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Stellenanzeigen der Sozialwirtschaft zu lesen, hat mittlerweile einen hohen Unterhaltungswert

Uwe Heineker
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Foto: privat

Düsseldorf / Wehrheim (kobinet)

Für Uwe Heineker hat das Lesen von Stellenanzeigen der Sozialwirtschaft mittlerweile einen hohen Unterhaltungswert. Der Landesverband der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen (NRW) sucht aktuell eine neue Landesgeschäftsführung. Diese hat sich der selbst behinderte gelernte Sozialarbeiter Uwe Heineker genauer angeschaut und sich dazu unter Hinzuziehung der Künstlichen Intelligenz seine Gedanken gemacht, die in der folgenden Kolumne für die kobinet-nachrichten gipfelten.

Stellenanzeigen der Sozialwirtschaft zu lesen, hat mittlerweile einen hohen Unterhaltungswert

Kolumne von Uwe Heineker

Der Landesverband der Lebenshilfe NRW sucht aktuell eine neue Landesgeschäftsführung. Gesucht wird – man halte sich fest – eine Führungspersönlichkeit mit "fundierten Kenntnissen der Sozialgesetzgebung und einem inklusiven Selbstverständnis". Und als Sahnehäubchen: "Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt." Das klingt vorbildlich.

Aber stellen wir uns diesen Bewerbungsprozess doch einmal realistisch vor: Ein qualifizierter Bewerber mit Behinderung, Diplom-Sozialarbeiter, jahrzehntelanger Kenner des Sozialrechts und Verfasser einer juristischen Anklage gegen das Sondersystem der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) reicht seine Unterlagen ein. In seinem Anschreiben kündigt er an, die Stelle anzutreten, um das "inklusive Selbstverständnis" beim Wort zu nehmen: Die schrittweise Transformation der Werkstätten in Inklusionsfirmen, die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns und den geordneten Rückbau von Sonderstrukturen bis 2031.

In der Verbandszentrale bricht schlagartig Schnappatmung aus. Die Rechtsabteilung rotiert. Denn laut Ausschreibung gilt ja die Bevorzugung von Menschen mit Behinderung bei gleicher Eignung. Wie serviert man also jemanden ab, der die geforderte Expertise mitbringt, die UN-Behindertenrechtskonvention im Schlaf zitiert, aber das Geschäftsmodell des eigenen Trägers bedroht?

Das Vorstellungsgespräch gerät zur Realsatire: Während der Vorstand blumig über "Teilhabe am Arbeitsleben" bei 2 Euro Stundenlohn philosophiert, fordert der Bewerber die Einhaltung des Völkerrechts. Nach 20 Minuten wird das Gespräch schweißgebadet abgebrochen. Am nächsten Tag folgt die Absage: "Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir uns für einen Bewerber entschieden haben, dessen Profil noch passgenauer auf unsere Verbandsstrukturen zugeschnitten ist." Eingestellt wird schließlich ein parteinaher Verwaltungsjurist ohne Behinderung, der seit 20 Jahren Pflegesätze verhandelt.

Fazit: Inklusion ist bei den Großverbänden eine wunderbare Sache – solange sie den Betroffenen nicht zu viel zu sagen gibt und die Pfründe der Sonderwelten unangetastet bleiben.

Link zur Stellenausschreibung der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen

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