Berlin (kobinet)
Am 25. September 2026 berät der Bundes-Rat über ein neues Gesetz.
Der Bundes-Rat vertritt die 16 Bundes-Länder in Berlin.
Die Mitglieder reden über neue Gesetze.
Der Bundes-Rat muss bei vielen Gesetzen zustimmen.
Das Gesetz heißt: Erstes Kinder- und Jugend-Hilfe-Struktur-Reform-Gesetz.
Kurz: KJHSRG.
Struktur-Reform bedeutet: Der Aufbau von etwas wird grundlegend verändert.
Viele Regeln und Abläufe werden neu geordnet.
Kinder- und Jugend-Hilfe bedeutet: Der Staat hilft Kindern und Jugendlichen.
Er gibt Geld und Unterstützung.
Die Bundes-Regierung hat dieses Gesetz vorgeschlagen.
Die Bundes-Regierung besteht aus dem Bundes-Kanzler und den Ministern.
Sie kümmern sich um die Politik in Deutschland.
Der Bundes-Rat muss dem Gesetz zustimmen.
Nur dann kann das Gesetz in Kraft treten.
In Kraft treten bedeutet: Das Gesetz gilt ab jetzt für alle.
Es gibt Beauftragte für Menschen mit Behinderungen.
Ein Beauftragter ist eine Person mit einer besonderen Aufgabe.
Diese Person kümmert sich um ein bestimmtes Thema.
Diese Beauftragten gibt es beim Bund und in den Ländern.
Diese Gruppe heißt: Konferenz der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Kurz: KBB.
Eine Konferenz ist ein Treffen.
Menschen sprechen dort über ein bestimmtes Thema.
Die KBB trifft sich 2 Mal im Jahr.
Immer ein anderes Bundes-Land leitet die Konferenz.
In diesem Halb-Jahr leitet Nieder-Sachsen die Konferenz.
Die KBB fordert: Das Gesetz muss verbessert werden.
Die KBB hat dazu ein Positions-Papier veröffentlicht.
Ein Positions-Papier ist ein schriftliches Dokument.
Darin steht, was eine Gruppe denkt und fordert.
Das geplante Gesetz hat 3 Ziele.
Erstens: Die Kinder- und Jugend-Hilfe soll handlungs-fähig bleiben.
Zweitens: Kommunen sollen mehr steuern können.
Kommunen sind Städte und Gemeinden.
Sie haben eigene Regeln für das Zusammen-Leben.
Drittens: Verfahren sollen einfacher werden.
Ein Verfahren ist ein geregelter Ablauf von Schritten.
Es gibt ein wichtiges Thema im Gesetz.
Das Thema heißt: Inklusive Lösung.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Inklusive Lösung bedeutet: Alle Kinder mit Behinderungen bekommen Hilfe aus einer Stelle.
Das gilt unabhängig davon, welche Behinderung das Kind hat.
Diesen Plan gibt die Bundes-Regierung jetzt auf.
Die KBB kritisiert das.
Die KBB sagt: Es besteht die Gefahr, dass gespart wird.
Einsparungen bedeutet: Es wird weniger Geld ausgegeben.
Bestimmte Leistungen werden dann gekürzt oder gestrichen.
Dann bekommen Kinder mit Behinderungen weniger Hilfe.
Jürgen Dusel ist der Behindertenbeauftragte der Bundes-Regierung.
Er hilft Menschen mit Behinderung.
Er arbeitet für die Bundes-Regierung.
Er fordert die Mitglieder des Bundes-Rates auf.
Er sagt: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen brauchen individuelle Hilfe.
Individuelle Hilfe bedeutet: Jede Person bekommt genau die Hilfe, die sie braucht.
Diese individuelle Hilfe darf nicht schlechter werden.
Er sagt weiter: Der Staat muss die Inklusive Lösung vollständig einführen.
Eltern von Kindern mit Behinderungen sollen alle Hilfen an einer Stelle bekommen.
Einsparungen dürfen nicht bei Kindern mit Behinderungen gemacht werden.
Die KBB stellt 8 Forderungen.
Hier sind die Forderungen:
Forderung 1:
Der Staat muss die Inklusive Lösung vollständig einführen.
Die Kinder- und Jugend-Hilfe soll für alle Kinder mit Behinderungen zuständig sein.
Forderung 2:
Manchmal ist das nicht sofort möglich.
Dann soll es eine Aufschub-Regelung geben.
Aufschub bedeutet: Etwas wird für eine bestimmte Zeit verschoben.
Diese Regelung muss begründet sein.
Diese Regelung muss klar begrenzt sein.
Forderung 3:
Es soll Bildungs-Assistenz für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen geben.
Bildungs-Assistenz bedeutet: Unterstützung beim Lernen und in der Schule.
Dieses Angebot soll überall in Deutschland vorhanden sein.
Forderung 4:
Es gibt Angebote für alle Kinder.
Diese Angebote dürfen die persönliche Hilfe nicht ersetzen.
