Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet)
Der Deutsche Bundestag hat am 24. September 2026 in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des Ultima-Ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen" debattiert. Mit der Gesetzesinitiative sollen ärztliche Zwangsmaßnahmen bei betreuten Personen in eng begrenzten Ausnahmefällen auch außerhalb eines Krankenhauses ermöglicht werden. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag der Fraktion die Linke mit dem Titel "Zwangsbehandlungen reduzieren statt ausweiten – Rechte von Patientinnen und Patienten stärken" dem federführenden Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Heute, am 7. Oktober 2026, wird vom Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz von 14:00 bis 16:00 Uhr im Paul-Löbe-Haus des Bundestages durchgeführt. Die Sitzung ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen, wie es im Internetportal des Bundestages heißt.





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