Berlin (kobinet)
Heute ist der 24. September 2026.
Der Bundes-Tag spricht heute über Organ-Spende.
Der Bundes-Tag ist die Gruppe der gewählten Politiker in Deutschland.
Organ-Spende bedeutet: Ein Mensch gibt einem anderen Menschen ein Organ.
Ein Organ ist ein Teil des Körpers.
Zum Beispiel eine Niere oder ein Herz.
Die Politiker sprechen über verschiedene Meinungen.
Das nennt man eine Debatte.
Es geht um die Wider-spruchs-lösung.
Wider-spruchs-lösung bedeutet: Alle Menschen spenden nach dem Tod ihre Organe.
Wer das nicht will, muss das vorher sagen.
254 Abgeordnete haben einen Gesetz-Entwurf eingebracht.
Abgeordnete sind die gewählten Mitglieder des Bundes-Tages.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Auch der Bundes-Rat hat einen Gesetz-Entwurf eingebracht.
Der Bundes-Rat vertritt die 16 Bundes-Länder.
Ein Bundes-Land ist ein Teil von Deutschland.
Beide Entwürfe fordern die Wider-spruchs-lösung.
Außerdem haben 58 Abgeordnete einen Antrag eingebracht.
Ein Antrag ist ein Vorschlag von Abgeordneten an den Bundes-Tag.
Der Antrag heißt: Organ-Spende soll freiwillig bleiben.
Die Registrierung soll einfacher werden.
Registrieren bedeutet: Man trägt sich in eine Liste ein.
Die Debatte beginnt um 11:20 Uhr.
Die Debatte dauert 60 Minuten.
Danach gehen alle 3 Vorlagen in den Gesundheits-Ausschuss.
Eine Vorlage ist ein Vorschlag oder Entwurf.
Der Gesundheits-Ausschuss ist eine kleine Gruppe von Politikern.
Die Gruppe berät über Themen zur Gesundheit.
Geplant ist: Die nächste Debatte beginnt um 23:55 Uhr.
Es geht um ärztliche Zwangs-Maßnahmen.
Zwangs-Maßnahmen bedeutet: Ärzte behandeln jemanden ohne seine Zustimmung.
Das ist bisher nur im Kranken-Haus erlaubt.
Ein neues Gesetz soll das auch außerhalb des Kranken-Hauses erlauben.
Das soll nur in Ausnahme-Fällen gelten.
Ein Ausnahme-Fall ist eine besondere Situation.
Das gilt nur für betreute Personen.
Betreute Personen sind Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung.
Gesetzliche Betreuung bedeutet: Ein Gericht hat entschieden.
Eine andere Person darf dann wichtige Dinge regeln.
Die Debatte dauert 20 Minuten.
Danach geht der Entwurf in den Rechts-Ausschuss.
Der Rechts-Ausschuss ist eine kleine Gruppe von Politikern.
Die Gruppe berät über Gesetze und Recht.
Der Bundes-Tag überweist auch einen Antrag der Fraktion Die Linke an den Rechts-Ausschuss.
Eine Fraktion ist eine Gruppe von Politikern im Bundes-Tag.
Überweisen bedeutet: Der Antrag wird an den Ausschuss weitergegeben.
Der Ausschuss prüft den Antrag dann genauer.
Dieser Antrag fordert: Keine Ausweitung von Zwangs-Behandlungen.
Die Zeiten der Debatten können sich noch ändern.
Schaut am besten auf die aktuelle Tages-Ordnung.
Die Tages-Ordnung ist ein Plan für den Tag.
Dort steht, wann was besprochen wird.
Foto: H. Smikac
Berlin (kobinet)
Um die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende geht es bei einer Debatte am heutigen 24. September 2026 im Bundestag. Gefordert wird nach Informationen des Bundestages die Widerspruchslösung sowohl in dem fraktionsübergreifenden "Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung" von 254 Abgeordneten als auch im Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung". Zudem haben 58 Abgeordnete einen fraktionsübergreifenden Antrag mit dem Titel "Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben" eingebracht. Alle drei Vorlagen sollen im Anschluss an die 60-minütige Aussprache, die ab 11:20 Uhr geplant ist, dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Link zum Artikel des Bundestages zur Debatte zur Organspende
Zudem wird voraussichtlich ab 23:55 Uhr im Bundestag in erster Lesung der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des Ultima-Ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen" debattiert. Damit sollen laut Informationen des Bundestages ärztliche Zwangsmaßnahmen bei betreuten Personen in eng begrenzten Ausnahmefällen auch außerhalb eines Krankenhauses ermöglicht werden. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache soll der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag der Fraktion die Linke mit dem Titel "Zwangsbehandlungen reduzieren statt ausweiten – Rechte von Patientinnen und Patienten stärken" dem federführenden Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Link zum Beitrag des Bundestages zur Debatte um ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
Da sich die Debattenzeiten im Laufe des Tages häufig ändern, lohnt auch ein Blick auf die aktuell angepasste Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundestages.
Foto: H. Smikac
Berlin (kobinet)
Um die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende geht es bei einer Debatte am heutigen 24. September 2026 im Bundestag. Gefordert wird nach Informationen des Bundestages die Widerspruchslösung sowohl in dem fraktionsübergreifenden "Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung" von 254 Abgeordneten als auch im Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung". Zudem haben 58 Abgeordnete einen fraktionsübergreifenden Antrag mit dem Titel "Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben" eingebracht. Alle drei Vorlagen sollen im Anschluss an die 60-minütige Aussprache, die ab 11:20 Uhr geplant ist, dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Link zum Artikel des Bundestages zur Debatte zur Organspende
Zudem wird voraussichtlich ab 23:55 Uhr im Bundestag in erster Lesung der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des Ultima-Ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen" debattiert. Damit sollen laut Informationen des Bundestages ärztliche Zwangsmaßnahmen bei betreuten Personen in eng begrenzten Ausnahmefällen auch außerhalb eines Krankenhauses ermöglicht werden. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache soll der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag der Fraktion die Linke mit dem Titel "Zwangsbehandlungen reduzieren statt ausweiten – Rechte von Patientinnen und Patienten stärken" dem federführenden Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Link zum Beitrag des Bundestages zur Debatte um ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
Da sich die Debattenzeiten im Laufe des Tages häufig ändern, lohnt auch ein Blick auf die aktuell angepasste Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundestages.





Lesermeinungen