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Zwang ins Dienstleistungsmodell: Persönliches Budget trotz Wunsch- und Wahlrecht verweigert

Paragraphenzeichen unter einer Lupe vor rosafarbenem Hitnergrund
Paragraphenzeichen unter einer Lupe vor rosafarbenem Hitnergrund
Foto: H. Smikac

BERLIN (kobinet)

Die Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) hat die Bundesregierung in einer schriftlichen Anfrage gefragt, ob Kostenträger das Persönliche Budget gegen den Willen von Antragstellenden verweigern und sie stattdessen ins Dienstleistungsmodell zwingen dürfen. Dies berührt die Einhaltung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 9 SGB IX. Die Anfrage findet sich auf Seite 58, Frage 84 der Drucksache. Christina Schwarting, selbst von der Praxis betroffen, berichtet, dass ihr trotz günstigerer und passgenauerer Lösungen durch Persönliches Budget mit Lohnabrechnungsservice und Budgetassistenz seit vier Jahren die Leistung verweigert wird. Stattdessen werde sie in die Versorgung durch einen Pflegedienst gezwungen – obwohl in ihrem Stadtviertel weder ausreichend Personalkapazitäten noch ein passendes Leistungsangebot für Pflege- und Assistenzleistungen vorhanden seien. Durch die erzwungene Dienstleistungslösung habe sie schwere körperliche, seelische und finanzielle Schäden erlitten. Schwarting regt an, über den Zwang ins Dienstleistungsmodell statt der Gewährung eines Persönlichen Budgets durch Kostenträger im Bereich der ambulanten Pflege und Eingliederungshilfe zu berichten. Sie verweist darauf, dass kobinet bereits über ähnliche Problemlagen wie Zwangspooling in Wohngruppen berichtet habe.

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