BERLIN (kobinet)
Das Bundes-Kabinett hat einen neuen Gesetz-Entwurf beschlossen.
Das Bundes-Kabinett ist die Regierung von Deutschland.
Der Bundes-Kanzler ist der Chef der Regierung.
Der Entwurf heißt Pflege-Neuordnungs-Gesetz.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Die Politiker prüfen diesen Vorschlag.
Das Pflege-Neuordnungs-Gesetz soll die Pflege-Regeln neu ordnen.
Die Diakonie Deutschland ist eine große Hilfs-Organisation.
Die Diakonie hilft Menschen, die Unterstützung brauchen.
Die Diakonie findet einige Teile des Entwurfs gut.
Zum Beispiel bleiben die Zuschüsse für Pflege-Heime erhalten.
Pflege-Heime sind Häuser für Menschen mit Hilfe-Bedarf.
Dort wohnen die Menschen und bekommen täglich Hilfe.
Zuschüsse sind Geld-Hilfen vom Staat.
Auch die Renten-Ansprüche von pflegenden Angehörigen bleiben gleich.
Renten-Ansprüche bedeutet: Das Geld, das man später als Rente bekommt.
Angehörige sind zum Beispiel Kinder, Eltern oder Partner.
Aber die Diakonie hat auch Kritik.
Kritik bedeutet: Man sagt, was nicht gut ist.
Das Gesetz entlastet Pflege-Bedürftige nicht genug.
Pflege-Bedürftige sind Menschen, die Hilfe im Alltag brauchen.
Diese Menschen müssen weiterhin viel Geld selbst bezahlen.
Die Diakonie sagt: Das Gesetz ist ein Spar-Paket.
Ein Spar-Paket bedeutet: Der Staat gibt weniger Geld aus.
Manche Menschen bekommen dadurch weniger Unterstützung.
Rüdiger Schuch ist der Präsident der Diakonie.
Ein Präsident ist der Chef einer Organisation.
Schuch sagt: Das Gesetz hilft Pflege-Bedürftigen nicht genug.
Das Ziel einer guten Pflege-Reform wird so nicht erreicht.
Pflege-Reform bedeutet: Die Pflege-Regeln werden verbessert.
Eine echte Reform muss Menschen helfen, die Pflege brauchen.
Sie muss auch Menschen helfen, die andere pflegen.
Die Diakonie kritisiert besonders 1 Punkt.
Das ist die geplante Kürzung der Entlastungs-Pflege.
Entlastungs-Pflege bedeutet: Angehörige bekommen eine Pause.
Ein Pflege-Dienst übernimmt dann die Betreuung.
Bisher konnten pflegende Angehörige Urlaub machen.
In dieser Zeit übernahm ein Pflege-Dienst die Betreuung.
Ein Pflege-Dienst hilft kranken oder alten Menschen zu Hause.
Die Fach-Kräfte kommen direkt in die Wohnung.
Schuch sagt: Pflegende Angehörige brauchen diese Hilfe.
Außerdem sollen Pflege-Dienste weniger Aufgaben bekommen.
Zum Beispiel dürfen sie weniger beraten und anleiten.
Schuch sagt: Das ist der falsche Weg.
Gesundheits-Minister Linnemann hat auf die Kritik reagiert.
Er will eine Struktur-Kommission zur Pflege gründen.
Eine Struktur-Kommission ist eine Gruppe von Fach-Leuten.
Diese Gruppe erarbeitet neue Regeln und Pläne.
Schuch fordert: In diese Gruppe sollen Menschen aus der Praxis.
Diese Menschen kennen die Pflege-Probleme aus dem Alltag.
Die Diakonie fordert konkrete Verbesserungen:
Es soll eine Höchst-Grenze für Eigen-Zahlungen geben.
Mehr als diese Summe müssen Pflege-Bedürftige nicht selbst bezahlen.
Bestimmte Kosten sollen anders bezahlt werden.
Zum Beispiel Ausbildungs-Kosten und Renten-Punkte.
Diese sollen nicht aus der Pflege-Versicherung kommen.
Die Pflege-Versicherung zahlt Geld, wenn man Pflege braucht.
Alle Menschen zahlen jeden Monat etwas in die Versicherung ein.
Es gibt 2 Arten von Pflege-Versicherung.
Das sind die private und die gesetzliche Pflege-Versicherung.
Beide sollen fairer bezahlt werden.
Auch Miet-Einnahmen sollen die Pflege mitfinanzieren.
Das gilt auch für Kapital-Einkommen.
Kapital-Einkommen bedeutet: Geld, das Zinsen bringt.
Langfristig soll es eine Pflege-Bürger-Versicherung geben.
Das ist eine Versicherung für alle Menschen in Deutschland.
Alle zahlen ein und alle bekommen Hilfe, wenn sie Pflege brauchen.
Die Diakonie sagt: Gute Pflege ist eine Frage der Würde.
Würde bedeutet: Jeder Mensch verdient Achtung und Respekt.
Jeder Mensch soll gut gepflegt werden.
Egal wie viel Geld er hat.
Gute Pflege ist eine Aufgabe für alle Menschen in Deutschland.
