BERLIN (kobinet)
Die Deutsche Gesellschaft für Schlaf-Forschung und Schlaf-Medizin hat eine Ombuds-Stelle eingerichtet.
Die Abkürzung dafür ist DGSM.
Schlaf-Forschung bedeutet: Wissenschaftler untersuchen den Schlaf von Menschen.
Sie wollen verstehen, wie Schlaf funktioniert.
Schlaf-Medizin bedeutet: Ärzte helfen Menschen mit Schlaf-Problemen.
Ärzte untersuchen und behandeln Schlaf-Krankheiten.
Ombuds-Stelle bedeutet: Eine Anlauf-Stelle für Menschen mit Problemen oder Fragen.
Die Ombuds-Stelle hilft Menschen mit Behinderungen.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Die Ombuds-Stelle hilft auch Angehörigen und Fach-Personal.
Angehörige sind Menschen aus der eigenen Familie.
Zum Beispiel die Mutter, der Vater oder die Schwester.
Fach-Personal sind ausgebildete Fachleute für eine bestimmte Aufgabe.
Zum Beispiel Erzieherinnen in der Kita.
Die Ombuds-Stelle beantwortet Fragen zur Barriere-Freiheit in der Schlaf-Medizin.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas ohne Hindernisse nutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Nina Schweppe leitet die Ombuds-Stelle.
BEB-Schweppe ist ihr eigenes Unternehmen.
Dort arbeitet sie mit Menschen mit Behinderungen.
Die Ombuds-Stelle beginnt ihre Arbeit am 10. September 2026.
Menschen mit Behinderungen haben oft Probleme in der Schlaf-Medizin.
Manche Schlaf-Labore sind schwer zugänglich.
Schlaf-Labor bedeutet: Ein Ort, wo Ärzte den Schlaf von Menschen untersuchen.
Manchmal sind Erklärungen nicht verständlich genug.
Manchmal passen Untersuchungen und Behandlungen nicht zu den Bedürfnissen der Menschen.
Das führt zu Nachteilen bei Untersuchung und Behandlung.
Auch Ärzte, Pflegende und Angehörige haben oft offene Fragen.
Die Ombuds-Stelle ist eine zentrale Anlauf-Stelle für alle Beteiligten.
Sie nimmt Fragen und Anliegen entgegen.
Die Ombuds-Stelle sucht nach Hindernissen in der Versorgung.
Versorgung bedeutet: Die medizinische Betreuung und Behandlung.
Die Ombuds-Stelle bringt die Sichtweisen von Menschen mit Behinderungen ein.
Versorgungs-Standards sind feste Regeln für gute Behandlung.
Sie legen fest, wie gut die Betreuung sein muss.
Die DGSM will die Versorgungs-Standards verbessern.
Nina Schweppe sagt dazu:
Alle Menschen sollen Angebote ohne Hindernisse nutzen können.
Nina Schweppe freut sich über diese Aufgabe bei der DGSM.
Sie möchte die Schlaf-Medizin Schritt für Schritt zugänglicher machen.
Die DGSM zeigt mit der Ombuds-Stelle ihren Einsatz für andere.
Das ist ihr freiwilliger Einsatz für andere Menschen.
Die DGSM möchte die Versorgung für alle Menschen zugänglich gestalten.
Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sollen aktiv berücksichtigt werden.
