Berlin (kobinet)
Das NETZ-WERK ARTIKEL 3 ist ein Verein.
Ein Verein ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen arbeiten zusammen für ein Ziel.
Der Verein setzt sich für Menschen mit Behinderung ein.
Der Verein prüft Bescheide der Berliner Bezirks-Ämter.
Ein Bescheid ist eine Entscheidung von einem Amt.
Die Entscheidung kommt als Brief.
Ein Bezirks-Amt ist eine Behörde in einem Stadt-Teil.
Das Bezirks-Amt kümmert sich um Aufgaben in diesem Stadt-Teil.
Der Partizipations-Fonds fördert dieses Projekt.
Partizipations-Fonds bedeutet: Geld vom Land Berlin für Mitmach-Projekte.
Partizipation bedeutet: Mit-machen und mit-bestimmen.
Manchmal wollen Eigentümer ihre Räume anders nutzen.
Ein Eigentümer ist eine Person, der etwas gehört.
Zum Beispiel gehört ihr ein Haus oder ein Grundstück.
Zum Beispiel soll aus einem Büro eine Arzt-Praxis werden.
Dann muss die Arzt-Praxis barriere-frei sein.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können den Ort nutzen.
Es gibt keine Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
Ein Roll-Stuhl ist ein Sessel mit Rädern.
Menschen fahren damit, wenn sie nicht gehen können.
Das gilt auch für Menschen im Roll-Stuhl.
Das gilt auch für Menschen mit Einschränkungen.
Einschränkungen bedeutet: Ein Mensch kann manche Dinge nicht so gut.
Zum Beispiel kann er nicht gut laufen oder sehen.
Manchmal erlauben Bezirks-Ämter trotzdem Ausnahmen.
Die Eigentümer sagen dann: Barriere-Freiheit ist zu teuer.
Dann müssen die Räume nicht barriere-frei sein.
Das NETZ-WERK ARTIKEL 3 findet diese Ausnahmen falsch.
Der Verein legt gegen solche Bescheide Widerspruch ein.
Widerspruch bedeutet: Der Verein sagt offiziell, er ist nicht einverstanden.
In besonderen Fällen klagt der Verein vor Gericht.
Ein Gericht ist ein Ort.
Dort entscheiden Menschen über Recht und Unrecht.
Das ist kein Einzel-Fall.
Das passiert sehr oft in Berlin.
Seit dem Jahr 1999 gibt es in Berlin ein Gesetz.
Seitdem bekommen 15 Verbände die Bescheide der Bezirks-Ämter.
Ein Verband ist eine Gruppe von Vereinen.
Sie arbeiten gemeinsam für ein Ziel.
Jeden Monat sind das 10 bis 15 Bescheide.
Bis jetzt hatte kein Verband genug Zeit.
Keiner konnte die Bescheide genau prüfen.
Das NETZ-WERK ARTIKEL 3 hat das bisher ehrenamtlich gemacht.
Ehrenamtlich bedeutet: Jemand hilft anderen freiwillig.
Die Person bekommt dafür kein Geld.
Jetzt kann der Verein eine Verwaltungs-Kraft einstellen.
Eine Verwaltungs-Kraft ist eine Person, die Büro-Arbeit macht.
Die Person kümmert sich um Briefe und Papiere.
Das NETZ-WERK ARTIKEL 3 will mit den Bezirks-Ämtern sprechen.
Der Verein möchte früher einbezogen werden.
Das soll früh passieren.
Die Behörde soll noch keine Ausnahme genehmigt haben.
Genehmigt bedeutet: Eine Behörde sagt Ja zu etwas.
Dann darf die Sache gemacht werden.
Es gibt schon erste Erfolge.
Eine Sport-Halle wurde doch barriere-frei gebaut.
Das war vorher nicht geplant.
Foto: NETZWERK ARTIKEL 3
Berlin (kobinet)
"Die Bezirksämter von Berlin müssen künftig mit deutlichem Widerspruch rechnen, wenn sie Abstriche von der Barrierefreiheit zulassen." So kommentiert Dr. Sigrid Arnade den heutigen Start eines Projekts des NETZWERK ARTIKEL 3, das aus Mitteln des Berliner Partizipationsfonds gefördert wird. Im Rahmen des Projekts sollen die Bescheide der zwölf Berliner Bezirksämter geprüft werden, mit denen gestattet wird, von der Barrierefreiheit abzuweichen. Das kommt nach Angaben der Vorstandsfrau des NETZWERK ARTIKEL 3, Sigrid Arnade, vor allem bei sogenannten Nutzungsänderungen vor: "Beispielsweise soll in Räumen, die bislang als Büro genutzt wurden, eine Arztpraxis untergebracht werden," erläutert sie. "Häufig behauptet die Bauherrschaft dann, dass eine barrierefreie Erschließung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre. Und schon erlaubt die jeweilige Bauaufsicht, dass die Arztpraxis nicht barrierefrei zugänglich sein muss." Gegen solche Bescheide will das NETZWERK ARTIKEL 3 Widerspruch einlegen, in Einzelfällen die Berliner Schlichtungsstelle einschalten oder sogar den Klageweg beschreiten.
