Vertrag für den Schutz von Frauen.
Viele Länder in Europa machen mit.
Foto: NetzwerkBuero
DÜSSELDORF (kobinet)
Rund 61 Prozent der landesgeförderten Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen melden Bedarf an einem barrierefreien Umbau. Das zeigt die im Oktober vorgestellte Kienbaum-Ausgangsanalyse zur Gewalthilfe. Auch fehlende Möglichkeiten zur aufsuchenden Beratung und fehlendes Fachwissen erschweren Frauen mit Behinderungen den Zugang zu Hilfe. Anlässlich der Anhörung am 5. November im Ausschuss für Gleichstellung und Frauen des Landtags NRW fordert das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW, dass Gewalthilfe für betroffene Frauen und Mädchen funktionieren muss. "Gewalt-Hilfe muss für Frauen und Mädchen mit Behinderungen funktionieren!", betont Claudia Seipelt-Holtmann, Sprecherin des Netzwerks Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW.
Das bundesweite Gewalthilfegesetz sieht ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung vor. In NRW werden aktuell die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die weitere Entwicklung der Hilfsangebote vorbereitet. Die zentrale Forderung des Netzwerks: Frauen und Mädchen mit Behinderungen müssen Schutz- und Beratungsangebote kennen, erreichen und tatsächlich nutzen können.
Dafür braucht es mehr als barrierefreie Gebäude, erklärt das Netzwerk: verständliche Informationen, passende Beratung, aufsuchende Angebote und Fachwissen. Auch die Zusammenarbeit zwischen Gewalthilfe, Eingliederungshilfe, Selbstvertretung und weiteren Anlaufstellen muss gestärkt und verlässlich finanziert werden. Zudem müssen Frauen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretung weiterhin an der Planung beteiligt sein.
Am 9. November veranstalten das NetzwerkBüro NRW und das Netzwerk Gewaltschutz inklusiv das Fach- und Vernetzungstreffen "Inklusiven Gewaltschutz verbessern" in Düsseldorf und online. Auf dem Programm stehen ein Menschenrechtsimpuls, Gespräche mit Landtagsabgeordneten und konkrete Erfahrungen aus der Praxis. Die Traumaambulanz Düsseldorf stellt vor, wie Barrieren abgebaut wurden. Weitere Beispiele zeigen, wie neue Angebote entstehen und wie die Zusammenarbeit vor Ort gelingt. Auch die Erfahrungen und Fragen der Teilnehmerinnen sowie Hilfen für die Vernetzung haben ihren Platz.
Das Treffen knüpft an den digitalen Austausch "NRW vernetzt sich!" von 2024 an. Die aktuellen Ergebnisse sollen in weitere politische Gespräche und die Netzwerkarbeit einfließen – etwa bei der Entwicklungsplanung zur Gewalthilfe und bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land und in den Kommunen.
Foto: NetzwerkBuero
DÜSSELDORF (kobinet)
Rund 61 Prozent der landesgeförderten Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen melden Bedarf an einem barrierefreien Umbau. Das zeigt die im Oktober vorgestellte Kienbaum-Ausgangsanalyse zur Gewalthilfe. Auch fehlende Möglichkeiten zur aufsuchenden Beratung und fehlendes Fachwissen erschweren Frauen mit Behinderungen den Zugang zu Hilfe. Anlässlich der Anhörung am 5. November im Ausschuss für Gleichstellung und Frauen des Landtags NRW fordert das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW, dass Gewalthilfe für betroffene Frauen und Mädchen funktionieren muss. "Gewalt-Hilfe muss für Frauen und Mädchen mit Behinderungen funktionieren!", betont Claudia Seipelt-Holtmann, Sprecherin des Netzwerks Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW.
Das bundesweite Gewalthilfegesetz sieht ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung vor. In NRW werden aktuell die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die weitere Entwicklung der Hilfsangebote vorbereitet. Die zentrale Forderung des Netzwerks: Frauen und Mädchen mit Behinderungen müssen Schutz- und Beratungsangebote kennen, erreichen und tatsächlich nutzen können.
Dafür braucht es mehr als barrierefreie Gebäude, erklärt das Netzwerk: verständliche Informationen, passende Beratung, aufsuchende Angebote und Fachwissen. Auch die Zusammenarbeit zwischen Gewalthilfe, Eingliederungshilfe, Selbstvertretung und weiteren Anlaufstellen muss gestärkt und verlässlich finanziert werden. Zudem müssen Frauen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretung weiterhin an der Planung beteiligt sein.
Am 9. November veranstalten das NetzwerkBüro NRW und das Netzwerk Gewaltschutz inklusiv das Fach- und Vernetzungstreffen "Inklusiven Gewaltschutz verbessern" in Düsseldorf und online. Auf dem Programm stehen ein Menschenrechtsimpuls, Gespräche mit Landtagsabgeordneten und konkrete Erfahrungen aus der Praxis. Die Traumaambulanz Düsseldorf stellt vor, wie Barrieren abgebaut wurden. Weitere Beispiele zeigen, wie neue Angebote entstehen und wie die Zusammenarbeit vor Ort gelingt. Auch die Erfahrungen und Fragen der Teilnehmerinnen sowie Hilfen für die Vernetzung haben ihren Platz.
Das Treffen knüpft an den digitalen Austausch "NRW vernetzt sich!" von 2024 an. Die aktuellen Ergebnisse sollen in weitere politische Gespräche und die Netzwerkarbeit einfließen – etwa bei der Entwicklungsplanung zur Gewalthilfe und bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land und in den Kommunen.





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