BERLIN (kobinet)
Die Bundes-Regierung hat einen neuen Gesetz-Entwurf beschlossen.
Die Bundes-Regierung bestimmt die Politik für ganz Deutschland.
Sie besteht aus dem Kanzler oder der Kanzlerin und den Ministern.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Politiker reden darüber und prüfen den Vorschlag.
Der Entwurf heißt Pflege-Neu-Ordnungs-Gesetz.
Das Gesetz soll die Pflege-Versicherung neu regeln.
Eine Pflege-Versicherung ist eine Art Spar-Kasse.
Alle Menschen zahlen jeden Monat etwas Geld ein.
Wer Pflege braucht, bekommt dann Geld aus dieser Kasse.
Das Deutsche Rote Kreuz wird auch DRK genannt.
Das DRK hat den Entwurf geprüft.
Das DRK findet manches gut.
Anderes findet das DRK nicht gut genug.
Das DRK findet diese Punkte gut:
Pflege-Einrichtungen sollen weiter Geld vom Staat bekommen.
Eine Pflege-Einrichtung ist ein Ort für kranke oder alte Menschen.
Fach-Kräfte helfen dort den Menschen jeden Tag.
Das Geld vom Staat heißt Zuschuss.
Dieser Zuschuss hilft, hohe Kosten zu bezahlen.
Der Zuschuss ist gestaffelt.
Gestaffelt bedeutet: Wer länger in Pflege ist, bekommt mehr Geld.
Wer kürzer in Pflege ist, bekommt weniger Geld.
Angehörige sind Familie oder enge Freunde.
Angehörige, die pflegen, sollen keine Renten-Abzüge bekommen.
Renten-Abzüge bedeutet: Man bekommt später weniger Rente.
Das DRK sieht aber auch Probleme.
Das DRK kritisiert die Finanzierung der Pflege.
Finanzierung bedeutet: Wie etwas bezahlt wird.
Das DRK sagt: Die Pflege braucht eine Lösung für viele Jahre.
Die geplanten Änderungen helfen nur für kurze Zeit.
Christian Reuter ist Chef des DRK.
Er sagt: Die Pflege hat große Heraus-Forderungen.
Heraus-Forderungen sind schwierige Aufgaben.
Immer mehr Menschen brauchen Pflege.
Das ist schwierig für alle Menschen in der Pflege.
Wir brauchen eine Reform der Pflege.
Reform bedeutet: Die Regeln werden neu gemacht.
Das Ziel ist: Die Pflege soll besser werden.
Diese Reform soll für viele Jahre funktionieren.
Foto: planet_fox
BERLIN (kobinet)
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren zur Neuordnung der Pflegeversicherung. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht Licht und Schatten: Begrüßt wird die Rücknahme der Absenkung von Rentenansprüchen pflegender Angehöriger und die Beibehaltung der gestaffelten Leistungszuschüsse in stationären Pflegeeinrichtungen. Unterstützt wird auch die geplante fachliche Pflegebegleitung und Stärkung der Prävention und Rehabilitation. Allerdings sieht das DRK bei der langfristigen Finanzierung der Pflege weiterhin grundlegenden Handlungsbedarf. "Die Pflege steht vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig wird die Finanzierung der Versorgung für Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen zunehmend schwieriger. Deshalb brauchen wir eine Reform, die nicht nur kurzfristig die Pflegeversicherung stabilisiert, sondern die Pflege dauerhaft verlässlich absichert", sagt Christian Reuter, Generalsekretär des DRK.
Foto: planet_fox
BERLIN (kobinet)
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren zur Neuordnung der Pflegeversicherung. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht Licht und Schatten: Begrüßt wird die Rücknahme der Absenkung von Rentenansprüchen pflegender Angehöriger und die Beibehaltung der gestaffelten Leistungszuschüsse in stationären Pflegeeinrichtungen. Unterstützt wird auch die geplante fachliche Pflegebegleitung und Stärkung der Prävention und Rehabilitation. Allerdings sieht das DRK bei der langfristigen Finanzierung der Pflege weiterhin grundlegenden Handlungsbedarf. "Die Pflege steht vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig wird die Finanzierung der Versorgung für Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen zunehmend schwieriger. Deshalb brauchen wir eine Reform, die nicht nur kurzfristig die Pflegeversicherung stabilisiert, sondern die Pflege dauerhaft verlässlich absichert", sagt Christian Reuter, Generalsekretär des DRK.





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