BONN (kobinet)
Menschen mit Behinderung machen sich Sorgen.
Sie hören von möglichen Kürzungen.
Kürzungen bedeutet: Es gibt weniger Geld als vorher.
Der Sozial-Bereich ist ein Bereich, in dem Menschen Hilfe bekommen.
Zum Beispiel Geld vom Staat oder Hilfe bei der Arbeit.
Auch Familien sind besorgt.
Pflegende Angehörige sind auch besorgt.
Pflegende Angehörige sind Menschen, die andere pflegen.
Sie kümmern sich um kranke Familien-Mitglieder.
Viele Menschen nutzen Hilfs-Angebote nicht.
Hilfs-Angebote sind Hilfen für Menschen in schwierigen Situationen.
Diese Hilfen machen das Leben leichter.
Das zeigt eine Studie der Aktion Mensch.
Eine Studie ist eine genaue Untersuchung.
Viele Menschen kennen die Hilfs-Angebote nicht.
Oder die Beantragung ist zu schwierig.
Beantragung bedeutet: Man fragt beim Amt nach Hilfe.
Man füllt dafür ein Formular aus.
Die Aktion Mensch hat einen Familien-Ratgeber.
Dieser Ratgeber ist barriere-frei.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können ihn nutzen.
Der Ratgeber erklärt staatliche Hilfs-Angebote.
Die Texte sind in Einfacher Sprache geschrieben.
Manche Texte gibt es auch in Leichter Sprache.
Der Ratgeber erklärt viele wichtige Themen.
Zum Beispiel diese Themen:
- Schule
- Beruf
- Freizeit
- Barriere-Freiheit
- Rechte
- Wohnen
Auch diese Themen sind dabei:
- Beratung
- Kranken-Versicherung
- Pflege-Versicherung
Die Kranken-Versicherung zahlt Geld, wenn du zum Arzt gehst.
Alle Menschen zahlen jeden Monat Geld dafür ein.
Die Pflege-Versicherung zahlt Geld, wenn du Pflege brauchst.
Auch dafür zahlen alle Menschen jeden Monat Geld ein.
Die Aktion Mensch nennt 5 wenig bekannte Hilfs-Angebote.
Leistungen sind Hilfen oder Geld vom Staat.
1. Leistungen für Bildung und Teil-Habe
Teil-Habe bedeutet: Man macht im Alltag mit.
Man gehört dazu und ist Teil der Gesellschaft.
Familien mit wenig Geld können diese Leistungen nutzen.
Hier sind Dinge, die bezahlt werden können:
- Schul-Bedarf
- Lern-Förderung
- Fahr-Kosten zur Schule
- Mittag-Essen in Ganz-Tags-Schulen und Kitas
Schul-Bedarf sind Dinge für die Schule.
Zum Beispiel Hefte, Stifte oder Bücher.
Lern-Förderung ist extra Hilfe beim Lernen.
Zum Beispiel Nach-Hilfe-Stunden.
- Musik-Unterricht
- Beiträge für Sport-Vereine
- Eintritts-Gelder für Kultur-Veranstaltungen
Kultur-Veranstaltungen sind zum Beispiel Konzerte oder Theater-Stücke.
2. Kinder-Zuschlag
Familien mit wenig Geld bekommen Kinder-Geld.
Zusätzlich kann es den Kinder-Zuschlag geben.
Der Kinder-Zuschlag ist extra Geld vom Staat für Kinder.
Das sind bis zu 297 Euro pro Kind und Monat.
Diese Zahl gilt für das Jahr 2026.
3. Wohn-Geld
Wohn-Geld ist Geld vom Staat.
Das Geld hilft bei der Miete.
Miete ist das Geld, das man für seine Wohnung zahlt.
Menschen mit wenig Geld haben Anspruch auf Wohn-Geld.
Anspruch bedeutet: Man hat das Recht darauf.
In Deutschland haben etwa 2 Millionen Haushalte diesen Anspruch.
Ein Haushalt ist eine Wohnung mit den Menschen, die dort leben.
Menschen mit Schwer-Behinderung bekommen noch mehr Vorteile.
Eine Schwer-Behinderung ist eine starke Behinderung.
Ein Amt prüft das und stellt einen Ausweis aus.
Sie haben einen Frei-Betrag von 1.800 Euro pro Jahr.
Frei-Betrag bedeutet: Dieses Geld wird nicht angerechnet.
Man darf es behalten, ohne Nachteile zu haben.
Das kann zu mehr Wohn-Geld führen.
4. Soziale Absicherung für pflegende Angehörige
Menschen, die andere pflegen, haben besondere Rechte.
Die Pflege-Kasse zahlt für sie bestimmte Beiträge.
