STUTTGART (kobinet)
Gestern war der Internationale Tag der Gewalt-losigkeit.
International bedeutet: Es geht um viele Länder auf der ganzen Welt.
Gewalt-losigkeit bedeutet: Niemand soll anderen weh tun.
Menschen lösen Streit ohne Schlagen oder Verletzen.
An diesem Tag haben 2 Verbände eine Forderung gestellt.
Eine Forderung ist ein Wunsch, den man laut sagt.
Man will, dass etwas passiert oder sich ändert.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Sie haben ein gemeinsames Ziel.
Die Verbände heißen:
Der Paritätische Baden-Württemberg
Der Paritätische ist ein großer Verein in Deutschland.
Er setzt sich für Menschen ein, die Hilfe brauchen.
und die LAG Täter-innen-arbeit Häusliche Gewalt BW.
LAG bedeutet: Landes-Arbeits-Gemeinschaft.
Täter-innen-arbeit Häusliche Gewalt bedeutet: Die Gruppe arbeitet mit Menschen, die Gewalt in der Familie ausgeübt haben.
BW bedeutet: Baden-Württemberg.
Danach nennen wir die Gruppe kurz: LAG TäHG BW.
Die LAG TäHG BW ist eine Gruppe von Fach-leuten.
Fach-leute sind ausgebildete Menschen für eine bestimmte Aufgabe.
Diese Fach-leute arbeiten mit Menschen, die Gewalt ausgeübt haben.
Die Forderung der Verbände lautet:
Gewalt-prävention muss dauerhaft bezahlt werden.
Gewalt-prävention bedeutet: Es wird etwas getan, damit keine Gewalt entsteht.
Zum Beispiel Kurse oder Beratung für Menschen.
Dafür braucht es verlässliche Strukturen und genug Geld.
Strukturen bedeutet: Es gibt feste Regeln und Abläufe.
Alle wissen, wie etwas funktioniert und wer zuständig ist.
Zum Beispiel: Es gibt immer eine feste Beratungs-Stelle in jeder Stadt.
Heute werden Angebote zur Gewalt-prävention oft nur kurz gefördert.
Gefördert bedeutet: Jemand gibt Geld dafür, dass etwas gemacht werden kann.
Das bedeutet: Das Geld hört irgendwann auf.
Wenn das Geld aufhört, ist es schwer, gute Fach-leute zu halten.
Dann gehen diese Fach-leute woanders arbeiten.
Und es ist schwer, überall Angebote anzubieten.
Es gibt verschiedene Angebote zur Gewalt-prävention.
Zum Beispiel: Beratung für Menschen, die Gewalt ausgeübt haben.
Oder Kurse, um Gewalt zu verhindern.
Das Ziel ist: Menschen sollen keine Gewalt mehr ausüben.
Die Verbände fordern dauerhaftes Geld für Gewalt-prävention in Baden-Württemberg.
Dazu gehören Angebote gegen häusliche Gewalt.
Häusliche Gewalt bedeutet: Gewalt innerhalb der Familie oder Beziehung.
Die Verbände fordern, dass das Geld für diese Dinge genutzt wird:
Fach-leute gut ausbilden
Fach-leute langfristig beschäftigen
Angebote überall im Land anbieten
Mit Polizei und Gerichten zusammen-arbeiten
Gerichte sind besondere Stellen, die prüfen, ob Regeln eingehalten werden.
Dort entscheiden Richter über Streit und Unrecht.
Spezielle Angebote für Menschen sichern, die Gewalt ausgeübt haben
Die Qualität der Angebote regelmäßig prüfen
Qualität bedeutet: Ein Angebot ist gut gemacht und hilft wirklich.
Christina Gröbmayr leitet die LAG TäHG BW.
Sie sagt: Wer mehr Gewalt-prävention möchte, muss sie auch bezahlen.
Es reicht nicht, Gesetze zu machen.
Das Geld dafür muss dauerhaft gesichert sein.
Die Verbände sagen: Gewalt-prävention muss fest zum Staat gehören.
Das bedeutet: Der Staat sorgt dauerhaft dafür, dass alle Menschen Hilfe bekommen.
Zum Beispiel durch Beratungs-Stellen in jeder Stadt.
Genauso wie Schulen oder Kranken-häuser.
Nur so kann Gewalt wirklich verhindert werden.
Foto: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.V.
