Düsseldorf / Wehrheim (kobinet)
Menschen mit Behinderung werden bei Bewerbungen oft schlechter behandelt.
Diskriminierung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Das zeigt ein Beispiel.
Uwe Heine-ker ist Sozial-Arbeiter.
Ein Sozial-Arbeiter hilft Menschen, die Unterstützung brauchen.
Uwe Heine-ker hat selbst eine Behinderung.
Er liest oft Stellen-Anzeigen.
Eine Stellen-Anzeige ist eine Ankündigung einer Firma.
Die Firma schreibt: Wir suchen eine neue Person für diese Arbeit.
Diese Stellen-Anzeigen kommen aus der Sozial-Wirtschaft.
Sozial-Wirtschaft meint Firmen und Verbände, die Menschen helfen.
Zum Beispiel Pflege-Heime oder Beratungs-Stellen.
Er prüft: Werden Menschen mit Behinderung wirklich gleichbehandelt?
Er hat eine Stellen-Anzeige genau angeschaut.
Diese Stellen-Anzeige kommt von der Lebens-Hilfe NRW.
Lebens-Hilfe NRW bedeutet: Landes-Verband der Lebens-Hilfe Nord-Rhein-West-Falen.
Ein Landes-Verband ist eine große Gruppe von Vereinen.
Diese Gruppe ist für ein ganzes Bundes-Land zuständig.
Die Lebens-Hilfe NRW sucht eine neue Landes-Geschäfts-Führung.
Die Landes-Geschäfts-Führung leitet den Verband im Bundes-Land.
Diese Person trifft die wichtigen Entscheidungen.
In der Stellen-Anzeige steht:
Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht.
Bei einer Bewerbung schreibst du: Ich möchte diese Arbeit machen.
Du schickst deine Unterlagen ein.
Uwe Heine-ker prüft das genau.
Er fragt: Ist das wirklich so?
Uwe Heine-ker bewirbt sich selbst auf diese Stelle.
Er kennt das Sozial-Recht sehr gut.
Sozial-Recht sind Gesetze über Hilfen für Menschen.
Zum Beispiel Gesetze über Rente oder Unterstützung bei Behinderung.
Er will Menschen mit Behinderung besser unterstützen.
Er will, dass Werk-Stätten zu echten Firmen werden.
Werk-Stätten sind besondere Orte zum Arbeiten.
Dort arbeiten Menschen mit Behinderung zusammen.
Er will den gesetzlichen Mindest-Lohn durchsetzen.
Mindest-Lohn bedeutet: Das ist das wenigste Geld für Arbeit.
Weniger Geld darf es nicht sein.
Er will, dass alle Menschen zusammen arbeiten und leben.
Nicht getrennt in Einrichtungen nur für Menschen mit Behinderung.
Das gefällt der Lebens-Hilfe NRW nicht.
Die Lebens-Hilfe NRW bricht das Vor-Stellungs-Gespräch schnell ab.
Ein Vor-Stellungs-Gespräch ist ein Treffen mit dem Chef einer Firma.
Man spricht darüber, ob man die Arbeit bekommt.
Danach bekommt Uwe Heine-ker eine Absage.
Eine Absage bedeutet: Die Stelle bekommt eine andere Person.
In der Absage steht: Ein anderer Bewerber passt besser.
Am Ende stellt die Lebens-Hilfe NRW jemanden ohne Behinderung ein.
Diese Person verändert nichts.
Das ist das Ergebnis von Uwe Heine-ker.
Er sagt:
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Niemand wird ausgeschlossen.
Große Verbände reden oft über Inklusion.
Aber sie ändern nichts an ihrem System.
Sie sagen: Inklusion ist wichtig.
Aber das alte System soll so bleiben, wie es ist.
Foto: privat
Düsseldorf / Wehrheim (kobinet)
Für Uwe Heineker hat das Lesen von Stellenanzeigen der Sozialwirtschaft mittlerweile einen hohen Unterhaltungswert. Der Landesverband der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen (NRW) sucht aktuell eine neue Landesgeschäftsführung. Diese hat sich der selbst behinderte gelernte Sozialarbeiter Uwe Heineker genauer angeschaut und sich dazu unter Hinzuziehung der Künstlichen Intelligenz seine Gedanken gemacht, die in der folgenden Kolumne für die kobinet-nachrichten gipfelten.
Stellenanzeigen der Sozialwirtschaft zu lesen, hat mittlerweile einen hohen Unterhaltungswert
Kolumne von Uwe Heineker
Der Landesverband der Lebenshilfe NRW sucht aktuell eine neue Landesgeschäftsführung. Gesucht wird – man halte sich fest – eine Führungspersönlichkeit mit "fundierten Kenntnissen der Sozialgesetzgebung und einem inklusiven Selbstverständnis". Und als Sahnehäubchen: "Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt." Das klingt vorbildlich.