Foto: Pixabay/Clker-Free-Vector-Images
BERLIN (kobinet)
Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) hat eine Ombudsstelle für Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Die Anlaufstelle soll Betroffene, Angehörige sowie Fachpersonal bei Fragen und Anliegen zur Barrierefreiheit in der Schlafmedizin unterstützen. Die Betreuung übernimmt Nina Schweppe, Inhaberin von BEB-Schweppe. Die Arbeit der Ombudsstelle wurde am 10. September 2026 aufgenommen. Hintergrund der Einrichtung ist, dass Menschen mit Behinderungen im schlafmedizinischen Versorgungsalltag auf spezifische Hürden stoßen – etwa beim physischen Zugang zu Schlaflaboren, bei der verständlichen Aufklärung oder der individuellen Anpassung von Diagnose- und Therapieverfahren. Auch Behandelnde, Pflegende und Angehörige sehen sich häufig mit unbeantworteten Fragen konfrontiert, was zu Benachteiligungen in Diagnostik, Behandlung und Therapie führt. Die Ombudsstelle versteht sich als zentrale Vertrauensstelle. Ihre Kernaufgaben umfassen die Entgegennahme und Bearbeitung von Fragen und Anliegen, die Identifizierung von infrastrukturellen, kommunikativen und organisatorischen Barrieren sowie die gezielte Einbindung der Perspektiven von Menschen mit Behinderungen in die Weiterentwicklung von Versorgungsstandards. Zudem soll sie alle Beteiligten für die Belange von Patient*innen mit besonderen Herausforderungen sensibilisieren.
"Gelebte Inklusion bedeutet, Versorgungsangebote von Grund auf so zu gestalten, dass alle Menschen sie ohne fremde Hürden in Anspruch nehmen können. Es ist mir eine Freude und Ehre, diese Aufgabe bei der DGSM zu übernehmen und meine Expertise einzubringen, um die schlafmedizinische Versorgung Schritt für Schritt barrierefreier und zugänglicher zu machen", sagte Nina Schweppe, die neue Ombudsfrau für Patient*innen mit Behinderung.
Mit der Ombudsstelle unterstreicht die DGSM ihren Anspruch, schlafmedizinische Versorgungsangebote niederschwellig bereitzustellen und die Belange von Menschen mit Behinderungen aktiv in die Weiterentwicklung des Fachbereichs einzubinden.
Foto: Pixabay/Clker-Free-Vector-Images
BERLIN (kobinet)
Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) hat eine Ombudsstelle für Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Die Anlaufstelle soll Betroffene, Angehörige sowie Fachpersonal bei Fragen und Anliegen zur Barrierefreiheit in der Schlafmedizin unterstützen. Die Betreuung übernimmt Nina Schweppe, Inhaberin von BEB-Schweppe. Die Arbeit der Ombudsstelle wurde am 10. September 2026 aufgenommen. Hintergrund der Einrichtung ist, dass Menschen mit Behinderungen im schlafmedizinischen Versorgungsalltag auf spezifische Hürden stoßen – etwa beim physischen Zugang zu Schlaflaboren, bei der verständlichen Aufklärung oder der individuellen Anpassung von Diagnose- und Therapieverfahren. Auch Behandelnde, Pflegende und Angehörige sehen sich häufig mit unbeantworteten Fragen konfrontiert, was zu Benachteiligungen in Diagnostik, Behandlung und Therapie führt. Die Ombudsstelle versteht sich als zentrale Vertrauensstelle. Ihre Kernaufgaben umfassen die Entgegennahme und Bearbeitung von Fragen und Anliegen, die Identifizierung von infrastrukturellen, kommunikativen und organisatorischen Barrieren sowie die gezielte Einbindung der Perspektiven von Menschen mit Behinderungen in die Weiterentwicklung von Versorgungsstandards. Zudem soll sie alle Beteiligten für die Belange von Patient*innen mit besonderen Herausforderungen sensibilisieren.
"Gelebte Inklusion bedeutet, Versorgungsangebote von Grund auf so zu gestalten, dass alle Menschen sie ohne fremde Hürden in Anspruch nehmen können. Es ist mir eine Freude und Ehre, diese Aufgabe bei der DGSM zu übernehmen und meine Expertise einzubringen, um die schlafmedizinische Versorgung Schritt für Schritt barrierefreier und zugänglicher zu machen", sagte Nina Schweppe, die neue Ombudsfrau für Patient*innen mit Behinderung.
Mit der Ombudsstelle unterstreicht die DGSM ihren Anspruch, schlafmedizinische Versorgungsangebote niederschwellig bereitzustellen und die Belange von Menschen mit Behinderungen aktiv in die Weiterentwicklung des Fachbereichs einzubinden.





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