BERLIN (kobinet)
Die Bundes-Regierung hat ein neues Gesetz beschlossen.
Die Bundes-Regierung leitet ganz Deutschland.
Sie macht Gesetze für alle Menschen im Land.
Das Gesetz heißt Pflege-Neu-Ordnungs-Gesetz.
Es soll regeln, wer wie viel für Pflege zahlt.
Wir nennen es hier PNOG.
Das PNOG soll Geld sparen.
Es geht um Geld für die Pflege-Versicherung.
Die Pflege-Versicherung zahlt Geld, wenn man Hilfe braucht.
Alle Menschen zahlen jeden Monat etwas dafür ein.
So können Menschen mit Pflege-Bedarf Hilfe bekommen.
Beauftragte für Menschen mit Behinderung kritisieren das Gesetz.
Ein Beauftragter ist eine Person mit einer besonderen Aufgabe.
Es gibt Beauftragte beim Bund und in jedem Bundes-Land.
Sie kümmern sich um die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Diese Beauftragten vertreten den Bund und die Länder.
Der Bund ist die Regierung für ganz Deutschland.
Der Bund macht Gesetze für alle Bundes-Länder zusammen.
Die Beauftragten fordern: Das Gesetz muss überarbeitet werden.
Der Bundes-Tag muss das Gesetz genau prüfen.
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe von Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Die Beauftragten sagen: Das PNOG schadet Menschen mit Behinderung.
Das Gesetz gefährdet ihre Selbst-Bestimmung.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Man entscheidet selbst über sein Leben.
Niemand anderes entscheidet für einen.
Das Gesetz spart kein Geld.
Es verschiebt das Geld nur an andere Stellen.
Das Geld geht dann direkt an Menschen mit Pflege-Bedarf.
Aber Pflege-Einrichtungen bekommen dann weniger Geld.
Das ist ein Problem.
Jürgen Dusel ist der Behindertenbeauftragte der Bundes-Regierung.
Er hilft Menschen mit Behinderung.
Er arbeitet dafür, dass ihre Rechte geschützt werden.
Jürgen Dusel sagt über das PNOG:
Dieses Gesetz ist kein Pflege-Gesetz.
Es ist ein Spar-Gesetz.
Angehörige pflegen andere Menschen.
Sie brauchen dabei Hilfe.
Angehörige sind Familien-Mitglieder.
Zum Beispiel Eltern, Kinder, Geschwister oder Partner.
Das Gesetz macht ihre Arbeit aber schwerer.
Pflege durch Angehörige ist sehr wichtig für Deutschland.
Angehörige leisten wichtige Arbeit.
Sie tragen viel Verantwortung.
Sie brauchen deshalb Unterstützung.
Unterstützung bedeutet hier: Der Staat hilft ihnen.
Zum Beispiel zahlt der Staat für eine Auszeit oder eine Ersatz-Pflege-Kraft.
Angehörige brauchen auch Flexibilität.
Flexibilität bedeutet: Sie können selbst entscheiden, wie sie helfen.
Es gibt eine Leistung namens Verhinderungs-Pflege.
Verhinderungs-Pflege bedeutet: Eine andere Person übernimmt kurz die Pflege.
So bekommen Angehörige eine Auszeit.
Ein Angehöriger wird zum Beispiel krank.
Dann übernimmt eine andere Person die Pflege.
Das PNOG kürzt diese Leistung.
Das ist falsch.
Es gefährdet das Pflege-System in Deutschland.
Das Pflege-System ist alles, was zur Pflege von Menschen gehört.
Dazu zählen Pflege-Heime, Pflege-Kräfte und die Pflege-Versicherung.
Alle Beauftragten für Menschen mit Behinderung sagen gemeinsam:
Das PNOG trifft viele Menschen sehr hart.
Diese Menschen haben schon jetzt weniger Geld.
Sie bekommen auch weniger Unterstützung.
Das Gesetz macht das Leben für sie noch schwerer.
Teilhabe und Inklusion sind Menschenrechte.
Menschenrechte sind Rechte für alle Menschen auf der Welt.
Alle Menschen haben diese Rechte gleich.
Teilhabe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Diese Rechte gelten immer.
Sie gelten auch dann, wenn wenig Geld vorhanden ist.
Die Beauftragten haben ein Positions-Papier geschrieben.
