BERLIN (kobinet)
Der VdK hilft Menschen mit Behinderung.
Der VdK hilft auch kranken Menschen.
Der VdK ist ein großer Sozial-Verband in Deutschland.
Ein Sozial-Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Die Gruppe hilft anderen Menschen mit Problemen.
Der VdK fordert jetzt eine Übergangs-Frist.
Eine Übergangs-Frist ist ein Zeitraum.
In dieser Zeit kann man sich auf neue Regeln vorbereiten.
Diese Frist soll mindestens 5 Jahre lang sein.
Es geht um die Rente mit 45 Jahren.
Rente mit 45 Jahren bedeutet: Wer 45 Jahre gearbeitet hat, geht früher in Rente.
Renten-Geld ist das Geld, das man im Alter bekommt.
Man bekommt es, wenn man nicht mehr arbeitet.
Früher in Rente bedeutet hier: ohne Abzüge beim Renten-Geld.
Abzüge bedeutet: Man bekommt weniger Renten-Geld ausgezahlt.
Ein Teil des Geldes wird weggenommen.
Die Regierung will diese Möglichkeit abschaffen.
Eine Regierung leitet ein Land.
Die Regierung besteht aus Politikern und einem Chef.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:
Die VdK-Präsidentin ist die Chefin vom VdK.
Das Abschaffen dieser Rente ist ein harter Einschnitt.
Einschnitt bedeutet: Etwas Wichtiges ändert sich für viele Menschen.
Viele Menschen bekommen dadurch weniger Renten-Geld.
Das verändert ihre Lebens-Planung sehr stark.
Viele Menschen planen ihr ganzes Leben auf diese Rente.
Besonders betroffen sind Menschen, die bald in Rente wollen.
Das sind vor allem Menschen, die 1964 oder früher geboren wurden.
Wer 1962 geboren wurde, kann jetzt mit 64 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.
Die Regierung will diese Möglichkeit abschaffen.
Verena Bentele kritisiert die Pläne der Regierung.
Kritisieren bedeutet: Man sagt, dass etwas falsch oder schlecht ist.
Man ist nicht einverstanden damit.
Sie sagt: Plötzliche Änderungen beim Renten-Geld sind nicht in Ordnung.
Manche Menschen haben ihr ganzes Leben lang hart gearbeitet.
Diese Menschen werden dadurch benachteiligt.
Benachteiligt bedeutet: Sie haben weniger Vorteile als andere.
Bentele warnt auch vor weiteren Problemen.
Viele Menschen wechseln dann früher in die Erwerbs-minderungs-Rente.
Erwerbs-minderungs-Rente ist Geld vom Staat.
Menschen bekommen es, wenn sie wegen Krankheit nicht mehr arbeiten können.
Oder noch mehr ältere Menschen werden arbeitslos.
Das ist schlecht für die Betroffenen.
Und es kostet den Staat mehr Geld.
Bentele nennt ein Beispiel für betroffene Menschen.
Eine 55-jährige Alten-pflegerin soll bis 65 arbeiten.
Eine Alten-pflegerin ist eine Frau.
Sie hilft alten Menschen bei der Pflege und im Alltag.
Das ist für sie oft sehr schwer.
Manche Berufe sind sehr anstrengend für den Körper.
Diese Menschen brauchen besondere Unterstützung.
Arbeit muss für ältere Menschen gesünder werden.
Es braucht gute Hilfe vom Arzt und im Beruf.
Firmen und die Regierung müssen dabei helfen.
Ältere Beschäftigte sind wertvoll für die Unternehmen.
Beschäftigte sind Menschen, die einen Job haben.
Ein Unternehmen ist eine Firma.
Dort arbeiten Menschen und verdienen Geld.
Ältere Beschäftigte bringen viel Erfahrung mit.
Sie sind eine wichtige Unterstützung für Unternehmen.
Foto: VdK Deutschland
BERLIN (kobinet)
Der Sozialverband VdK fordert im Rahmen der aktuellen Rentendebatte eine Übergangsfrist von mindestens fünf Jahren bei der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte, die Abschaffung sei ein harter Einschnitt in die Lebensplanung vieler rentennaher Beschäftigter. Eine Fünf-Jahres-Frist könnte wertvolle Zeit und mehr Spielraum im Übergang zwischen Arbeitsleben und Ruhestand schaffen. Die diskutierte Frist betrifft die rentennahen und geburtenstarken Jahrgänge ab 1964. Aktuell kann der Jahrgang 1962 mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Wer nach 45 Versicherungsjahren kurz vor Rentenbeginn steht, soll laut VdK noch nach altem Recht abschlagsfrei in Rente gehen können. Jüngere Jahrgänge, die weiter vom Renteneintritt entfernt sind, wären dagegen von der Streichung dieser Rentenart betroffen und müssten mit hohen Abschlägen rechnen.
