BERLIN (kobinet)
Der Paritätische Gesamt-Verband ist ein großer Sozial-Verband in Deutschland.
Ein Sozial-Verband ist eine Gruppe von Organisationen.
Die Organisationen helfen Menschen, die Hilfe brauchen.
Der Paritätische Gesamt-Verband ist ein Zusammen-Schluss von vielen Hilfs-Organisationen.
Der Verband kritisiert einen Beschluss der Bundes-Regierung.
Die Bundes-Regierung bestimmt die Regeln für ganz Deutschland.
Die Bundes-Regierung hat ein neues Gesetz beschlossen.
Das Gesetz heißt Pflege-Neu-Ordnungs-Gesetz.
Das Gesetz soll die Pflege in Deutschland neu regeln.
Das Gesetz ändert, wer wie viel Geld für Pflege bekommt.
Der Verband sagt: Dieses Gesetz kürzt wichtige Leistungen.
Leistungen bedeutet: Geld und Hilfe, die Menschen bekommen.
Pflege-bedürftige Menschen brauchen Hilfe im Alltag.
Zum Beispiel beim Waschen, Anziehen oder Essen.
Viele dieser Menschen bekommen durch das Gesetz weniger Hilfe.
Menschen mit Pflege-Grad 1 bekommen bisher 131 Euro im Monat.
Pflege-Grad 1 bedeutet: Eine Person braucht wenig Hilfe im Alltag.
Diesen Betrag nennt man Entlastungs-Betrag.
Der Entlastungs-Betrag ist Geld vom Staat.
Mit diesem Geld können Familien Hilfe bei der Pflege bezahlen.
Die Pflege-Versicherung zahlt Geld, wenn jemand Pflege braucht.
Alle Menschen zahlen jeden Monat etwas ein.
So können pflege-bedürftige Menschen Hilfe bekommen.
Neue Antrag-Steller bekommen den Entlastungs-Betrag künftig nicht mehr.
Ein Antrag-Steller ist eine Person.
Die Person bittet bei einer Stelle um Geld oder Hilfe.
Das betrifft Menschen, die noch zu Hause leben.
Das betrifft auch Angehörige, die diese Menschen pflegen.
Pflege-Heime sollen vorerst nicht gekürzt werden.
Ein Pflege-Heim ist ein Haus.
Dort leben Menschen, die viel Hilfe im Alltag brauchen.
Die Kosten für Menschen in Pflege-Heimen bleiben sehr hoch.
Menschen in Pflege-Heimen müssen viel selbst bezahlen.
Das Gesetz ändert daran nichts.
Renten-Beiträge für pflegende Angehörige werden nicht gekürzt.
Renten-Beiträge sind Geld-Zahlungen während der Arbeit.
Dieses Geld bekommt man später als Rente zurück.
Der Verband sagt: Das war schon vorher bekannt.
Es gibt Geld, das man jetzt nutzen könnte.
Es gibt einen Vorsorge-Fonds mit über 14 Milliarden Euro.
Ein Vorsorge-Fonds ist ein Geld-Topf.
Darin wird Geld für schwere Zeiten gespart.
Dieses Geld könnte die Kürzungen verhindern.
Dann müsste man nicht bei Pflege-Bedürftigen kürzen.
Die Bundes-Regierung schuldet der Pflege-Versicherung über 5 Milliarden Euro.
Diese Schulden kommen aus der Zeit der Corona-Pandemie.
Die Corona-Pandemie bedeutet: Viele Menschen auf der Welt waren krank.
Die Krankheit hieß Corona-Virus.
Die Pflege-Versicherung hat damals Geld vorgestreckt.
Vorgestreckt bedeutet: Sie hat Geld ausgegeben.
Die Pflege-Versicherung sollte dieses Geld zurückbekommen.
Die Bundes-Regierung hat dieses Geld noch nicht zurück-gezahlt.
Das ist seit Jahren bekannt.
Trotzdem ist bisher nichts passiert.
Der Verband fordert eine neue Art von Pflege-Versicherung.
Diese Versicherung soll alle Pflege-Kosten übernehmen.
Das nennt man solidarische Pflege-Voll-Versicherung.
Solidarisch bedeutet: Alle tragen gemeinsam die Kosten.
Im Oktober soll eine Struktur-Kommission gebildet werden.
Eine Kommission ist eine Gruppe von Fach-Leuten.
Die Fach-Leute beraten gemeinsam über ein Thema.