Foto: Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
BERLIN (kobinet)
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den überarbeiteten Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Die Diakonie Deutschland begrüßt zwar die Rücknahme der geplanten Absenkung von Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sowie die Beibehaltung der gestaffelten Leistungszuschüsse in stationären Pflegeeinrichtungen. Zugleich kritisiert der Verband, dass der Entwurf Pflegebedürftige nicht nachhaltig von steigenden Eigenanteilen entlastet und damit ein Sparpaket bleibe. Eine echte Reform mit zukunftssicherer Finanzierung sei notwendig, so die Diakonie.
"Die Pflegereform lässt Pflegebedürftige und Einrichtungen im Stich", erklärte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. Das Ziel einer umfassenden Pflegereform werde mit diesem Sparprogramm verfehlt. Die vorgeschlagenen Änderungen bergen zudem erhebliche Risiken. Ziel einer Reform müsse es sein, diejenigen zu stärken, die Pflege benötigen oder leisten. Das aktuelle Gesetz belastet jedoch weiterhin Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, Pflegekräfte und gemeinnützige Pflegedienste, deren wirtschaftliche Existenz gefährdet werde.
Kritik übt die Diakonie insbesondere an der geplanten massiven Einschränkung der sogenannten Entlastungspflege. Bisher konnten pflegende Angehörige für Zeiten, in denen sie selbst nicht verfügbar waren – etwa während eines Urlaubs –, Pflegedienste zur Betreuung hinzuziehen. "Pflegende Angehörige brauchen aber genau solche Entlastungen", betonte Schuch. Gleichzeitig werden Pflegediensten wichtige Aufgaben entzogen, etwa in der pflegefachlichen Beratung und Anleitung. Kürzungen bei der ambulanten Pflege seien der falsche Weg, so Schuch.
Gesundheitsminister Linnemann hat angekündigt, eine Strukturkommission zur Pflege einzuberufen. Bei der Besetzung dieser Kommission sollten laut Schuch Menschen aus der Praxis berücksichtigt werden, die die Probleme von Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und der Pflegedienste kennen.
Die Diakonie Deutschland fordert konkrete Maßnahmen:
- einen gedeckelten Eigenanteil für Pflegebedürftige,
- die Herausnahme versicherungsfremder Leistungen wie Ausbildungskosten und Rentenpunkte aus der Pflegeversicherung,
- einen fairen Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung,
- die Berücksichtigung von Einkünften aus Vermietung und Kapitalerträgen,
- langfristig die Einführung einer Pflegebürgerversicherung.
Gute Pflege sei eine Frage der Würde und gesellschaftlicher Solidarität, betont die Diakonie.
Foto: Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
BERLIN (kobinet)
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den überarbeiteten Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Die Diakonie Deutschland begrüßt zwar die Rücknahme der geplanten Absenkung von Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sowie die Beibehaltung der gestaffelten Leistungszuschüsse in stationären Pflegeeinrichtungen. Zugleich kritisiert der Verband, dass der Entwurf Pflegebedürftige nicht nachhaltig von steigenden Eigenanteilen entlastet und damit ein Sparpaket bleibe. Eine echte Reform mit zukunftssicherer Finanzierung sei notwendig, so die Diakonie.
"Die Pflegereform lässt Pflegebedürftige und Einrichtungen im Stich", erklärte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. Das Ziel einer umfassenden Pflegereform werde mit diesem Sparprogramm verfehlt. Die vorgeschlagenen Änderungen bergen zudem erhebliche Risiken. Ziel einer Reform müsse es sein, diejenigen zu stärken, die Pflege benötigen oder leisten. Das aktuelle Gesetz belastet jedoch weiterhin Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, Pflegekräfte und gemeinnützige Pflegedienste, deren wirtschaftliche Existenz gefährdet werde.
Kritik übt die Diakonie insbesondere an der geplanten massiven Einschränkung der sogenannten Entlastungspflege. Bisher konnten pflegende Angehörige für Zeiten, in denen sie selbst nicht verfügbar waren – etwa während eines Urlaubs –, Pflegedienste zur Betreuung hinzuziehen. "Pflegende Angehörige brauchen aber genau solche Entlastungen", betonte Schuch. Gleichzeitig werden Pflegediensten wichtige Aufgaben entzogen, etwa in der pflegefachlichen Beratung und Anleitung. Kürzungen bei der ambulanten Pflege seien der falsche Weg, so Schuch.
Gesundheitsminister Linnemann hat angekündigt, eine Strukturkommission zur Pflege einzuberufen. Bei der Besetzung dieser Kommission sollten laut Schuch Menschen aus der Praxis berücksichtigt werden, die die Probleme von Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und der Pflegedienste kennen.
Die Diakonie Deutschland fordert konkrete Maßnahmen:
- einen gedeckelten Eigenanteil für Pflegebedürftige,
- die Herausnahme versicherungsfremder Leistungen wie Ausbildungskosten und Rentenpunkte aus der Pflegeversicherung,
- einen fairen Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung,
- die Berücksichtigung von Einkünften aus Vermietung und Kapitalerträgen,
- langfristig die Einführung einer Pflegebürgerversicherung.
Gute Pflege sei eine Frage der Würde und gesellschaftlicher Solidarität, betont die Diakonie.





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