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DGSM richtet Ombudsstelle für Patient mit Behinderung ein

Piktogram eines Bettes unter einem Dach in dem eine Person schläft
Piktogram eines Bettes unter einem Dach in dem eine Person schläft
Foto: Pixabay/Clker-Free-Vector-Images

BERLIN (kobinet)

Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) hat eine Ombudsstelle für Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Die Anlaufstelle soll Betroffene, Angehörige sowie Fachpersonal bei Fragen und Anliegen zur Barrierefreiheit in der Schlafmedizin unterstützen. Die Betreuung übernimmt Nina Schweppe, Inhaberin von BEB-Schweppe. Die Arbeit der Ombudsstelle wurde am 10. September 2026 aufgenommen. Hintergrund der Einrichtung ist, dass Menschen mit Behinderungen im schlafmedizinischen Versorgungsalltag auf spezifische Hürden stoßen – etwa beim physischen Zugang zu Schlaflaboren, bei der verständlichen Aufklärung oder der individuellen Anpassung von Diagnose- und Therapieverfahren. Auch Behandelnde, Pflegende und Angehörige sehen sich häufig mit unbeantworteten Fragen konfrontiert, was zu Benachteiligungen in Diagnostik, Behandlung und Therapie führt. Die Ombudsstelle versteht sich als zentrale Vertrauensstelle. Ihre Kernaufgaben umfassen die Entgegennahme und Bearbeitung von Fragen und Anliegen, die Identifizierung von infrastrukturellen, kommunikativen und organisatorischen Barrieren sowie die gezielte Einbindung der Perspektiven von Menschen mit Behinderungen in die Weiterentwicklung von Versorgungsstandards. Zudem soll sie alle Beteiligten für die Belange von Patient*innen mit besonderen Herausforderungen sensibilisieren.

"Gelebte Inklusion bedeutet, Versorgungsangebote von Grund auf so zu gestalten, dass alle Menschen sie ohne fremde Hürden in Anspruch nehmen können. Es ist mir eine Freude und Ehre, diese Aufgabe bei der DGSM zu übernehmen und meine Expertise einzubringen, um die schlafmedizinische Versorgung Schritt für Schritt barrierefreier und zugänglicher zu machen", sagte Nina Schweppe, die neue Ombudsfrau für Patient*innen mit Behinderung.

Mit der Ombudsstelle unterstreicht die DGSM ihren Anspruch, schlafmedizinische Versorgungsangebote niederschwellig bereitzustellen und die Belange von Menschen mit Behinderungen aktiv in die Weiterentwicklung des Fachbereichs einzubinden.

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