MÜNCHEN (kobinet)
Der Landes-Verband Bayern der Gehörlosen hat einen Brief geschrieben.
Der Landes-Verband Bayern der Gehörlosen ist eine Gruppe.
Die Gruppe setzt sich für gehörlose Menschen in Bayern ein.
Der Brief ging an den Bayerischen Land-Tag.
Der Land-Tag ist das Parlament von Bayern.
Dort machen Politiker Gesetze für Bayern.
In dem Brief geht es um einen Plan.
Der Plan soll Arzt-Besuche in Bayern besser machen.
2 Parteien haben den Plan vorgeschlagen.
Das sind CSU und FREIE WÄHLER.
CSU bedeutet: Christlich-Soziale Union in Bayern.
Der Landes-Verband findet den Plan gut.
In Bayern leben etwa 10.000 gehörlose Menschen.
Viele nutzen die Deutsche Gebärden-Sprache.
Gebärden-Sprache spricht man mit den Händen und dem Gesicht.
Gehörlose Menschen nutzen Gebärden-Sprache statt gesprochener Sprache.
Viele Ärzte verstehen Gebärden-Sprache nicht.
Das kann die Behandlung unsicher machen.
Behandlung bedeutet: Ein Arzt hilft einem kranken Menschen.
Marcus Willam ist der Vorsitzende des Landes-Verbands.
Ein Vorsitzender ist der Chef einer Gruppe.
Marcus Willam sagt: Wer den Arzt nicht versteht, wird nicht sicher versorgt.
Gute Kommunikation schützt Patienten.
Kommunikation bedeutet: Menschen tauschen Informationen aus.
Das geht zum Beispiel durch Sprechen oder durch Gebärden-Sprache.
Ein Patient ist ein kranker Mensch beim Arzt.
Viele gehörlose Menschen wohnen in Wohn-Einrichtungen.
Eine Wohn-Einrichtung ist ein Haus zum Wohnen.
Dort leben Menschen zusammen und bekommen Hilfe.
In diesen Häusern sollen Ärzte regelmäßig vorbeikommen.
Das ist besser für die Gesundheit der Bewohner.
Dafür braucht es Dolmetscher für Gebärden-Sprache.
Ein Dolmetscher übersetzt zwischen 2 Sprachen.
Zum Beispiel von Gebärden-Sprache in gesprochene Sprache.
Die Kosten dafür sollen klar geregelt sein.
Es soll ein Modell-Projekt für HNO-Ärzte geben.
HNO-Ärzte heißen auch Hals-Nasen-Ohren-Ärzte.
Sie helfen bei Problemen mit dem Hören.
Ein Modell-Projekt ist eine neue Idee zum Ausprobieren.
Man testet, ob die Idee gut funktioniert.
Diese Ärzte sollen Eltern von gehörlosen Kindern informieren.
Gebärden-Sprache hilft Kindern, früh eine Sprache zu lernen.
Die Ärzte sollen Eltern zeigen, wo sie Hilfe bekommen.
Das sind zum Beispiel Beratungs-Stellen.
Eine Beratungs-Stelle ist ein Ort für Hilfe.
Dort bekommen Menschen Antworten auf ihre Fragen.
Bayern gibt manchmal Geld an Arzt-Praxen.
Das nennt man fördern.
Dann muss Bayern auch Regeln setzen.
Die Praxen sollen ohne Hindernisse erreichbar sein.
Man soll Termine schriftlich oder im Internet buchen können.
Außerdem soll es Technik für Video-Dolmetschen geben.
Video-Dolmetschen bedeutet: Ein Dolmetscher hilft per Video-Anruf.
So können gehörlose Menschen auch von zu Hause Hilfe bekommen.
Der Landes-Verband macht weiter bei den Gesprächen im Land-Tag mit.