Beiträge sind Geld-Beträge, die regelmäßig gezahlt werden.
Die Pflege-Kasse ist eine Art gemeinsamer Geld-Topf.
Wer Pflege braucht, bekommt Geld aus diesem Topf.
Zum Beispiel zahlt die Pflege-Kasse diese Beiträge:
- Beiträge zur Renten-Versicherung
- Beiträge zur Unfall-Versicherung
- Beiträge zur Arbeitslosen-Versicherung
Bei der Renten-Versicherung zahlt man jeden Monat Geld ein.
Später bekommt man dieses Geld als Rente zurück.
Eine Unfall-Versicherung zahlt Geld nach einem Unfall.
Sie hilft zum Beispiel bei Arzt-Kosten.
Die Arbeitslosen-Versicherung hilft Menschen ohne Arbeit.
Wer keine Arbeit hat, bekommt für eine Zeit Geld.
5. Leistungen der Pflege-Versicherung
Menschen, die Pflege brauchen, können Hilfe bekommen.
Zum Beispiel Pflege zu Hause.
Oder Pflege im Pflege-Heim.
Ein Pflege-Heim ist ein Haus für Menschen, die viel Hilfe brauchen.
Dort wohnen sie zusammen mit anderen Menschen.
Die Pflege-Versicherung zahlt auch für Pflege-Hilfsmittel.
Pflege-Hilfsmittel sind Dinge, die bei der Pflege helfen.
Zum Beispiel ein spezielles Bett oder ein Roll-Stuhl.
Die Pflege-Versicherung zahlt auch für den Umbau der Wohnung.
Der Umbau macht die Wohnung barriere-frei.
Christina Marx spricht für die Aktion Mensch.
Sie sagt: Viele Menschen sind unsicher.
Sie denken an mögliche Kürzungen.
Wichtige Hilfs-Angebote werden oft nicht genutzt.
Manchmal kennen Menschen die Angebote nicht.
Manchmal ist die Beantragung zu schwierig.
Hilfe muss einfach und verständlich sein.
Die Aktion Mensch hat noch ein weiteres Angebot.
Es heißt: Weg-Weiser Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind dabei.
Niemand wird ausgeschlossen.
Den Weg-Weiser Inklusion gibt es auf YouTube.
Die Aktion Mensch fördert auch Vereine und Organisationen.
Fördern bedeutet: Man unterstützt etwas mit Geld.
Es gibt 3 neue Förder-Angebote.
Das erste heißt: Junge Menschen stärken.
Hier bekommen junge Menschen besondere Unterstützung.
Das zweite heißt: Sport und Kultur vor Ort.
Hier wird Sport und Kultur in der Nähe unterstützt.
Das dritte heißt: Arbeits-Plätze schaffen.
Das bedeutet: Menschen mit Behinderung bekommen Arbeit.
Das passiert in Inklusions-Unternehmen.
Ein Inklusions-Unternehmen ist ein Betrieb, in dem Menschen mit und ohne Behinderung zusammen arbeiten.
Das passiert auch in Zuverdienst-Betrieben.
Zuverdienst-Betriebe sind Betriebe mit besonderen Arbeits-Plätzen.
Menschen können dort zusätzlich Geld verdienen.
Foto: Aktion Mensch e. V.
BONN (kobinet)
Die aktuellen Debatten über Einsparungen im Sozialbereich verunsichern Menschen mit Behinderung, Familien und pflegende Angehörige. Gleichzeitig bleiben zahlreiche Unterstützungsangebote ungenutzt, wie eine Studie der Aktion Mensch zeigt. Der Grund: Viele Betroffene kennen die Leistungen nicht oder scheuen den bürokratischen Aufwand bei der Beantragung. Dabei hilft der barrierefreie Familienratgeber der Aktion Mensch. Er bietet Informationen zu staatlichen Hilfsangeboten in Einfacher und teils Leichter Sprache und deckt Themen wie Schule, Beruf, Freizeit, Barrierefreiheit, Rechte, Wohnen, Beratung sowie Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Die Aktion Mensch macht auf fünf wenig bekannte Unterstützungsangebote aufmerksam:
1. **Leistungen für Bildung und Teilhabe**: Familien mit geringem Einkommen können damit Schulbedarf, Lernförderung, Fahrtkosten, Mittagessen in Ganztagsschulen oder Kitas, Musikunterricht, Sportvereinbeiträge sowie Eintrittsgelder für Kulturveranstaltungen finanzieren.
2. **Kinderzuschlag**: Zusätzlich zum Kindergeld können Familien mit geringem Einkommen pro Kind monatlich bis zu 297 Euro (Stand 2026) erhalten.
