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Paritätischer und LAG fordern strukturelle Finanzierung von Gewaltprävention

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Foto: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.V.

STUTTGART (kobinet)

Zum gestrigen Internationalen Tag der Gewaltlosigkeit haben der Paritätische Baden-Württemberg und die LAG Täter*innenarbeit Häusliche Gewalt BW (LAG TäHG BW) eine verlässliche und strukturelle Finanzierung von Gewaltprävention gefordert. Gewaltfreiheit erfordere, zusätzlich zum Ausbau der Betroffenenhilfe bei den Verantwortlichen für Gewalt zu intervenieren, betonen die Verbände. Eine auskömmliche und dauerhafte Finanzierung einer flächendeckenden Täter*innenarbeitsstruktur sei hierfür unverzichtbar. Gewaltprävention und Opferschutz seien zwar gesetzlicher Auftrag, doch Präventionsangebote gegen unterschiedliche Formen von Gewalt seien derzeit auf zeitlich befristete Förderprogramme, Projektmittel, kommunale Zuschüsse oder Eigenmittel der Träger angewiesen. Dies erschwere langfristige Personalplanung, den Aufbau verlässlicher Strukturen und eine flächendeckende Versorgung. Gewalt trete in verschiedenen Kontexten auf und wiederhole sich ohne nachhaltige Intervention.

Fachliche Ansätze reichten von spezialisierter Täterinnenarbeit /Täterarbeit über Anti-Gewalt-Angebote und Soziale Trainingskurse bis zu präventiven Beratungs- und Interventionsangeboten. Ziel sei es, Gewalt frühzeitig zu verhindern, erneute Gewalt und Opfer zu vermeiden sowie gewalttätige Menschen dabei zu unterstützen, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen und gewaltfreie Handlungsalternativen zu entwickeln.

Der aktuelle Koalitionsvertrag Baden-Württemberg setze auf einen umfassenden Präventions- und Schutzansatz und kündige den Ausbau der Täter*innenarbeit an. Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention BW 2.0 und weiteren Maßnahmen seien zusätzliche fachpolitische und gesetzliche Grundlagen geschaffen worden. Die Verbände appellieren an die Entscheidungsträger, politische Aufträge und gesetzliche Grundlagen nun in dauerhaft finanzierte Strukturen umzusetzen. Es reiche nicht, per Gesetz neue Zugangswege zu Gewaltpräventionsangeboten zu schaffen, wenn die erforderlichen Beratungs- und Interventionskapazitäten mangels Finanzierung nicht verlässlich vorgehalten werden könnten. Ebenso wenig könnten freie Träger qualifiziertes Personal aufbauen und verbindliche Kooperationen mit Polizei, Justiz und Kommunen etablieren, wenn deren Finanzierung von Projektlaufzeiten und einzelnen Förderentscheidungen abhänge.

Der Internationale Tag der Gewaltlosigkeit sei für die Verbände Anlass, einen Perspektivwechsel einzufordern: Gewaltprävention müsse als fester Bestandteil sozialer und öffentlicher Infrastruktur verstanden und verlässlich finanziert werden.

Konkrete Forderungen der Verbände umfassen eine bedarfsgerechte, verlässliche und strukturelle Finanzierung von Gewaltprävention in Baden-Württemberg. Dazu gehörten spezialisierte Angebote gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt sowie zur Prävention anderer Gewaltformen und zur Rückfallvermeidung. Die Finanzierung müsse es ermöglichen,

- Fachpersonal zu qualifizieren, fortzubilden und langfristig zu beschäftigen,
- bedarfsgerechte und regional erreichbare Angebote aufzubauen und vorzuhalten,
- verbindliche Zugangs-, Zuweisungs- und Kooperationsstrukturen mit Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Straffälligenhilfe und weiteren Beteiligten aufzubauen,
- spezialisierte Täter*innenarbeit und andere fachlich erforderliche Gewaltpräventionsangebote nachhaltig abzusichern,
- Qualitätssicherung, Koordination, Fortbildung und Evaluation als reguläre Bestandteile der Angebote zu finanzieren.

Christina Gröbmayr, Vorsitzende der LAG TäHG BW e. V., betont: "Wir können nicht auf der einen Seite mehr Prävention, verbindlichere Zuweisungen und einen Ausbau der Täter*innenarbeit fordern sowie gesetzlich verankern, aber auf der anderen Seite offenlassen, wie die dafür notwendigen Angebote dauerhaft finanziert werden. Wer Gewaltprävention politisch will, muss sie strukturell und finanziell nachhaltig absichern."

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