Bereits seit 1999 erhalten alle 15 Verbände, die im Landesbehindertenbeirat von Berlin die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten, diese Abweichungsbescheide. Monatlich handelt es sich um 10 bis 15 solcher Dokumente. Bislang hatte keiner der beteiligten Verbände die Kapazitäten, dieses Thema weiterzuverfolgen. Seit einiger Zeit legt das NETZWERK ARTIKEL 3 sporadisch Widerspruch ein, beschäftigt sich mit den Bauunterlagen und begründet die Widersprüche. "Die gesamte Arbeit wird rein ehrenamtlich geleistet," erklärt Sigrid Arnade. "Die Förderung durch den Partizipationsfonds gibt uns aber nun die Möglichkeit, eine Verwaltungskraft zu beschäftigen und uns dadurch zu entlasten."
Ziel des Projekts ist es laut Arnade auch, die Bezirksämter zu sensibilisieren. "Am besten wäre es, wenn wir bereits einbezogen würden, bevor solche Abweichungen von der Barrierefreiheit genehmigt werden." Erste Erfolge des Engagements sind schon zu verzeichnen, wie die – entgegen erster Planungen – nun doch barrierefreie Einrichtung einer Sporthalle oder der geplante Austausch mit den Bauaufsichten der Bezirksämter. Der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen Sargon Lang aus Spandau ist beeindruckt: "Stark! Ihr habt schon jetzt mehr bewegt als wir alle in den letzten 10 Jahren."
Das NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V. ist ein bundesweit arbeitendes Netzwerk von engagierten Einzelpersonen und Gleichstellungsinitiativen, das sich einer menschenrechtsorientierten Sichtweise von Behindertenpolitik verschrieben hat.
Foto: NETZWERK ARTIKEL 3
Berlin (kobinet)
"Die Bezirksämter von Berlin müssen künftig mit deutlichem Widerspruch rechnen, wenn sie Abstriche von der Barrierefreiheit zulassen." So kommentiert Dr. Sigrid Arnade den heutigen Start eines Projekts des NETZWERK ARTIKEL 3, das aus Mitteln des Berliner Partizipationsfonds gefördert wird. Im Rahmen des Projekts sollen die Bescheide der zwölf Berliner Bezirksämter geprüft werden, mit denen gestattet wird, von der Barrierefreiheit abzuweichen. Das kommt nach Angaben der Vorstandsfrau des NETZWERK ARTIKEL 3, Sigrid Arnade, vor allem bei sogenannten Nutzungsänderungen vor: "Beispielsweise soll in Räumen, die bislang als Büro genutzt wurden, eine Arztpraxis untergebracht werden," erläutert sie. "Häufig behauptet die Bauherrschaft dann, dass eine barrierefreie Erschließung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre. Und schon erlaubt die jeweilige Bauaufsicht, dass die Arztpraxis nicht barrierefrei zugänglich sein muss." Gegen solche Bescheide will das NETZWERK ARTIKEL 3 Widerspruch einlegen, in Einzelfällen die Berliner Schlichtungsstelle einschalten oder sogar den Klageweg beschreiten.
Bereits seit 1999 erhalten alle 15 Verbände, die im Landesbehindertenbeirat von Berlin die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten, diese Abweichungsbescheide. Monatlich handelt es sich um 10 bis 15 solcher Dokumente. Bislang hatte keiner der beteiligten Verbände die Kapazitäten, dieses Thema weiterzuverfolgen. Seit einiger Zeit legt das NETZWERK ARTIKEL 3 sporadisch Widerspruch ein, beschäftigt sich mit den Bauunterlagen und begründet die Widersprüche. "Die gesamte Arbeit wird rein ehrenamtlich geleistet," erklärt Sigrid Arnade. "Die Förderung durch den Partizipationsfonds gibt uns aber nun die Möglichkeit, eine Verwaltungskraft zu beschäftigen und uns dadurch zu entlasten."
Ziel des Projekts ist es laut Arnade auch, die Bezirksämter zu sensibilisieren. "Am besten wäre es, wenn wir bereits einbezogen würden, bevor solche Abweichungen von der Barrierefreiheit genehmigt werden." Erste Erfolge des Engagements sind schon zu verzeichnen, wie die – entgegen erster Planungen – nun doch barrierefreie Einrichtung einer Sporthalle oder der geplante Austausch mit den Bauaufsichten der Bezirksämter. Der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen Sargon Lang aus Spandau ist beeindruckt: "Stark! Ihr habt schon jetzt mehr bewegt als wir alle in den letzten 10 Jahren."
Das NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V. ist ein bundesweit arbeitendes Netzwerk von engagierten Einzelpersonen und Gleichstellungsinitiativen, das sich einer menschenrechtsorientierten Sichtweise von Behindertenpolitik verschrieben hat.





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