3. **Wohngeld**: Menschen mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Wohngeld. Aktuell haben in Deutschland rund zwei Millionen Haushalte Anspruch darauf. Menschen mit Schwerbehinderung können zudem einen Freibetrag von 1.800 Euro pro Jahr von ihrem Jahres-Brutto-Einkommen abziehen, was zu einem höheren Wohngeld führen kann.
4. **Soziale Absicherung für pflegende Angehörige**: Pflegepersonen haben Anspruch auf Sozialleistungen wie Beiträge zur Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung, die von der Pflegekasse übernommen werden.
5. **Leistungen der Pflegeversicherung**: Pflegebedürftige können Leistungen für Pflege zu Hause oder im Pflegeheim, Pflegehilfsmittel oder Kosten für barrierefreie Umbauten des Wohnraums erhalten.
Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch, betont: "Aktuelle Diskussionen um Kürzungen verunsichern Menschen mit Behinderung und Familien. Gleichzeitig sehen wir, dass wichtige Unterstützungsleistungen nicht genutzt werden – entweder, weil sie zu wenig bekannt oder zu kompliziert in der Beantragung sind. Wer auf Hilfe angewiesen ist, braucht Klarheit statt Bürokratie. Deshalb müssen Informationen verständlich sein und Leistungen die Menschen tatsächlich erreichen."
Zusätzlich bietet die Aktion Mensch mit dem Wegweiser Inklusion auf YouTube ein Informationsangebot zu Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe. Für Vereine, Initiativen und soziale Organisationen gibt es zudem drei neue Förderangebote: "Junge Menschen stärken", "Sport und Kultur vor Ort" sowie "Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben".
Foto: Aktion Mensch e. V.
BONN (kobinet)
Die aktuellen Debatten über Einsparungen im Sozialbereich verunsichern Menschen mit Behinderung, Familien und pflegende Angehörige. Gleichzeitig bleiben zahlreiche Unterstützungsangebote ungenutzt, wie eine Studie der Aktion Mensch zeigt. Der Grund: Viele Betroffene kennen die Leistungen nicht oder scheuen den bürokratischen Aufwand bei der Beantragung. Dabei hilft der barrierefreie Familienratgeber der Aktion Mensch. Er bietet Informationen zu staatlichen Hilfsangeboten in Einfacher und teils Leichter Sprache und deckt Themen wie Schule, Beruf, Freizeit, Barrierefreiheit, Rechte, Wohnen, Beratung sowie Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Die Aktion Mensch macht auf fünf wenig bekannte Unterstützungsangebote aufmerksam:
1. **Leistungen für Bildung und Teilhabe**: Familien mit geringem Einkommen können damit Schulbedarf, Lernförderung, Fahrtkosten, Mittagessen in Ganztagsschulen oder Kitas, Musikunterricht, Sportvereinbeiträge sowie Eintrittsgelder für Kulturveranstaltungen finanzieren.
2. **Kinderzuschlag**: Zusätzlich zum Kindergeld können Familien mit geringem Einkommen pro Kind monatlich bis zu 297 Euro (Stand 2026) erhalten.
3. **Wohngeld**: Menschen mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Wohngeld. Aktuell haben in Deutschland rund zwei Millionen Haushalte Anspruch darauf. Menschen mit Schwerbehinderung können zudem einen Freibetrag von 1.800 Euro pro Jahr von ihrem Jahres-Brutto-Einkommen abziehen, was zu einem höheren Wohngeld führen kann.
4. **Soziale Absicherung für pflegende Angehörige**: Pflegepersonen haben Anspruch auf Sozialleistungen wie Beiträge zur Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung, die von der Pflegekasse übernommen werden.
5. **Leistungen der Pflegeversicherung**: Pflegebedürftige können Leistungen für Pflege zu Hause oder im Pflegeheim, Pflegehilfsmittel oder Kosten für barrierefreie Umbauten des Wohnraums erhalten.
Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch, betont: "Aktuelle Diskussionen um Kürzungen verunsichern Menschen mit Behinderung und Familien. Gleichzeitig sehen wir, dass wichtige Unterstützungsleistungen nicht genutzt werden – entweder, weil sie zu wenig bekannt oder zu kompliziert in der Beantragung sind. Wer auf Hilfe angewiesen ist, braucht Klarheit statt Bürokratie. Deshalb müssen Informationen verständlich sein und Leistungen die Menschen tatsächlich erreichen."
Zusätzlich bietet die Aktion Mensch mit dem Wegweiser Inklusion auf YouTube ein Informationsangebot zu Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe. Für Vereine, Initiativen und soziale Organisationen gibt es zudem drei neue Förderangebote: "Junge Menschen stärken", "Sport und Kultur vor Ort" sowie "Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben".





Lesermeinungen