MÜNSTER (kobinet)
Das LWL-Inklusions-Amt schützt Arbeits-Plätze von Menschen mit Schwer-Behinderung.
Eine Schwer-Behinderung ist eine starke Behinderung.
Ein Amt prüft das und stellt einen Ausweis aus.
Das Inklusions-Amt ist eine Behörde für Menschen mit Behinderung.
Eine Behörde ist ein Amt für die Bürger.
Dort arbeiten Fach-Leute für Menschen mit Behinderung.
Das Inklusions-Amt hilft Menschen mit Behinderung.
Es hilft beim Finden eines Arbeits-Platzes.
Es hilft auch beim Behalten des Arbeits-Platzes.
LWL bedeutet: Landschafts-Verband Westfalen-Lippe.
Das ist eine Behörde in Westfalen-Lippe.
Im Jahr 2025 wollten knapp 2.700 Arbeit-Geber einen Mitarbeiter kündigen.
Kündigung bedeutet: Der Arbeit-Geber beendet den Arbeits-Vertrag.
Der Arbeits-Nehmer verliert dann seinen Arbeits-Platz.
Knapp 1.800 dieser Fälle betrafen Menschen mit Schwer-Behinderung.
In diesen Fällen waren Arbeit-Geber und Arbeit-Nehmer nicht einig.
Das nennt man einen Streit-Fall.
Das LWL-Inklusions-Amt hat in 630 Streit-Fällen geholfen.
Die Fach-Kräfte des LWL haben die Unternehmen beraten.
Eine Fach-Kraft ist eine Person mit besonderer Ausbildung.
Sie kennt ihren Bereich sehr gut.
Die Fach-Kräfte haben Arbeits-Plätze umgebaut.
So konnten die Menschen weiter arbeiten.
Manchmal hat das LWL-Inklusions-Amt auch Geld gegeben.
Das nennt man finanzielle Förderung.
Das Geld hilft zum Beispiel beim Umbau des Arbeits-Platzes.
Das Inklusions-Amt hat so 630 Streit-Fälle gelöst.
Das sind 35,7 Prozent aller Streit-Fälle.
Das ist mehr als jeder 3. Streit-Fall.
Das LWL-Inklusions-Amt hat außerdem Schulungen angeboten.
Bei einer Schulung lernst du etwas Neues.
Du wirst besser in deiner Arbeit.
Knapp 3.400 Personen haben an Schulungen teilgenommen.
Es gab 189 Lern-Veranstaltungen in kleinen Gruppen.
Die Themen waren Rechte von Menschen mit Schwer-Behinderung.
Foto: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) KöR
MÜNSTER (kobinet)
Das LWL-Inklusionsamt hat 2025 in 35,7 Prozent der streitigen Kündigungsschutzverfahren den Arbeitsplatz schwerbehinderter Menschen erhalten. Insgesamt gingen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) knapp 2.700 Anträge von Arbeitgebern auf Zustimmung zu einer Kündigung ein, darunter knapp 1.800 Fälle, in denen sich Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in nicht einigten. In diesen Fällen gelang es den LWL-Fachkräften, 630 Kündigungen zu verhindern. LWL-Sozialdezernent Takis Mehmet Ali erklärte, die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse sei die Kernaufgabe des Inklusionsamts: "Bei diesen streitigen Fällen gelang es dem LWL in 35,7 Prozent der Kündigungsschutzverfahren, den Arbeitsplatz zu erhalten. Das war möglich, weil unsere Fachkräfte die Unternehmen beraten haben, unsere Fachdienste dabei geholfen haben, die Arbeitsplätze so umzugestalten, dass die Arbeitnehmer:innen mit Behinderung hier weiter arbeiten konnten oder die Arbeitgeber:innen eine Förderung erhalten haben." Zusätzlich hat das LWL-Inklusionsamt 2025 knapp 3.400 Schwerbehindertenvertreter, Personalräte und Personalverantwortliche in 189 Seminaren und Informationsveranstaltungen zu Fragen des Schwerbehindertenrechts geschult. Auch dabei stand der Erhalt von Arbeitsplätzen im Mittelpunkt.
Foto: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) KöR
MÜNSTER (kobinet)
Das LWL-Inklusionsamt hat 2025 in 35,7 Prozent der streitigen Kündigungsschutzverfahren den Arbeitsplatz schwerbehinderter Menschen erhalten. Insgesamt gingen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) knapp 2.700 Anträge von Arbeitgebern auf Zustimmung zu einer Kündigung ein, darunter knapp 1.800 Fälle, in denen sich Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in nicht einigten. In diesen Fällen gelang es den LWL-Fachkräften, 630 Kündigungen zu verhindern. LWL-Sozialdezernent Takis Mehmet Ali erklärte, die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse sei die Kernaufgabe des Inklusionsamts: "Bei diesen streitigen Fällen gelang es dem LWL in 35,7 Prozent der Kündigungsschutzverfahren, den Arbeitsplatz zu erhalten. Das war möglich, weil unsere Fachkräfte die Unternehmen beraten haben, unsere Fachdienste dabei geholfen haben, die Arbeitsplätze so umzugestalten, dass die Arbeitnehmer:innen mit Behinderung hier weiter arbeiten konnten oder die Arbeitgeber:innen eine Förderung erhalten haben." Zusätzlich hat das LWL-Inklusionsamt 2025 knapp 3.400 Schwerbehindertenvertreter, Personalräte und Personalverantwortliche in 189 Seminaren und Informationsveranstaltungen zu Fragen des Schwerbehindertenrechts geschult. Auch dabei stand der Erhalt von Arbeitsplätzen im Mittelpunkt.





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