Jedes Kind braucht auch seine eigene individuelle Hilfe.
Diese individuelle Hilfe darf nicht langsamer oder schlechter werden.
Forderung 5:
Bedarf bedeutet: Was braucht ein Kind?
Der Bedarf jedes Kindes muss genau festgestellt werden.
Verbindlich bedeutet: Das ist verpflichtend und gilt für alle.
Der Bedarf muss verbindlich festgestellt werden.
Jemand muss die Hilfe-Planung regelmäßig prüfen.
Forderung 6:
Inklusive Bildung bedeutet: Alle Kinder lernen gemeinsam.
Auch Kinder mit Behinderungen lernen gemeinsam mit anderen.
Der Staat muss inklusive Bildung dauerhaft finanzieren.
Transparent bedeutet: klar und verständlich für alle.
Die Finanzierung muss transparent sein.
Die Bundes-Länder und Schul-Träger sind dafür verantwortlich.
Ein Schul-Träger ist verantwortlich für eine Schule.
Er sorgt zum Beispiel für Geld und für Gebäude.
Forderung 7:
Der Gesetzgeber muss klar regeln, welches Gericht zuständig ist.
Ein Gericht ist ein Ort.
Dort entscheiden Menschen über Recht und Unrecht.
Manchmal gibt es Streit.
Der Streit geht um Hilfen für junge Menschen mit Behinderungen.
Dann sollen Sozial-Gerichte entscheiden.
Sozial-Gerichte sind besondere Gerichte in Deutschland.
Sie entscheiden bei Streit über Hilfen vom Staat.
Zum Beispiel bei Pflege oder Behinderung.
Forderung 8:
Es soll Modell-Vorhaben geben.
Ein Modell-Vorhaben ist ein besonderes Projekt.
Es wird zuerst ausprobiert.
Dann schaut man, ob es gut funktioniert.
Fachleute sollen diese Projekte wissenschaftlich begleiten.
Wissenschaftlich bedeutet: Man untersucht etwas sehr genau.
Man prüft alles und schreibt die Ergebnisse auf.
Diese Projekte dürfen die Inklusive Lösung nicht ersetzen.
Hier findest du das Positions-Papier der KBB: Positions-Papier der KBB zum KJHSRG
Dazu gehören der Beauftragte des Bundes und die Beauftragten aller 16 Bundes-Länder.
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet)
Am 25. September 2026 wird der Bundesrat den Entwurf der Bundesregierung eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) beraten. Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) fordern die Mitglieder des Bundesrates auf, in wesentlichen Punkten Nachbesserungen von der Bundesregierung zu verlangen und veröffentlichen dazu ein gemeinsames Positionspapier. Eine Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz ist für das weitere Gesetzgebungsverfahren nötig.
Der Regierungsentwurf soll die Handlungsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe sichern, kommunale Steuerungsmöglichkeiten stärken und Verfahren effizienter gestalten. Dabei fokussiert der Entwurf vor allem auf Konsolidierung und Kostendämpfung, infrastrukturelle Regelangebote und Verfahrensvereinfachung für Leistungsträger und Behörden. Die Inklusive Lösung, mit der Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von der Art der Behinderung unter dem Dach der Jugendhilfe zusammengeführt werden sollten, wird aufgegeben und durch eine unverbindliche Erprobungsklausel ersetzt. Nach Ansicht der KBB besteht die Gefahr, dass geplante Einsparungen auf Kosten individueller Bedarfe von Kindern mit Behinderungen durchgeführt werden sollen. Die KBB fordert deshalb eine verbindliche und personenzentrierte Bedarfsermittlung und Hilfeplanung.
Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, fordert die Mitglieder des Bundesrates auf: "Wenn wir heute an der Bedarfsermittlung und individuellen Ansprüchen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen rütteln, dann ist das eine tiefe Zäsur in der Inklusionspolitik, die wir seit Ratifizierung der UN-BRK 2009 in Deutschland verfolgt haben. Infrastrukturelle Angebote sind gut, aber sie können bedarfsgerechte, individuelle Leistungsansprüche nicht ersetzen. Auch müssen wir auf eine vollständige und verbindliche Umsetzung der Inklusiven Lösung mit Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe bestehen, die für Eltern von Kindern mit Behinderungen Leistungen aus einer Hand bietet - unabhängig von der Art der Behinderung. Ich appelliere an die Mitglieder des Bundesrates, dafür zu sorgen, dass Inklusion in Deutschland nicht noch weiter unter Druck gerät und Einsparungen auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen vorgenommen werden!"
