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Paritätischer Gesamtverband: Pflegeneuordnungsgesetz bleibt Kürzungspaket

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Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
Foto: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

BERLIN (kobinet)

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert den Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30. September 2026. Trotz intensiver Verhandlungen bleibe das Gesetz ein Kürzungspaket, das Millionen Betroffene belaste, erklärte Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Für Menschen mit Pflegegrad 1 entfalle künftig der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für alle Neuzugänge. Dies treffe insbesondere Menschen mit geringem Pflegebedarf, die noch zu Hause lebten, sowie ihre pflegenden Angehörigen. Die bisherige Unterstützung für den Alltag entfalle damit. Einzig die Kürzung bei den Zuschüssen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen scheine vorerst vom Tisch zu sein. Die Belastung durch hohe Eigenanteile bleibe jedoch ungebremst hoch. Dass bei den Rentenbeiträgen pflegender Angehöriger nicht gespart werde, sei richtig, aber bereits im Vorfeld bekannt gewesen.

Rock betonte, dass kurzfristig finanzielle Mittel verfügbar wären, ohne bei Pflegebedürftigen zu kürzen oder Eigenanteile zu erhöhen. Der Vorsorgefonds sei mit über 14 Milliarden Euro gefüllt und für die Zeit gedacht, in der die geburtenstarken Jahrgänge pflegebedürftig würden. In der aktuellen Notlage ließe sich zumindest ein Teil davon nutzen. Zudem schulde der Bund der Pflegeversicherung noch immer die gut fünf Milliarden Euro, die sie während der Pandemie vorgestreckt habe. Beides liege seit Jahren auf dem Tisch, ohne dass etwas passiere.

Der Verband fordert den Einstieg in eine solidarische Pflegevollversicherung, die die pflegebedingten Kosten vollständig übernehme und die Trennung zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung überwinde. Die für Oktober angekündigte Strukturkommission dürfe kein Ersatz für diese Debatte werden, sondern müsse sie ernsthaft eröffnen – mit den Wohlfahrtsverbänden am Tisch.

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