Verena Bentele kritisierte, dass abrupte Kürzungen, willkürliche Fristen und Stichtage im Rentenrecht nicht zu vermitteln seien und sie griffen besonders tief in die Lebensplanung von Leistungsträgern ein. Regierung und Parlament dürften sich hier nicht verkalkulieren. Übergangsfristen und passgenaue Ersatzlösungen für gesundheitlich belastete Beschäftigte seien ausschlaggebend für die Akzeptanz des neuen Rentenpakets der Bundesregierung.
Mit den aktuellen Plänen der Regierung drohe ein massenhaftes Ausweichen in die Erwerbsminderungsrente oder ein jäher Anstieg der Arbeitslosenquote in dieser Altersklasse, warnte die VdK-Präsidentin. Dies könnte zu herben finanziellen Einbußen und Verdruss nach einem langen Arbeitsleben führen.
Bentele verwies auf die Situation älterer Beschäftigter, insbesondere in körperlich belastenden Berufen: "Eine 55-jährige Altenpflegerin oder Verkäuferin weiß oft heute schon nicht, wie sie bis 65, geschweige denn bis 68 durchhalten soll." Politik und Unternehmen müssten Arbeit altersgerecht gestalten, inklusive guter medizinischer und beruflicher Rehabilitation. Ältere Beschäftigte seien keine Kostenfaktoren, sondern eine wichtige Ressource in den Betrieben. "Wer gesundes Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze fördert, unterstützt die Menschen und entlastet die Rentenkasse. Wer Älteren mit höheren Altersgrenzen und Abschlägen droht, verunsichert", so Bentele.
Foto: VdK Deutschland
BERLIN (kobinet)
Der Sozialverband VdK fordert im Rahmen der aktuellen Rentendebatte eine Übergangsfrist von mindestens fünf Jahren bei der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte, die Abschaffung sei ein harter Einschnitt in die Lebensplanung vieler rentennaher Beschäftigter. Eine Fünf-Jahres-Frist könnte wertvolle Zeit und mehr Spielraum im Übergang zwischen Arbeitsleben und Ruhestand schaffen. Die diskutierte Frist betrifft die rentennahen und geburtenstarken Jahrgänge ab 1964. Aktuell kann der Jahrgang 1962 mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Wer nach 45 Versicherungsjahren kurz vor Rentenbeginn steht, soll laut VdK noch nach altem Recht abschlagsfrei in Rente gehen können. Jüngere Jahrgänge, die weiter vom Renteneintritt entfernt sind, wären dagegen von der Streichung dieser Rentenart betroffen und müssten mit hohen Abschlägen rechnen.
Verena Bentele kritisierte, dass abrupte Kürzungen, willkürliche Fristen und Stichtage im Rentenrecht nicht zu vermitteln seien und sie griffen besonders tief in die Lebensplanung von Leistungsträgern ein. Regierung und Parlament dürften sich hier nicht verkalkulieren. Übergangsfristen und passgenaue Ersatzlösungen für gesundheitlich belastete Beschäftigte seien ausschlaggebend für die Akzeptanz des neuen Rentenpakets der Bundesregierung.
Mit den aktuellen Plänen der Regierung drohe ein massenhaftes Ausweichen in die Erwerbsminderungsrente oder ein jäher Anstieg der Arbeitslosenquote in dieser Altersklasse, warnte die VdK-Präsidentin. Dies könnte zu herben finanziellen Einbußen und Verdruss nach einem langen Arbeitsleben führen.
Bentele verwies auf die Situation älterer Beschäftigter, insbesondere in körperlich belastenden Berufen: "Eine 55-jährige Altenpflegerin oder Verkäuferin weiß oft heute schon nicht, wie sie bis 65, geschweige denn bis 68 durchhalten soll." Politik und Unternehmen müssten Arbeit altersgerecht gestalten, inklusive guter medizinischer und beruflicher Rehabilitation. Ältere Beschäftigte seien keine Kostenfaktoren, sondern eine wichtige Ressource in den Betrieben. "Wer gesundes Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze fördert, unterstützt die Menschen und entlastet die Rentenkasse. Wer Älteren mit höheren Altersgrenzen und Abschlägen droht, verunsichert", so Bentele.





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