Berlin (kobinet)
Jedes Jahr am 1. Oktober ist der internationale Tag älterer Menschen.
International bedeutet: Viele Länder machen etwas zusammen.
Das NETZ-WERK ARTIKEL 3 ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen setzen sich für gleiche Rechte für alle ein.
Das NETZ-WERK ARTIKEL 3 hat eine Forderung.
Die Forderung geht an die Bundes-Regierung.
Die Bundes-Regierung regiert ganz Deutschland.
Sie macht wichtige Entscheidungen für alle Menschen im Land.
Es soll eine neue Konvention entstehen.
Konvention bedeutet: Ein wichtiger Vertrag zwischen vielen Ländern.
Dieser Vertrag soll die Rechte älterer Menschen schützen.
Das NETZ-WERK ARTIKEL 3 will, dass die Bundes-Regierung das unterstützt.
Die Vereinten Nationen sind eine große Gruppe.
193 Länder arbeiten dort zusammen.
Die Vereinten Nationen haben am 3. April 2025 entschieden:
Es soll eine solche Konvention geben.
Das haben sie in einer Resolution festgelegt.
Resolution bedeutet: Viele Länder haben gemeinsam entschieden.
Diese Entscheidung wurde schriftlich festgehalten.
Hier kannst du die Resolution nachlesen:
Eine Arbeits-Gruppe der Vereinten Nationen erarbeitet diese Konvention.
Auf Englisch heißt diese Gruppe: Intergovernmental Working Group.
Das bedeutet auf Deutsch: Arbeits-Gruppe aus vielen Regierungen.
Die Gruppe trifft sich mehrmals in Genf.
Genf ist eine Stadt in der Schweiz.
Mehr Informationen zur Arbeits-Gruppe findest du hier:
Die Arbeits-Gruppe trifft sich 2 Mal pro Jahr.
Jedes Treffen dauert 5 Tage.
Die Treffen finden in Genf statt.
Die Treffen im Jahr 2026 sind:
Das 1. Treffen ist vom 13. bis 17. Juli 2026.
Das 2. Treffen ist vom 26. bis 30. Oktober 2026.
Die Treffen im Jahr 2027 sind:
Das 1. Treffen ist vom 19. bis 23. Juli 2027.
Das 2. Treffen ist vom 1. bis 5. November 2027.
Du kannst die Treffen im Internet live ansehen:
Eine neue Konvention für ältere Menschen ist sehr wichtig.
Während der Corona-Pandemie wurden ältere Menschen oft ungerecht behandelt.
Pandemie bedeutet: Viele Menschen werden krank.
Die Krankheit gibt es dann auf der ganzen Welt.
Es gibt aber auch eine Sorge.
Es gibt die UN-Behinderten-Konvention.
Die UN-Behinderten-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag schützt Menschen mit Behinderung sehr gut.
Die neue Konvention könnte weniger stark sein.
Das betrifft zum Beispiel das Thema Selbst-Bestimmung.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Man entscheidet für sich selbst.
Niemand anders entscheidet für einen.
Das betrifft auch das Thema De-Institutionalisierung.
De-Institutionalisierung bedeutet: Menschen müssen nicht in Heimen leben.
Sie entscheiden selbst, wo und wie sie leben.
Das betrifft außerdem das Thema Frauen mit Behinderung.
Auch ihre Rechte sollen gut geschützt werden.
Das NETZ-WERK ARTIKEL 3 will deshalb aktiv mitmachen.
Es arbeitet mit anderen Gruppen zusammen.
Eine Gruppe heißt: Interessenvertretung Selbst-bestimmt Leben in Deutschland.
Das ist eine Gruppe von Menschen mit Behinderung.
Sie setzen sich dafür ein, dass alle selbst über ihr Leben entscheiden.
Eine andere Gruppe heißt: Disabled People's International.
Das ist eine Gruppe von Menschen mit Behinderung aus vielen Ländern.
Sie setzen sich gemeinsam für ihre Rechte ein.
Das Ziel ist: Ältere Menschen sollen mehr Rechte bekommen.
Foto: public domain
Berlin (kobinet)
Während der internationalen Behindertenbewegung mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention am 13. Dezember 2006 ein wichtiger Durchbruch in Sachen Menschenrechte behinderter Menschen gelungen ist, hat die Bewegung für die Rechte älterer Menschen noch einen weiten Weg in Sachen Verankerung der Menschenrechte älterer Menschen vor sich. Deshalb fordert das NETZWERK ARTIKEL 3 zum heutigen am 1. Oktober 2026 begangenen internationalen Tag älterer Menschen die Bundesregierung auf, den Prozess für die Schaffung einer Konvention der Vereinten Nationen für die Rechte älterer Menschen aktiv zu unterstützen. Die Organisation will sich zukünftig mit anderen Verbündeten in den auf der Ebene der Vereinten Nationen gestarteten Prozess für die Entwicklung einer solchen Menschenrechtskonvention für ältere Menschen stark machen, wie H.-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 den kobinet-nachrichten mitteilte.
Mittels einer Resolution des UN-Menschenrechtsrates vom 3. April 2025 (Res A/ HRC/RES/58/13) wurde der Auftrag festgeschrieben, eine entsprechende Konvention zu den Rechten älterer Menschen zu erarbeiten.