Die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder fordert in ihrem Positionspapier insbesondere:
• die vollständige und verbindliche Einführung der Inklusiven Lösung mit Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe;
• hilfsweise eine befristete, eng begrenzte und begründungspflichtige Aufschubregelung anstelle einer Erprobungsklausel, die von einer begrenzten Zahl kommunaler Entscheidungen abhängt;
• infrastrukturelle Bildungsassistenz als flächendeckendes, zusätzliches und für alle Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zugängliches Angebot;
• keine Vorrangregelung für Infrastrukturangebote und keine Verschlechterung oder Verzögerung beim Zugang zu individueller Einzelfallhilfe;
• verbindliche, personenzentrierte und ICF-orientierte Bedarfsermittlung, Hilfeplanung, Beteiligung sowie regelmäßige Wirkungskontrolle;
• eine transparente und nachhaltige Finanzierung inklusiver Bildungsstrukturen durch die hierfür verantwortlichen Länder und Schulträger;
• eine klare bundesrechtliche Regelung, durch die für Streitigkeiten über Teilhabeleistungen junger Menschen mit Behinderungen einheitlich der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet wird;
• verbindliche Kooperationsstrukturen und wissenschaftlich begleitete Modellvorhaben, ohne dass diese eine bundesweit verbindliche Inklusive Lösung ersetzen.
Die KBB:
Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Bundes und der 16 Bundesländer kommen zweimal im Jahr zu einer Konferenz zusammen. Im Wechsel hat je ein Bundesland den Vorsitz, in diesem Halbjahr Niedersachsen.
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet)
Am 25. September 2026 wird der Bundesrat den Entwurf der Bundesregierung eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) beraten. Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) fordern die Mitglieder des Bundesrates auf, in wesentlichen Punkten Nachbesserungen von der Bundesregierung zu verlangen und veröffentlichen dazu ein gemeinsames Positionspapier. Eine Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz ist für das weitere Gesetzgebungsverfahren nötig.
Der Regierungsentwurf soll die Handlungsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe sichern, kommunale Steuerungsmöglichkeiten stärken und Verfahren effizienter gestalten. Dabei fokussiert der Entwurf vor allem auf Konsolidierung und Kostendämpfung, infrastrukturelle Regelangebote und Verfahrensvereinfachung für Leistungsträger und Behörden. Die Inklusive Lösung, mit der Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von der Art der Behinderung unter dem Dach der Jugendhilfe zusammengeführt werden sollten, wird aufgegeben und durch eine unverbindliche Erprobungsklausel ersetzt. Nach Ansicht der KBB besteht die Gefahr, dass geplante Einsparungen auf Kosten individueller Bedarfe von Kindern mit Behinderungen durchgeführt werden sollen. Die KBB fordert deshalb eine verbindliche und personenzentrierte Bedarfsermittlung und Hilfeplanung.
Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, fordert die Mitglieder des Bundesrates auf: "Wenn wir heute an der Bedarfsermittlung und individuellen Ansprüchen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen rütteln, dann ist das eine tiefe Zäsur in der Inklusionspolitik, die wir seit Ratifizierung der UN-BRK 2009 in Deutschland verfolgt haben. Infrastrukturelle Angebote sind gut, aber sie können bedarfsgerechte, individuelle Leistungsansprüche nicht ersetzen. Auch müssen wir auf eine vollständige und verbindliche Umsetzung der Inklusiven Lösung mit Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe bestehen, die für Eltern von Kindern mit Behinderungen Leistungen aus einer Hand bietet - unabhängig von der Art der Behinderung. Ich appelliere an die Mitglieder des Bundesrates, dafür zu sorgen, dass Inklusion in Deutschland nicht noch weiter unter Druck gerät und Einsparungen auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen vorgenommen werden!"
Die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder fordert in ihrem Positionspapier insbesondere:
• die vollständige und verbindliche Einführung der Inklusiven Lösung mit Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe;
• hilfsweise eine befristete, eng begrenzte und begründungspflichtige Aufschubregelung anstelle einer Erprobungsklausel, die von einer begrenzten Zahl kommunaler Entscheidungen abhängt;
• infrastrukturelle Bildungsassistenz als flächendeckendes, zusätzliches und für alle Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zugängliches Angebot;
• keine Vorrangregelung für Infrastrukturangebote und keine Verschlechterung oder Verzögerung beim Zugang zu individueller Einzelfallhilfe;
• verbindliche, personenzentrierte und ICF-orientierte Bedarfsermittlung, Hilfeplanung, Beteiligung sowie regelmäßige Wirkungskontrolle;
• eine transparente und nachhaltige Finanzierung inklusiver Bildungsstrukturen durch die hierfür verantwortlichen Länder und Schulträger;
• eine klare bundesrechtliche Regelung, durch die für Streitigkeiten über Teilhabeleistungen junger Menschen mit Behinderungen einheitlich der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet wird;
• verbindliche Kooperationsstrukturen und wissenschaftlich begleitete Modellvorhaben, ohne dass diese eine bundesweit verbindliche Inklusive Lösung ersetzen.
Die KBB:
Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Bundes und der 16 Bundesländer kommen zweimal im Jahr zu einer Konferenz zusammen. Im Wechsel hat je ein Bundesland den Vorsitz, in diesem Halbjahr Niedersachsen.





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