STUTTGART (kobinet)
Zum gestrigen Internationalen Tag der Gewaltlosigkeit haben der Paritätische Baden-Württemberg und die LAG Täter*innenarbeit Häusliche Gewalt BW (LAG TäHG BW) eine verlässliche und strukturelle Finanzierung von Gewaltprävention gefordert. Gewaltfreiheit erfordere, zusätzlich zum Ausbau der Betroffenenhilfe bei den Verantwortlichen für Gewalt zu intervenieren, betonen die Verbände. Eine auskömmliche und dauerhafte Finanzierung einer flächendeckenden Täter*innenarbeitsstruktur sei hierfür unverzichtbar. Gewaltprävention und Opferschutz seien zwar gesetzlicher Auftrag, doch Präventionsangebote gegen unterschiedliche Formen von Gewalt seien derzeit auf zeitlich befristete Förderprogramme, Projektmittel, kommunale Zuschüsse oder Eigenmittel der Träger angewiesen. Dies erschwere langfristige Personalplanung, den Aufbau verlässlicher Strukturen und eine flächendeckende Versorgung. Gewalt trete in verschiedenen Kontexten auf und wiederhole sich ohne nachhaltige Intervention.
Fachliche Ansätze reichten von spezialisierter Täterinnenarbeit /Täterarbeit über Anti-Gewalt-Angebote und Soziale Trainingskurse bis zu präventiven Beratungs- und Interventionsangeboten. Ziel sei es, Gewalt frühzeitig zu verhindern, erneute Gewalt und Opfer zu vermeiden sowie gewalttätige Menschen dabei zu unterstützen, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen und gewaltfreie Handlungsalternativen zu entwickeln.
Der aktuelle Koalitionsvertrag Baden-Württemberg setze auf einen umfassenden Präventions- und Schutzansatz und kündige den Ausbau der Täter*innenarbeit an. Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention BW 2.0 und weiteren Maßnahmen seien zusätzliche fachpolitische und gesetzliche Grundlagen geschaffen worden. Die Verbände appellieren an die Entscheidungsträger, politische Aufträge und gesetzliche Grundlagen nun in dauerhaft finanzierte Strukturen umzusetzen. Es reiche nicht, per Gesetz neue Zugangswege zu Gewaltpräventionsangeboten zu schaffen, wenn die erforderlichen Beratungs- und Interventionskapazitäten mangels Finanzierung nicht verlässlich vorgehalten werden könnten. Ebenso wenig könnten freie Träger qualifiziertes Personal aufbauen und verbindliche Kooperationen mit Polizei, Justiz und Kommunen etablieren, wenn deren Finanzierung von Projektlaufzeiten und einzelnen Förderentscheidungen abhänge.
Der Internationale Tag der Gewaltlosigkeit sei für die Verbände Anlass, einen Perspektivwechsel einzufordern: Gewaltprävention müsse als fester Bestandteil sozialer und öffentlicher Infrastruktur verstanden und verlässlich finanziert werden.
Konkrete Forderungen der Verbände umfassen eine bedarfsgerechte, verlässliche und strukturelle Finanzierung von Gewaltprävention in Baden-Württemberg. Dazu gehörten spezialisierte Angebote gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt sowie zur Prävention anderer Gewaltformen und zur Rückfallvermeidung. Die Finanzierung müsse es ermöglichen,
- Fachpersonal zu qualifizieren, fortzubilden und langfristig zu beschäftigen,
- bedarfsgerechte und regional erreichbare Angebote aufzubauen und vorzuhalten,
- verbindliche Zugangs-, Zuweisungs- und Kooperationsstrukturen mit Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Straffälligenhilfe und weiteren Beteiligten aufzubauen,
- spezialisierte Täter*innenarbeit und andere fachlich erforderliche Gewaltpräventionsangebote nachhaltig abzusichern,
- Qualitätssicherung, Koordination, Fortbildung und Evaluation als reguläre Bestandteile der Angebote zu finanzieren.
Christina Gröbmayr, Vorsitzende der LAG TäHG BW e. V., betont: "Wir können nicht auf der einen Seite mehr Prävention, verbindlichere Zuweisungen und einen Ausbau der Täter*innenarbeit fordern sowie gesetzlich verankern, aber auf der anderen Seite offenlassen, wie die dafür notwendigen Angebote dauerhaft finanziert werden. Wer Gewaltprävention politisch will, muss sie strukturell und finanziell nachhaltig absichern."
Foto: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.V.