Aber stellen wir uns diesen Bewerbungsprozess doch einmal realistisch vor: Ein qualifizierter Bewerber mit Behinderung, Diplom-Sozialarbeiter, jahrzehntelanger Kenner des Sozialrechts und Verfasser einer juristischen Anklage gegen das Sondersystem der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) reicht seine Unterlagen ein. In seinem Anschreiben kündigt er an, die Stelle anzutreten, um das "inklusive Selbstverständnis" beim Wort zu nehmen: Die schrittweise Transformation der Werkstätten in Inklusionsfirmen, die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns und den geordneten Rückbau von Sonderstrukturen bis 2031.
In der Verbandszentrale bricht schlagartig Schnappatmung aus. Die Rechtsabteilung rotiert. Denn laut Ausschreibung gilt ja die Bevorzugung von Menschen mit Behinderung bei gleicher Eignung. Wie serviert man also jemanden ab, der die geforderte Expertise mitbringt, die UN-Behindertenrechtskonvention im Schlaf zitiert, aber das Geschäftsmodell des eigenen Trägers bedroht?
Das Vorstellungsgespräch gerät zur Realsatire: Während der Vorstand blumig über "Teilhabe am Arbeitsleben" bei 2 Euro Stundenlohn philosophiert, fordert der Bewerber die Einhaltung des Völkerrechts. Nach 20 Minuten wird das Gespräch schweißgebadet abgebrochen. Am nächsten Tag folgt die Absage: "Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir uns für einen Bewerber entschieden haben, dessen Profil noch passgenauer auf unsere Verbandsstrukturen zugeschnitten ist." Eingestellt wird schließlich ein parteinaher Verwaltungsjurist ohne Behinderung, der seit 20 Jahren Pflegesätze verhandelt.
Fazit: Inklusion ist bei den Großverbänden eine wunderbare Sache – solange sie den Betroffenen nicht zu viel zu sagen gibt und die Pfründe der Sonderwelten unangetastet bleiben.
Link zur Stellenausschreibung der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen
Foto: privat
Düsseldorf / Wehrheim (kobinet)
Für Uwe Heineker hat das Lesen von Stellenanzeigen der Sozialwirtschaft mittlerweile einen hohen Unterhaltungswert. Der Landesverband der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen (NRW) sucht aktuell eine neue Landesgeschäftsführung. Diese hat sich der selbst behinderte gelernte Sozialarbeiter Uwe Heineker genauer angeschaut und sich dazu unter Hinzuziehung der Künstlichen Intelligenz seine Gedanken gemacht, die in der folgenden Kolumne für die kobinet-nachrichten gipfelten.
Stellenanzeigen der Sozialwirtschaft zu lesen, hat mittlerweile einen hohen Unterhaltungswert
Kolumne von Uwe Heineker
Der Landesverband der Lebenshilfe NRW sucht aktuell eine neue Landesgeschäftsführung. Gesucht wird – man halte sich fest – eine Führungspersönlichkeit mit "fundierten Kenntnissen der Sozialgesetzgebung und einem inklusiven Selbstverständnis". Und als Sahnehäubchen: "Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt." Das klingt vorbildlich.
Aber stellen wir uns diesen Bewerbungsprozess doch einmal realistisch vor: Ein qualifizierter Bewerber mit Behinderung, Diplom-Sozialarbeiter, jahrzehntelanger Kenner des Sozialrechts und Verfasser einer juristischen Anklage gegen das Sondersystem der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) reicht seine Unterlagen ein. In seinem Anschreiben kündigt er an, die Stelle anzutreten, um das "inklusive Selbstverständnis" beim Wort zu nehmen: Die schrittweise Transformation der Werkstätten in Inklusionsfirmen, die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns und den geordneten Rückbau von Sonderstrukturen bis 2031.
In der Verbandszentrale bricht schlagartig Schnappatmung aus. Die Rechtsabteilung rotiert. Denn laut Ausschreibung gilt ja die Bevorzugung von Menschen mit Behinderung bei gleicher Eignung. Wie serviert man also jemanden ab, der die geforderte Expertise mitbringt, die UN-Behindertenrechtskonvention im Schlaf zitiert, aber das Geschäftsmodell des eigenen Trägers bedroht?
Das Vorstellungsgespräch gerät zur Realsatire: Während der Vorstand blumig über "Teilhabe am Arbeitsleben" bei 2 Euro Stundenlohn philosophiert, fordert der Bewerber die Einhaltung des Völkerrechts. Nach 20 Minuten wird das Gespräch schweißgebadet abgebrochen. Am nächsten Tag folgt die Absage: "Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir uns für einen Bewerber entschieden haben, dessen Profil noch passgenauer auf unsere Verbandsstrukturen zugeschnitten ist." Eingestellt wird schließlich ein parteinaher Verwaltungsjurist ohne Behinderung, der seit 20 Jahren Pflegesätze verhandelt.
Fazit: Inklusion ist bei den Großverbänden eine wunderbare Sache – solange sie den Betroffenen nicht zu viel zu sagen gibt und die Pfründe der Sonderwelten unangetastet bleiben.
Link zur Stellenausschreibung der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen





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