Ein Positions-Papier ist ein schriftliches Dokument.
Darin steht, was eine Gruppe denkt und fordert.
Das Positions-Papier erklärt mehr über das PNOG.
Foto: Pixabay/geralt
BERLIN (kobinet)
Gestern hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen kritisieren das Gesetz scharf und fordern eine grundlegende Überarbeitung im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren. Mit dem Gesetz sollen massive Einsparungen in der Pflegeversicherung erzielt werden, die aus Sicht der KBB die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen akut gefährden und dabei keine Kosten einsparen würden, sondern sie lediglich verlagern, und zwar in erster Linie auf die Pflegebedürftigen selbst und ihre Angehörigen, darüber hinaus auf Pflegekräfte und die Kassen von Ländern und Kommunen.
Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, zum Regierungsentwurf des PNOG: "Dieses Gesetz ist kein Pflegeneuordnungsgesetz, sondern ein Einspargesetz. Pflegende Angehörige brauchen Entlastung, keine zusätzlichen Belastungen. Die pflegenden Angehörigen sind das Rückgrat der Pflege in Deutschland, es ist eine Frage des Respektes und der Solidarität, ihnen so viel Unterstützung und Flexibilität zu bieten, dass sie diese unverzichtbare und verantwortungsvolle Arbeit leisten können. Wenn die häusliche Pflege weiter funktionieren soll, darf bei der Verhinderungspflege und anderen Leistungen nicht der Rotstift angesetzt werden. Wer hier kürzt, gefährdet unser Pflegesystem und damit eine Grundlage für Teilhabe und selbstbestimmtes Leben vieler Menschen mit Behinderungen."
Zusammenfassend konstatieren die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in ihrer Stellungnahme: "Die Maßnahmen treffen viele Menschen, die ohnehin schon durch Kürzungsdebatten und Reformen bei Eingliederungshilfe, Gesundheitsversorgung sowie Kinder- und Jugendhilfe belastet sind. In der Summe gefährden diese Maßnahmen die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, indem sie die Grundprinzipien des Sozialstaats aushöhlen. Teilhabe und Inklusion sind Menschenrechte und kein Bonus, wenn Geld übrig ist."
Hier ist das detaillierte Positionspapier der KBB zum PNOG nachzulesen.
Foto: Pixabay/geralt
BERLIN (kobinet)
Gestern hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen kritisieren das Gesetz scharf und fordern eine grundlegende Überarbeitung im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren. Mit dem Gesetz sollen massive Einsparungen in der Pflegeversicherung erzielt werden, die aus Sicht der KBB die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen akut gefährden und dabei keine Kosten einsparen würden, sondern sie lediglich verlagern, und zwar in erster Linie auf die Pflegebedürftigen selbst und ihre Angehörigen, darüber hinaus auf Pflegekräfte und die Kassen von Ländern und Kommunen.
Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, zum Regierungsentwurf des PNOG: "Dieses Gesetz ist kein Pflegeneuordnungsgesetz, sondern ein Einspargesetz. Pflegende Angehörige brauchen Entlastung, keine zusätzlichen Belastungen. Die pflegenden Angehörigen sind das Rückgrat der Pflege in Deutschland, es ist eine Frage des Respektes und der Solidarität, ihnen so viel Unterstützung und Flexibilität zu bieten, dass sie diese unverzichtbare und verantwortungsvolle Arbeit leisten können. Wenn die häusliche Pflege weiter funktionieren soll, darf bei der Verhinderungspflege und anderen Leistungen nicht der Rotstift angesetzt werden. Wer hier kürzt, gefährdet unser Pflegesystem und damit eine Grundlage für Teilhabe und selbstbestimmtes Leben vieler Menschen mit Behinderungen."
Zusammenfassend konstatieren die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in ihrer Stellungnahme: "Die Maßnahmen treffen viele Menschen, die ohnehin schon durch Kürzungsdebatten und Reformen bei Eingliederungshilfe, Gesundheitsversorgung sowie Kinder- und Jugendhilfe belastet sind. In der Summe gefährden diese Maßnahmen die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, indem sie die Grundprinzipien des Sozialstaats aushöhlen. Teilhabe und Inklusion sind Menschenrechte und kein Bonus, wenn Geld übrig ist."
Hier ist das detaillierte Positionspapier der KBB zum PNOG nachzulesen.





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