Siehe folgenden Link: https://docs.un.org/en/A/HRC/RES/58/13
Mit der Erarbeitung dieser Konvention beauftragt ist eine Intergovernmental Working Group (IGWG) der Vereinten Nationen. Zu einem ersten Termin traf sie sich vom 18. – 20. Februar 2026 in Präsenz in Genf: Auf der Tagesordnung bei diesem Termin standen: Ernennung des Vorsitzes, Erarbeitung der Regeln für den Ablauf der Arbeiten sowie die Diskussion erster Papiere, wie H.-Günter Heiden berichtet.
Link: https://www.ohchr.org/en/hrc-subsidiaries/iwg-older-persons
Für den Beginn der inhaltlichen Arbeit sind je zwei fünftägige Sitzungen im Jahr, jeweils in Genf, vorgesehen. Im Jahr 2026 waren bzw. sind diese Termine 13.-17. Juli und 26.-30. Oktober. Im Jahr 2027 sollen die Sitzungen vom 19.-23. Juli sowie vom 1.-5. November stattfinden. Die Sitzungen der IGWG in Genf werden auch über das UN-WebTV gestreamt:
Link: https://webtv.un.org/en
So wichtig der Prozess für die Stärkung der Rechte älterer Menschen - vor allem auch nach den Erfahrungen während der Corona-Pandemie und der vielfältigen Diskriminierung älterer Menschen - ist, so besteht auch die Befürchtung, dass es in einer neuen Altenrechtskonvention Rückschritte gegenüber der UN-Behindertenrechtskonvention geben könnte, wenn die Behindertenbewegung nicht aufpasst. Dies könnte nach Ansicht von H.-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 gerade bei den Themen von "Selbstbestimmung", "De-Institutionalisierung" oder auch "Frauen mit Behinderung" der Fall sein. Das NETZWERK ARTIKEL 3 will sich daher u.a. auch in enger Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und deren Dachorganisation Disabled People' International (DPI) aktiv in den Prozess einmischen, um eine echte Stärkung der Rechte auf Selbstbestimmung und Teilhabe älterer Menschen zu erreichen.
Foto: public domain
Berlin (kobinet)
Während der internationalen Behindertenbewegung mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention am 13. Dezember 2006 ein wichtiger Durchbruch in Sachen Menschenrechte behinderter Menschen gelungen ist, hat die Bewegung für die Rechte älterer Menschen noch einen weiten Weg in Sachen Verankerung der Menschenrechte älterer Menschen vor sich. Deshalb fordert das NETZWERK ARTIKEL 3 zum heutigen am 1. Oktober 2026 begangenen internationalen Tag älterer Menschen die Bundesregierung auf, den Prozess für die Schaffung einer Konvention der Vereinten Nationen für die Rechte älterer Menschen aktiv zu unterstützen. Die Organisation will sich zukünftig mit anderen Verbündeten in den auf der Ebene der Vereinten Nationen gestarteten Prozess für die Entwicklung einer solchen Menschenrechtskonvention für ältere Menschen stark machen, wie H.-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 den kobinet-nachrichten mitteilte.
Mittels einer Resolution des UN-Menschenrechtsrates vom 3. April 2025 (Res A/ HRC/RES/58/13) wurde der Auftrag festgeschrieben, eine entsprechende Konvention zu den Rechten älterer Menschen zu erarbeiten.
Siehe folgenden Link: https://docs.un.org/en/A/HRC/RES/58/13
Mit der Erarbeitung dieser Konvention beauftragt ist eine Intergovernmental Working Group (IGWG) der Vereinten Nationen. Zu einem ersten Termin traf sie sich vom 18. – 20. Februar 2026 in Präsenz in Genf: Auf der Tagesordnung bei diesem Termin standen: Ernennung des Vorsitzes, Erarbeitung der Regeln für den Ablauf der Arbeiten sowie die Diskussion erster Papiere, wie H.-Günter Heiden berichtet.
Link: https://www.ohchr.org/en/hrc-subsidiaries/iwg-older-persons
Für den Beginn der inhaltlichen Arbeit sind je zwei fünftägige Sitzungen im Jahr, jeweils in Genf, vorgesehen. Im Jahr 2026 waren bzw. sind diese Termine 13.-17. Juli und 26.-30. Oktober. Im Jahr 2027 sollen die Sitzungen vom 19.-23. Juli sowie vom 1.-5. November stattfinden. Die Sitzungen der IGWG in Genf werden auch über das UN-WebTV gestreamt:
Link: https://webtv.un.org/en
So wichtig der Prozess für die Stärkung der Rechte älterer Menschen - vor allem auch nach den Erfahrungen während der Corona-Pandemie und der vielfältigen Diskriminierung älterer Menschen - ist, so besteht auch die Befürchtung, dass es in einer neuen Altenrechtskonvention Rückschritte gegenüber der UN-Behindertenrechtskonvention geben könnte, wenn die Behindertenbewegung nicht aufpasst. Dies könnte nach Ansicht von H.-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 gerade bei den Themen von "Selbstbestimmung", "De-Institutionalisierung" oder auch "Frauen mit Behinderung" der Fall sein. Das NETZWERK ARTIKEL 3 will sich daher u.a. auch in enger Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und deren Dachorganisation Disabled People' International (DPI) aktiv in den Prozess einmischen, um eine echte Stärkung der Rechte auf Selbstbestimmung und Teilhabe älterer Menschen zu erreichen.





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