STUTTGART (kobinet)
Zum gestrigen Internationalen Tag der Gewaltlosigkeit haben der Paritätische Baden-Württemberg und die LAG Täter*innenarbeit Häusliche Gewalt BW (LAG TäHG BW) eine verlässliche und strukturelle Finanzierung von Gewaltprävention gefordert. Gewaltfreiheit erfordere, zusätzlich zum Ausbau der Betroffenenhilfe bei den Verantwortlichen für Gewalt zu intervenieren, betonen die Verbände. Eine auskömmliche und dauerhafte Finanzierung einer flächendeckenden Täter*innenarbeitsstruktur sei hierfür unverzichtbar. Gewaltprävention und Opferschutz seien zwar gesetzlicher Auftrag, doch Präventionsangebote gegen unterschiedliche Formen von Gewalt seien derzeit auf zeitlich befristete Förderprogramme, Projektmittel, kommunale Zuschüsse oder Eigenmittel der Träger angewiesen. Dies erschwere langfristige Personalplanung, den Aufbau verlässlicher Strukturen und eine flächendeckende Versorgung. Gewalt trete in verschiedenen Kontexten auf und wiederhole sich ohne nachhaltige Intervention.
Fachliche Ansätze reichten von spezialisierter Täterinnenarbeit /Täterarbeit über Anti-Gewalt-Angebote und Soziale Trainingskurse bis zu präventiven Beratungs- und Interventionsangeboten. Ziel sei es, Gewalt frühzeitig zu verhindern, erneute Gewalt und Opfer zu vermeiden sowie gewalttätige Menschen dabei zu unterstützen, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen und gewaltfreie Handlungsalternativen zu entwickeln.
Der aktuelle Koalitionsvertrag Baden-Württemberg setze auf einen umfassenden Präventions- und Schutzansatz und kündige den Ausbau der Täter*innenarbeit an. Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention BW 2.0 und weiteren Maßnahmen seien zusätzliche fachpolitische und gesetzliche Grundlagen geschaffen worden. Die Verbände appellieren an die Entscheidungsträger, politische Aufträge und gesetzliche Grundlagen nun in dauerhaft finanzierte Strukturen umzusetzen. Es reiche nicht, per Gesetz neue Zugangswege zu Gewaltpräventionsangeboten zu schaffen, wenn die erforderlichen Beratungs- und Interventionskapazitäten mangels Finanzierung nicht verlässlich vorgehalten werden könnten. Ebenso wenig könnten freie Träger qualifiziertes Personal aufbauen und verbindliche Kooperationen mit Polizei, Justiz und Kommunen etablieren, wenn deren Finanzierung von Projektlaufzeiten und einzelnen Förderentscheidungen abhänge.
Der Internationale Tag der Gewaltlosigkeit sei für die Verbände Anlass, einen Perspektivwechsel einzufordern: Gewaltprävention müsse als fester Bestandteil sozialer und öffentlicher Infrastruktur verstanden und verlässlich finanziert werden.
Konkrete Forderungen der Verbände umfassen eine bedarfsgerechte, verlässliche und strukturelle Finanzierung von Gewaltprävention in Baden-Württemberg. Dazu gehörten spezialisierte Angebote gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt sowie zur Prävention anderer Gewaltformen und zur Rückfallvermeidung. Die Finanzierung müsse es ermöglichen,
- Fachpersonal zu qualifizieren, fortzubilden und langfristig zu beschäftigen,
- bedarfsgerechte und regional erreichbare Angebote aufzubauen und vorzuhalten,
- verbindliche Zugangs-, Zuweisungs- und Kooperationsstrukturen mit Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Straffälligenhilfe und weiteren Beteiligten aufzubauen,
- spezialisierte Täter*innenarbeit und andere fachlich erforderliche Gewaltpräventionsangebote nachhaltig abzusichern,
- Qualitätssicherung, Koordination, Fortbildung und Evaluation als reguläre Bestandteile der Angebote zu finanzieren.
Christina Gröbmayr, Vorsitzende der LAG TäHG BW e. V., betont: "Wir können nicht auf der einen Seite mehr Prävention, verbindlichere Zuweisungen und einen Ausbau der Täter*innenarbeit fordern sowie gesetzlich verankern, aber auf der anderen Seite offenlassen, wie die dafür notwendigen Angebote dauerhaft finanziert werden. Wer Gewaltprävention politisch will, muss sie strukturell und finanziell nachhaltig absichern."





Lesermeinungen