Der Verband sagt: Diese Kommission muss ernsthaft über Reformen sprechen.
Reform bedeutet: Etwas wird grundlegend verändert und verbessert.
Wohlfahrts-Verbände sind Organisationen, die Menschen in Not helfen.
Die Wohlfahrts-Verbände müssen bei der Kommission dabei sein.
Die Kommission darf die öffentliche Debatte nicht ersetzen.
Eine Debatte ist ein Gespräch über verschiedene Meinungen.
Die öffentliche Diskussion muss trotzdem stattfinden.
Foto: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
BERLIN (kobinet)
Der Paritätische Gesamtverband kritisiert den Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30. September 2026. Trotz intensiver Verhandlungen bleibe das Gesetz ein Kürzungspaket, das Millionen Betroffene belaste, erklärte Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Für Menschen mit Pflegegrad 1 entfalle künftig der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für alle Neuzugänge. Dies treffe insbesondere Menschen mit geringem Pflegebedarf, die noch zu Hause lebten, sowie ihre pflegenden Angehörigen. Die bisherige Unterstützung für den Alltag entfalle damit. Einzig die Kürzung bei den Zuschüssen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen scheine vorerst vom Tisch zu sein. Die Belastung durch hohe Eigenanteile bleibe jedoch ungebremst hoch. Dass bei den Rentenbeiträgen pflegender Angehöriger nicht gespart werde, sei richtig, aber bereits im Vorfeld bekannt gewesen.
Rock betonte, dass kurzfristig finanzielle Mittel verfügbar wären, ohne bei Pflegebedürftigen zu kürzen oder Eigenanteile zu erhöhen. Der Vorsorgefonds sei mit über 14 Milliarden Euro gefüllt und für die Zeit gedacht, in der die geburtenstarken Jahrgänge pflegebedürftig würden. In der aktuellen Notlage ließe sich zumindest ein Teil davon nutzen. Zudem schulde der Bund der Pflegeversicherung noch immer die gut fünf Milliarden Euro, die sie während der Pandemie vorgestreckt habe. Beides liege seit Jahren auf dem Tisch, ohne dass etwas passiere.
Der Verband fordert den Einstieg in eine solidarische Pflegevollversicherung, die die pflegebedingten Kosten vollständig übernehme und die Trennung zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung überwinde. Die für Oktober angekündigte Strukturkommission dürfe kein Ersatz für diese Debatte werden, sondern müsse sie ernsthaft eröffnen – mit den Wohlfahrtsverbänden am Tisch.
Foto: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
BERLIN (kobinet)
Der Paritätische Gesamtverband kritisiert den Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30. September 2026. Trotz intensiver Verhandlungen bleibe das Gesetz ein Kürzungspaket, das Millionen Betroffene belaste, erklärte Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Für Menschen mit Pflegegrad 1 entfalle künftig der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für alle Neuzugänge. Dies treffe insbesondere Menschen mit geringem Pflegebedarf, die noch zu Hause lebten, sowie ihre pflegenden Angehörigen. Die bisherige Unterstützung für den Alltag entfalle damit. Einzig die Kürzung bei den Zuschüssen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen scheine vorerst vom Tisch zu sein. Die Belastung durch hohe Eigenanteile bleibe jedoch ungebremst hoch. Dass bei den Rentenbeiträgen pflegender Angehöriger nicht gespart werde, sei richtig, aber bereits im Vorfeld bekannt gewesen.
Rock betonte, dass kurzfristig finanzielle Mittel verfügbar wären, ohne bei Pflegebedürftigen zu kürzen oder Eigenanteile zu erhöhen. Der Vorsorgefonds sei mit über 14 Milliarden Euro gefüllt und für die Zeit gedacht, in der die geburtenstarken Jahrgänge pflegebedürftig würden. In der aktuellen Notlage ließe sich zumindest ein Teil davon nutzen. Zudem schulde der Bund der Pflegeversicherung noch immer die gut fünf Milliarden Euro, die sie während der Pandemie vorgestreckt habe. Beides liege seit Jahren auf dem Tisch, ohne dass etwas passiere.
Der Verband fordert den Einstieg in eine solidarische Pflegevollversicherung, die die pflegebedingten Kosten vollständig übernehme und die Trennung zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung überwinde. Die für Oktober angekündigte Strukturkommission dürfe kein Ersatz für diese Debatte werden, sondern müsse sie ernsthaft eröffnen – mit den Wohlfahrtsverbänden am Tisch.





Lesermeinungen