BERLIN (kobinet)
Es geht um das Persönliche Budget.
Persönliches Budget bedeutet: Menschen mit Behinderung bekommen Geld vom Amt.
Mit dem Geld bezahlen sie selbst ihre Hilfen.
Sie entscheiden selbst, wer ihnen hilft.
Corinna Rüffer hat dazu eine Frage gestellt.
Sie ist Bundes-tags-abgeordnete.
Bundes-tags-abgeordnete sind Politiker im Bundes-tag.
Die Bürgerinnen und Bürger wählen sie.
Sie beschließen Gesetze.
Corinna Rüffer ist Mitglied der Partei Bündnis 90 - Die Grünen.
Sie hat die Frage an die Bundes-regierung gestellt.
Die Bundes-regierung leitet die Politik in Deutschland.
Corinna Rüffer wollte wissen: Dürfen Kosten-Träger das Persönliche Budget verweigern?
Kosten-Träger sind Stellen, die Geld für Hilfen bezahlen.
Zum Beispiel das Sozial-Amt oder die Kranken-Kasse.
Die Kranken-Kasse zahlt Arzt-Rechnungen für ihre Mitglieder.
Verweigern bedeutet: Sie sagen Nein zu einer Leistung.
Dürfen Kosten-Träger Menschen zwingen?
Zwingen heißt: Die Menschen haben keine Wahl.
Sie müssen dann einen Pflege-Dienst nutzen.
Ein Pflege-Dienst ist eine Firma.
Menschen von dieser Firma kommen nach Hause und helfen.
Das nennt man Dienst-Leistungs-Modell.
Dienst-Leistungs-Modell bedeutet: Eine Firma übernimmt die Hilfe.
Christina Schwarting ist selbst betroffen.
Sie wollte das Persönliche Budget nutzen.
Das Persönliche Budget passt besser zu ihr.
Es kostet sie weniger Geld.
Seit 4 Jahren bekommt sie es aber nicht.
Stattdessen soll sie einen Pflege-Dienst nutzen.
In ihrem Stadt-viertel gibt es nicht genug Pflege-Personal.
Die angebotenen Leistungen passen nicht zu ihr.
Ihr Körper hat darunter gelitten.
Ihr ging es auch seelisch schlechter.
Seelisch schlechter bedeutet: Sie war traurig und hatte viele Sorgen.
Sie hatte auch weniger Geld.
Christina Schwarting sagt: Viele Menschen haben dasselbe Problem.
Sie möchte, dass darüber berichtet wird.
Es gibt ein Gesetz, das Menschen eine Wahl lassen soll.
Das Gesetz heißt SGB 9.
SGB 9 bedeutet: Sozial-Gesetz-Buch Nummer 9.
Darin stehen Regeln für Menschen mit Behinderung.
Paragraph 9 in diesem Gesetz ist besonders wichtig.
Paragraph bedeutet: ein Abschnitt in einem Gesetz.
Paragraph 9 sagt: Menschen dürfen selbst wählen, welche Hilfen sie bekommen.
Das heißt Wunsch- und Wahl-Recht.
Wunsch- und Wahl-Recht bedeutet: Du kannst sagen, wer dir hilft.
Du kannst auch sagen, wie dir geholfen wird.
Niemand darf dir das verbieten.
Viele Menschen können dieses Recht aber nicht nutzen.
Foto: H. Smikac
BERLIN (kobinet)
Die Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) hat die Bundesregierung in einer schriftlichen Anfrage gefragt, ob Kostenträger das Persönliche Budget gegen den Willen von Antragstellenden verweigern und sie stattdessen ins Dienstleistungsmodell zwingen dürfen. Dies berührt die Einhaltung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 9 SGB IX. Die Anfrage findet sich auf Seite 58, Frage 84 der Drucksache. Christina Schwarting, selbst von der Praxis betroffen, berichtet, dass ihr trotz günstigerer und passgenauerer Lösungen durch Persönliches Budget mit Lohnabrechnungsservice und Budgetassistenz seit vier Jahren die Leistung verweigert wird. Stattdessen werde sie in die Versorgung durch einen Pflegedienst gezwungen – obwohl in ihrem Stadtviertel weder ausreichend Personalkapazitäten noch ein passendes Leistungsangebot für Pflege- und Assistenzleistungen vorhanden seien. Durch die erzwungene Dienstleistungslösung habe sie schwere körperliche, seelische und finanzielle Schäden erlitten. Schwarting regt an, über den Zwang ins Dienstleistungsmodell statt der Gewährung eines Persönlichen Budgets durch Kostenträger im Bereich der ambulanten Pflege und Eingliederungshilfe zu berichten. Sie verweist darauf, dass kobinet bereits über ähnliche Problemlagen wie Zwangspooling in Wohngruppen berichtet habe.
Foto: H. Smikac
BERLIN (kobinet)
Die Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) hat die Bundesregierung in einer schriftlichen Anfrage gefragt, ob Kostenträger das Persönliche Budget gegen den Willen von Antragstellenden verweigern und sie stattdessen ins Dienstleistungsmodell zwingen dürfen. Dies berührt die Einhaltung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 9 SGB IX. Die Anfrage findet sich auf Seite 58, Frage 84 der Drucksache. Christina Schwarting, selbst von der Praxis betroffen, berichtet, dass ihr trotz günstigerer und passgenauerer Lösungen durch Persönliches Budget mit Lohnabrechnungsservice und Budgetassistenz seit vier Jahren die Leistung verweigert wird. Stattdessen werde sie in die Versorgung durch einen Pflegedienst gezwungen – obwohl in ihrem Stadtviertel weder ausreichend Personalkapazitäten noch ein passendes Leistungsangebot für Pflege- und Assistenzleistungen vorhanden seien. Durch die erzwungene Dienstleistungslösung habe sie schwere körperliche, seelische und finanzielle Schäden erlitten. Schwarting regt an, über den Zwang ins Dienstleistungsmodell statt der Gewährung eines Persönlichen Budgets durch Kostenträger im Bereich der ambulanten Pflege und Eingliederungshilfe zu berichten. Sie verweist darauf, dass kobinet bereits über ähnliche Problemlagen wie Zwangspooling in Wohngruppen berichtet habe.





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