Den vollständigen Brief gibt es hier: www.lvby.de/stellungnahme
Foto: Landesverband Bayern der Gehörlosen
MÜNCHEN (kobinet)
Der Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V. (LVBYGL) hat in einer Stellungnahme an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention des Bayerischen Landtags das Antragspaket "Ambulante medizinische Versorgung zukunftsfit sichern" der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER begrüßt. Für die rund 10.000 gehörlosen Menschen in Bayern sei nicht allein die Zahl der Praxen entscheidend, sondern die Kommunikation, betont der Verband. "Wer Beschwerden nicht schildern und Erklärungen nicht verstehen kann, wird nicht sicher versorgt", sagt Marcus Willam, Landesvorsitzender des LVBYGL. "Kommunikationssicherheit ist Patientensicherheit."
Besonders begrüßt der LVBYGL den Antrag zur hausärztlichen Versorgung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Viele gehörlose und taubblinde Menschen lebten dort, zum Teil mit mehreren hundert Bewohnerinnen und Bewohnern. Regelmäßige Hausbesuche könnten ihre Versorgung verbessern und zu ihrem Schutz beitragen. Kooperationsverträge sollen daher den Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern für Deutsche Gebärdensprache und taktile Gebärdensprache ausdrücklich regeln, inklusive verlässlicher Kostenübernahme.
Im Rahmen eines HNO-Modellprojekts sollen HNO-Ärztinnen und -Ärzte als erste Anlaufstelle für Eltern gehörloser Kinder vermitteln, dass die Deutsche Gebärdensprache Kindern von Anfang an einen sicheren Spracherwerb ermöglicht. Zudem sollen sie Eltern auf die Beratung durch die Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft sowie auf den Hausgebärdensprachkurs hinweisen.
Wo der Freistaat Praxisgründungen fördert, soll er einfache Standards für barrierefreie Kommunikation setzen, etwa die Möglichkeit zur schriftlichen oder Online-Terminvereinbarung sowie die technische Ausstattung für Videodolmetschen.
Der LVBYGL bringt sich in die weiteren Beratungen und Anhörungen des Ausschusses ein. Die vollständige Stellungnahme ist unter www.lvby.de/stellungnahme abrufbar.
Foto: Landesverband Bayern der Gehörlosen
MÜNCHEN (kobinet)
Der Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V. (LVBYGL) hat in einer Stellungnahme an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention des Bayerischen Landtags das Antragspaket "Ambulante medizinische Versorgung zukunftsfit sichern" der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER begrüßt. Für die rund 10.000 gehörlosen Menschen in Bayern sei nicht allein die Zahl der Praxen entscheidend, sondern die Kommunikation, betont der Verband. "Wer Beschwerden nicht schildern und Erklärungen nicht verstehen kann, wird nicht sicher versorgt", sagt Marcus Willam, Landesvorsitzender des LVBYGL. "Kommunikationssicherheit ist Patientensicherheit."
Besonders begrüßt der LVBYGL den Antrag zur hausärztlichen Versorgung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Viele gehörlose und taubblinde Menschen lebten dort, zum Teil mit mehreren hundert Bewohnerinnen und Bewohnern. Regelmäßige Hausbesuche könnten ihre Versorgung verbessern und zu ihrem Schutz beitragen. Kooperationsverträge sollen daher den Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern für Deutsche Gebärdensprache und taktile Gebärdensprache ausdrücklich regeln, inklusive verlässlicher Kostenübernahme.
Im Rahmen eines HNO-Modellprojekts sollen HNO-Ärztinnen und -Ärzte als erste Anlaufstelle für Eltern gehörloser Kinder vermitteln, dass die Deutsche Gebärdensprache Kindern von Anfang an einen sicheren Spracherwerb ermöglicht. Zudem sollen sie Eltern auf die Beratung durch die Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft sowie auf den Hausgebärdensprachkurs hinweisen.
Wo der Freistaat Praxisgründungen fördert, soll er einfache Standards für barrierefreie Kommunikation setzen, etwa die Möglichkeit zur schriftlichen oder Online-Terminvereinbarung sowie die technische Ausstattung für Videodolmetschen.
Der LVBYGL bringt sich in die weiteren Beratungen und Anhörungen des Ausschusses ein. Die vollständige Stellungnahme ist unter www.lvby.de/stellungnahme abrufbar.





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